Kopie vom Personalausweis an Vermieter schicken, sowohl als Mail oder auch als Post?
Ist es erlaubt, dass der Vermieter eine Kopie des Perso oder auch des Gehalts per Mail oder Post anfordert oder sollte man das nicht machen.
5 Antworten
Das ist so üblich, überhaupt wenn der Vermieter Deine bisherigen Fragen liest oder gelesen hat!
Natürlich ist es nicht verboten, diese Dokumente per Mail oder Post anzufordern. Verboten ist es jedoch, den Personalausweis zu kopieren. Nicht der Vermieter begeht hier irgend etwas, sondern derjenige, der einen Personalausweis kopiert.
Allerdings ist dieses seltsame Verbot von der Regierung nicht zu Ende gedacht. Banken dürfen kopieren und müssen sogar. Unis verlangen auch eine Kopie. Ohne Ausweiskopie keine Einschreibung möglich usw.
Der Vermieter hat natürlich immer die Wahl, sich zwischen Mietern zu entscheiden, die ihm alle gewünschten Dokumente zusenden oder die das nur teilweise oder gar nicht tun.
Ausweg: Schreibe die wesentlichen Inhalte Deines Ausweises ab und erkläre ihm, dass es leider verboten ist, den Ausweis zu kopieren, dass Du aber gerne bereit bist, ihm bei Gelegenheit den Ausweis zu zeigen, damit er die Angaben mit den von Dir genannten vergleichen kann.
Die wesentlichen Inhalte sind: Alle Namen, Ausstellungsort und Datum, Gültigkeitsdatum, Meldeadresse und Ausweisnummer.
Nein, Du musst die Ansicht auch nicht teilen und das PAauswG wird Dir dazu auch keine Auskunft geben. Entscheidend ist letztlich, wie Gerichte das beurteilen, was der Gesetzgeber wollte. Wichtig ist natürlich auch, dass sich das Verbot auf die neuen Personalausweise bezieht und nicht auf frühere Formen.
Folgender Link auf die Seiten der DAS geben Auskunft:
Dieser Satz findet sich darin:
Nach dem Personalausweisgesetz (PAuswG) stellt dies einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften dar.
Aus dem Gesetz ergibt sich direkt, dass private Unternehmen gescannte Personalausweise nicht speichern dürfen. Aber auch das Scannen und Kopieren selbst ist für nichtöffentliche Stellen nicht zulässig. Dies steht zwar nicht ausdrücklich so im Gesetz, ergibt sich aber aus dem Wortlaut des Personalausweisgesetzes und dem Sinn und Zweck der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Und weiter unten:
Dabei kommt es auch nicht auf eine Einwilligung des Inhabers des Personalausweises an. Selbst wenn dieser einverstanden ist, dürfen weder Scans noch Kopien gefertigt werden. In einer gerichtlichen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Hannover dies auch so bestätigt.
Ich denke, dass das dann auch ziemlich eindeutig und jederzeite nachprüfbar ist. Es geht also hier nicht um eine Glaubensfrage.
Man muss sich fragen, was die Richter des Vg Hannover für Probleme haben??!!
Ohne Ausweis Kopien ist kein normales Leben möglich!
Meiner Ansicht nach ist es erlaubt (und zumindest nicht unüblich).
Ist nen Standard, der will keine Mietbetrueger.
Ja klar aber laut Internet heisst es, dass man seinen Personalausweiss nicht skannen oder kopieren darf.
"Laut Internet" heißt es auch, dass der Mann im Mond für das schöne Wetter der letzten Monate verantwortlich sei.
Die müssen doch wissen wer du bist und ob du die Wohnung auch bezahlen kannst.
Machst es nicht, bekommst die Wohnung wohl nicht
Ich teile die Ansicht nicht, dass es verboten sei, eine Kopie des Personalausweises anzufertigen. Bevor du fragst: ich habe das PAuswG gelesen.