Bafög Anspruch bei Beurlaubung oder Studienabbruch?
Mir wurde der Bafög Anspruch für 4 Monate überwiesen. Da ich aber in psychischer Behandlung bis jetzt noch war kann ich dieses Semester nicht weiterführen.
Mittlerweile bin ich mir auch unsicher, ob das Studium die Richtige Wahl war.
Wenn ich ein Urlaubssemester beantrage für das noch laufende, muss ich dann den Bafög Betrag zurückzahlen?
Und wie sieht es aus wenn ich direkt weiß, dass ich dieses Studium abbrechen, muss ich auch hier dann zurückzahlen?
1 Antwort
BAföG bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung
Wer sein Studium länger als drei Monate wegen Krankheit unterbrechen muss, bekommt bis zum Wiedereinstieg ins Studium kein BAföG. Studierende können prüfen, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder "Hilfe zum Lebensunterhalt" besteht.
BAföG bei Krankheit für maximal drei Monate
Studierende bekommen auch dann noch BAföG, wenn sie ihr Studium wegen Krankheit für maximal drei Monate unterbrechen müssen (§ 15 Absatz 2a BAföG).
Länger krank: Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt?
Dauert die Studienunterbrechung länger als drei Monate, müssen die Studierenden das BAföG-Amt darüber informieren. Die Zahlungen werden dann ab dem vierten Monat bis zur Wiederaufnahme des Studiums eingestellt. Andernfalls kann es zu Rückforderungen von BAföG-Leistungen kommen.
BAföG bei krankheitsbedingter Studienunterbrechung | Deutsches Studentenwerk (studentenwerke.de)
Melde Dich entsprechend umgehend beim Bafög-Amt.
Hast Du denn bisher das Studium absolviert (trotz Probleme/Behandlung)? Oder bist Du bereits krankgeschrieben? Dir stehen bei Krankschreibung 3 Monate Bafög zu.
Ich habe das Studium nicht weiter geführt. Könnte ich während des Aufenthalt auch gar nicht.
Mit der Uni habe ich bereits abgeklärt, dass ich mich entweder für das Semester Beurlaubrn lasse, oder gleich das Studium abbrechen.
Da es aber eher in Richtung Studiengang Wechsel geht, weiß ich nicht ob ich jetzt das Bafög so noch beanspruchen darf ( du meintest ja für 3 Monate ist es gültig, nicht?)
Soweit ich Dich verstanden habe, hast Du die drei Monate Bafög wg Krankheit bereits bezogen. Entsprechend wäre es betr. Bafög nicht relevant, ob Du Dich beurlauben lässt oder abbrichst (denn dies ist ja krankheitsbedingt).
Habt Ihr an der Uni keine Beratungsstelle betr. Finanzierung/Unterstützung - allenfalls könnten die weiterhelfen.
Das wollte ich im Grunde nur sicherstellen.
Also nur noch beim Bafög Amt Bescheid geben, dass ich krankgeschrieben war, richtig?
Ja, das ist das Wichtigste. Warst Du denn unmittelbar ab Studienbeginn krankgeschrieben? ... 4 Monate ... oder nach einem (insges. drei ;)
Kannst Du Dich denn momentan auch ohne staatliche Unterstützung finanzieren (Eltern?). Ansonsten müsstest Du entsprechende Anträge stellen (die gelten in den meisten Fällen ja ab Antragsstellung).
Ob Abbrechen oder Beurlaubung die bessere Option ist weiss ich zu wenig. Wichtig ist, dass Du weiterhin krankenversichert bist (was bei einem Urlaubssemester der Fall wäre Krankenversicherung für Studenten im Urlaubssemester (studentische-versicherungen.de)
Wenn Du krankheitsbedingt nicht schaffst, dies zu erledigen hol Dir Hilfe :)
Also ich muss Bafög bei Beurlaubung zurück zahlen... und beim Abbruch?