Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?
Hallo,
aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.
Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.
Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?
Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.
Vielen Dank und freundliche Grüße!
4 Antworten
Praktisch gilt also im Falle einer Krankheit Folgendes:
Dauert sie kürzer als 3 Monate, zahlt das BAföG-Amt weiter und Ihr könnt später einen Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus stellen, vorausgesetzt, durch die Krankheit hat sich die Ausbildung verzögert (Bei kurzen Krankheiten wird dies regelmäßig nicht der Fall sein).
noch ein "Vorteil":
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, über das Ende der Förderungshöchstdauer hinaus gefördert zu werden
Quelle: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3
Grundlage ist also: §15 Absatz 3 Nr. 1 Bafög
Vielen Dank für die schnelle, vor allem aber sehr hilfreiche Antwort. Ich werde mich mit den von Ihnen genannten Grundlagen näher beschäftigen.
Wenn Sie gestatten, hätte ich aber noch eine weitere Frage an Sie.
Angenommen man müsse ein ganzes Semester wiederholen, weil man Klausuren nicht mitschreiben konnte, die in dem Zeitraum der Beurlaubung stattgefunden haben, die (dieser Zeitraum) kürzer ist als 3 Monate.
Würde dies etwas an der Beurteilung ändern, ob die bezogenen Leistungen zurückzuzahlen sind oder nicht?
Sorry wenn ich die Frage etwas unpräzise gestellt habe.
um welches Semester geht es denn? was bedeutet "semester wiederholen". an einer Uni wiederholt man keine Semester. um welche art von hochschule geht es denn?
also du meinst: man war für Klausuren zwar angemeldet, war aber genau dann krank als alle Klausuren geschrieben wurden und dann eben nicht mitschreiben konnte?
kommt eben ganz auf das semester an..
Es handelt sich um ein "Weiterbildungskolleg" (bzw.: Abendgymnasium), wo ich mein Abitur nachhole.
Ich konnte mehrere Klausuren, die für die Absolvierung des Abiturs notwendig sind nicht mitschreiben. Deswegen habe ich die Möglichkeit das komplette Semester zu wiederholen, damit ich auch die notwendigen Klausuren diesmal mitschreiben kann.
Meiner Schule war meine Krankheit bekannt, sie forderten weder eine Attestierung noch ein amtsärztliches Gutachten ein, weil ich schriftlich begründet hatte, dass ich an einer "Erlernten Hilflosigkeit" leide, eine Art Depression, die den Erkrankten zu einer vollkommenen sozialen Isolierung führen kann und schlimmer, die den Erkrankten handlungsunfähig machen kann, sodass er bspw. nicht einmal in der Lage sein kann, seinen Hausarzt zu besuchen um sich krankschreiben zu lassen.
Ich habe jetzt recherchiert, wenn das Amt die "Überzahlung" zurückfordert, könnte mir bei einer Klage beim Verwaltungsgericht nur noch ein ärztliches Attest weiterhelfen, das bescheinigt, dass ich zu der genannten Zeit studierunfähig war.
Ja super... Ich lag damals im Bett, war total handlungsunfähig und sollte mich um eine ärztliche Bescheinigung kümmern, wozu ich ja nicht mal fähig war...
Die Schule (Schul-/Stufenleiter, Verwaltung, alle Lehrer) wusste ja von meiner Krankheit bescheid und für sie war es das selbstverständlichste, dass ich das Semester nach der Bewältigung meiner Krankheit wiederholen dürfte, aber erkläre das mal dem Bafög-Amt -.-
Hätte die Schule damals ein ärztliches Attest eingefordert, dass bescheinigt, dass ich studierunfähig bin und mich nicht einfach beurlaubt, hätte ich den ganzen Salat jetzt nicht.
die Bafög-amt hat nicht die gleichen regeln wie die schule. was ich nicht verstehe (und das amt wohl dann auch nachfragen wird), wenn du komplett handlungunfähig warst wie hast du dann der schule bescheid gegeben? du lagst dann ja wohl nicht gerade im Koma...
hast du denn jetzt gar kein attest für diese Zeit?
das attest solltest du dir jetzt holen und versuchen eine Rückzahlung zu vermeiden. und nicht erst dann handeln (und dann gleich klagen wollen) wenn sie was wollen. du hast jetzt eine Bringschuld. also mach jetzt was und warte nicht ab.
Die Gesetze habe ich dir ja genannt. wenn du deine Krankheit also beweisen kannst (vllt schon in Therapie bei so einer Depression?) dann solltest du jetzt das attest holen und einreichen. dann nimmst du dem amt schon mal den wind aus den segeln.
Bei Studierenden greift die Regelung nach § 15 Abs. 2a BAföG nicht in der Zeit der Beurlaubung; dafür ist sie nicht gedacht. In der Zeit der Beurlaubung gilt dafür der Generalausschluss von HartzIV-Leistungen nicht.
Ich bin mir nicht sicher, aber das wird vermtl. auch für Schüler so gelten.
P.S. Ohne Garantie: Du kannst ggf. versuchen, beim JobCenter mit dem Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid einen rückwirkenden AlgII-Antrag zu stellen unter Berufung auf § 28 SGB X i.V.m. § 40 Abs. 5 SGB II.
Da du für deinen Lebensunterhalt Geld benötigst, wäre es sicher Ratsam für den Zeitraum vom Amt Geld zu beziehen, es sei denn es gibt Eltern die aushelfen können. Naja mit dem Bafög Amt ist nicht zu scherzen, aber du solltest auch aufpassen das sie es korrekt berechnen was dir zusteht, solltest du mal zuviel bekommen, dann behalte es lieber nicht denn wenn sie es bemerken musst du es auch auf einen Schlag zurück bezahlen - denn sie sind dort sehr überfordert und da passieren schnell mal Fehler welche für dich zum Nachteil ausgehen können. Alles Gute & Gute Besserung, LG tara
musstest du dich krank melden? hättest du das nicht gemacht, hättest du doch einfach weiter bafög bekommen
Meine gesundheitliche Verfassung, war meiner Schule bekannt, deswegen wurde ich nicht aufgefordert mich für eine krankheitsbedingte Beurlaubung zu attestieren. Später stellte sich heraus, dass die Schule verpflichtet sei, alle Beurlaubungen die stattfinden dem Bafög-Amt mitzuteilen. Dem Amt scheint es relativ egal zu sein, ob die Beurlaubung gesundheitliche Motive hatte oder nicht. :S Wenn ich das bezogene BaföG tatsächlich zurückzahlen müsste, inwiefern hätte würde eine Klage gegen diese Maßnahme Erfolg versprechen?`:S I´m standing on the Schlauch!
ich denke eine beurlaubung ist was anderes als eine krankschreibung. denke das ist dann wirklich pech. mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen
bzw. §15 Absatz 2a Bafög
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/15.php
Ausbildungsförderung wird auch geleistet, solange die Auszubildenden infolge von Erkrankung oder Schwangerschaft gehindert sind, die Ausbildung durchzuführen, nicht jedoch über das Ende des dritten Kalendermonats hinaus.