Eingangstür wackelt und klappert. Was kann der Grund sein und wer muss reparieren?
Wir sind gestern in ein Haus zur Miete eingezogen. Dabei ist mir das erste mal aufgefallen (die Eingangstür stand bei Besichtigung mit Vermieter sonst immer offen und musste nicht von mir angerührt werden), dass die Eingangstür (Metall mit Plastikrahmen) bei dem kleinsten Druck (um sie zu öffnen/schließen) sofort stark anfängt zu wackeln. Außerdem klappert es aus dem unteren Bereich der Türe, als wären dort lose Murmeln drin, die immer hin und her rollen. Normal kann das ja nicht sein. Ansonsten wirkt die Türe sehr massiv und hat wohl 6 Schließzylinder drin. Der Vermieter versicherte mir, dass es da kein Problem gibt und man diese von Außen nicht ohne weiteres gewaltsam öffnen kann. Als ich dann aber von draußen gegen die geschlossene Tür leicht mit dem Fuß gedrückt habe, konnte ich diese ein gutes Stück (links unten, nicht Schloss-Seite) öffnen. Ich hab zwar keine Ahnung ob das was bringt aber ne Metallstange könnte da locker durch passen.
Nachdem der Vermieter allerdings schon bei der Frage nach 2 nicht ordentlich zu schließenden Rollladen (schließen nur wenn man diese mit der Hand zunächst runterzieht) fast durchgedreht ist ("das ist ein altes Haus, da muss nicht alles einwandfrei funktionieren!!! Außerdem müssen da nur ein paar Schrauben eingestellt werden!!!" (das soll ich natürlich selbst machen)), habe ich lediglich erwähnt, dass ich das zu einem späteren Zeitpunkt noch mal ansprechen werde.
Ich gehe gerne ein paar Kompromisse ein (auch wenn mir das in dem Fall gar nichts gebracht hat, weil der Vermieter trotzdem blöd zu mir war) und mache ein paar Dinge selbst (ordentlich). Aber an so eine Eingangstür traue ich mich dann doch nicht ran. Ist ja schließlich auch nicht meine Aufgabe.
Kann ich den Vermieter zu einer Reparatur der Eingangstür auffordern (bitten hilft ja scheinbar nicht) oder sind die beschriebenen "Mängel" noch im Rahmen?
1 Antwort
Habt Ihr denn diese Mängel im Übvergabeprotokoll festgehalten? u.a. damit sie Euch bei Auszug nicht in die Schuhe geschoben werden können.
Haustür ist Vermietersache. Schriftlich per Einwurfeinschreiben über den Mängel in Kenntnis setzten und angemessenen Termin zur Behebung setzen. Ggf. mit Mietminderung "drohen". Da musst Du Dich aber nochmal informieren ob das möglich ist bei diesem Mangel.
Viel Erfolg!!
Nein, im Übergabeprotokoll wurde das nicht festgehalten. Es entbrannte nämlich kurz vor der Unterschrift eine heftige Diskussion, weil ich den ein oder anderen Mangel angesprochen habe (gleichzeitig jedoch erwähnte, dass ich das ein oder andere schon selber machen werde) und darauf bestanden habe, dass eine im Mietvertrag zugesagte Leistung seitens des Vermieters erbracht werden möge. Es ging dann sogar soweit, dass man mir Vertragsbruch vorwarf, weil ich die Mietkaution nur anteilig gezahlt habe (so wie es das Gesetzt auch vorsieht). Scheinbar hatten die Anwesenden Leute (auch ein Makler) nicht so viel Ahnung von gültigen Gesetzen.
Der Mietvertrag ist nun aber schon seit einem Monat unterschrieben und so leicht kommt man aus so einer Sache ja nicht raus. Es liegt auch leider nichts vor, weshalb ich den Mietvertrag anfechten könnte. Es liegen ja keine gravierenden Mängel vor. Also habe ich das Ganze versucht gerade zu biegen, bin dem Vermieter noch weiter entgegengekommen (habe den Rest der Kaution unter Aufsicht online überwiesen) und das Protokoll akzeptiert. Aber unabhängig davon habe ich die Schäden auch im Nachgang noch auf Video (mit eindeutigem Nachweis des Datums) aufgezeichnet. Und der Vermieter muss sich ja auch um kleinere Schäden kümmern, selbst wenn diese nicht bei der Übergabe protokolliert wurden aber nachweislich nicht von mir verursacht worden.
Aber vielen Dank schon mal für die Antwort, die meine geplante Vorgehensweise bestätigt. Mache ab jetzt alles nur noch schriftlich mit dem.