Darf ich einen illegal entsorgten Einkaufswagen entsorgen/weiterverwerten?

5 Antworten

Nein!

Die entwendeten Einkaufswagen haben weiterhin einen Eigentümer!

Du bist das nicht!

Rufe die Polizei, wenn man die Wagen niemanden mehr zuordnen kann, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann!!!!

In der Regel kommen die aus der Nähe/Nachbarschaft!

Es ist nicht Dein Eigentum. Laß die Finger davon.

Wo kein Kläger da kein Richter sagt man ja im Volksmund.

Aber grundsätzlich glaube ich das du es generell nicht darfst, denn es ist ja nicht dein Eigentum.

Ich gehe mal davon aus, daß die Einkaufswagen auch weiterhin dem Geschäft gehören, von dem sie stammen!

Und somit weder jeamnd anderes, noch Du Recht an dem Eigentum erworben haben.

Mein Tipp: Lass es besser, bevor Du es noch ausbaden mußt, daß andere so Einkaufswagen entsorgen.

Abgesehen davon, dass ich so eine Asi-Gegend schnellstmöglich verlassen würde: Die Dinger sind nach wie vor nicht herrenlos. Ich verweise auf § 935 BGB.