Bafög bei Umschulung und Hartz 4?

6 Antworten

Leistungen nach SGB II sowie BAFöG sind Transferleistungen und schließen sich gegeneinander aus. Maximal kann - soweit Bafög nicht ausreicht - in Ausnahmefällen ergänzend SGB II gewährt werden. Wobei Du m.W.n. für eine Förderung durch BAFöG möglicherweise zu alt bist - denn sonst hätte Dich das JC auch aufgefordert entsprechende Lesitungen zu beantragen.

Mehr Geld zur Verfügung hättest Du so nicht.

Maximal ein Minijob brächte durch die Freibeträge etwas mehr Geld in Dein Portemonnaie:

Die ersten 100 Euro wären anrechnungsfrei , der Verdienst darüber hinaus zu 20 % - somit blieben bei einem 450 Euro-Job 170 für Dich zusätzlich zur freien Verfügung.

Hallo,

die Altersgrenze von 30 bildet eine Ausnahme, wenn du deinen alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Theoretisch könntest du ggf. Bafög beziehen.

Da es aber eine Umschulung vom Arbeitsamt genehmigt ist, wird das eben von Hartz4 bezahlt.

Und das ist auch für dich von Vorteil. Schüler-Bafög wäre maximal 590€. Davon musst du aber Miete selbst zahlen, Krankenversicherung, Möbel Kaufen wenn was kaputt geht, Essen, Trinken, Kleidung, Freizeit und alles was du brauchst.
Hartz4 ist generell einiges mehr als Bafög, da du von diesem Betrag eben alles zahlen musst und du würdest keine Miete übernommen bekommen oder andere Vorteile von Hartz4.

Meines Wissens endet ein Bafög Anspruch mit 30 Jahren, bzw bei Ausbildungsbeginn über 30

Nein hast du nicht, denn sonst hätte dich das Jobcenter schon lange aufgefordert dies zu beantragen !

Auszubildende können nur dann gefördert werden, wenn sie die Ausbildung für die eine Förderung beantragt wird vor der Vollendung des 30 Lebensjahres beginnen würde bzw.bei Masterstudiengängen vor Vollendung des 35 Lebensjahres.

Außerdem würdest du das Bafög - nicht zusätzlich bekommen, es würde auf die Leistungen angerechnet, es könnte sein das dann eine Pauschale von 100 € nicht angerechnet würde, wenn kein anderes Einkommen vorhanden wäre.

Da musst du dir wohl einen Nebenjob suchen, bei 450 € Brutto = Netto hättest du dann zumindest rein rechnerisch 170 € mehr als derzeit.

Ob du bezugsberechtigt bist kann ich dir nicht sagen.

Was ich dir jedoch sagen kann ist, dass Bafög von den Regelsätzen weniger als Hartz IV ist. Da du nicht Bafög und Hartz IV zeitgleich beziehen kannst würde sich da nichts ändern ausser dem Namen.

Ich habe kürzlich selbst Schülerbafög bezogen, da ich auf dem zweiten Bildungsweg unterwegs war. Nicht wenige von uns haben noch beim Jobcenter aufgestockt, da im Bafög ein lächerlicher Betrag für die Miete vorgesehen ist.

Ein rückwirkender Antrag von Bafög ist nicht möglich. Der Antrag muss spätestens im ersten Monat für den Leistungen gewünscht sind gestellt werden.