Bafög-Anspruch Zweitstudium?
Meine Situation gestaltet sich wie folgt:
Direkt nach dem Besuch eines beruflichen Gymnasiums und der Ablegung des Abiturs habe ich ein duales Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH, entspricht Bachelor) im Finanzamt begonnen und auch erfolgreich beendet (gehobener Dienst, Vorbereitungsdienst, Beamter auf Widerruf).
Nach § 2 Abs. 6 Nr. 3 BAföG hatte ich für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf BAföG dem Grunde nach, da ich Anwärterbezüge erhalten habe.
Damit habe ich bisher noch nie BAföG für eine Hochschulausbildung in Anspruch genommen bzw. war hierzu dem Grunde nach nie berechtigt.
Nun wollte ich wissen, ob ich für ein neues Studium nun Anspruch auf BAföG habe. Bei bisherigen Nachfragen tendierte man immer dazu, dass ich keinen Anspruch hätte. Mir erschließt sich jedoch nicht genau, warum mein Anspruch durch einen berufsqualifizierten Abschluss (Dipl.-Finanzwirt) verwirkt werde, wenn ich für diesen dem Grunde nach nie Anspruch auf BAföG hatte. Damit hatte ich in Deutschland ja noch nie einen Bafög-Anspruch für eine Hochschulausbildung dem Grund nach.
Und wie gestaltet sich die Situation, wenn ich in meinem Beruf dienstunfähig werde ? Würde man dann für ein erneutes Studium in einem anderen Bereich einen Anspruch auf Bafög haben, um eben einen anderen Beruf ergreifen zu können ?
Danke im Voraus
3 Antworten
Ich lese, Zitat:
Über die weiterführende allgemeinbildende Schulausbildung hinaus werden zumindest drei Jahre berufsbildender Ausbildung gefördert.
Ein Beispiel: Den Grundförderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG haben Auszubildende ausgeschöpft, die nach dem Abitur ein achtsemestriges Studium erfolgreich abgeschlossen haben.
Ein von ihnen z. B. angestrebtes Aufbaustudium könnte als weitere Ausbildung nur unter den in § 7 Abs. 2 BAföG genannten Ausnahmevoraussetzungen gefördert werden.
Dort steht, wenn die 3 Jahre fürs Erststudium nicht ausgeschöpft wurden oder so.
Viel Glück.
Hallo,
wenn du Anwärterbezüge bekommen hast und deswegen abgelehnt wurdest, dann ist es eine Ablehnung der Höhe nach.
§ 2 Abs. 6 Nr. 3 BAföG sagt nur, dass du kein Bafög bekommen kannst, nicht aber warum. Und das wäre der interessante Part.
Was stand denn im Ablehnungsbescheid drin?
Ist mir klar, aber dafür ist es wichtig, ob du beim ersten Studium dem Grunde oder der Höhe nach abgelehnt wurdest. Und das ist unklar.
2.6.5 1Unter § 2 Abs. 6 Nr. 3 fallen insbesondere
- Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und
- ihnen gleichgestellte Anwärterinnen und Anwärter in einem Dienstverhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses, die Anwärterbezüge (§ 59 BBesG) oder eine vergleichbare Ausbildungsvergütung erhalten.
Ich habe bei meinem ersten Studium keinen Antrag auf Bafög gestellt, da es ja nicht nötig war. Ich habe ja Anwärterbezüge erhalten. Und das BAföG schließt den Anspruch dem Grund nach in diesem Falle ja explizit aus. Nicht ? Also hatte ich dem Grund nach nie einen Anspruch. Deswegen finde ich es eben seltsam, dass mir das BaföG-Amt sagt, dass ich keinen Anspurch auf BaföG hätte, da ich bereits einen Hochschulabschluss habe. Danke schonmal für Ihre Hilfe.
Nein, das lese ich da nämlich nicht raus. Wer eine vergleichbare Ausbildungsvergütung bekommt. wäre der Höhe nach nicht förderbar. Da du nie einen Antrag gestellt hast, kann man jetzt natürlich auch nicht den bescheid lesen. Man wird aber nur abgelehnt, da du ja genug Vergütung bekommen hast, also genug Geld hattest. Und das wäre der Höhe nach.
Die Ablehnung für das neue Studium wäre dann dem Grunde nach und korrekt.
Du hast ja im ersten Studium eine Vergütung gehabt, wozu dann Bafög? Du hattest genug Geld und genau das ist der Grund für die Ablehnung oder wäre sie gewesen.
BaföG-Anspruch hat man in der Regel nur für eine ERSTE Ausbildung, oder eventuell noch eine 2.. die auf die erste aufbaut.
Das hat meines Wissens nichts damit zu tun, ob man es schon mal beansprucht hat oder nicht.
Wenn Du dienstunfähig würdest, bekämest Du ja Rente und könntest damit ein neues Studium finanzieren.
Ich möchte ich wissen ob ich für ein NEUES Studium Anspruch auf Bafög habe, das ich ja nun bereits einen Studienabschluss (Diplom-Finanzwirt) habe:D