Einfamilienhaus auf einmal Mietwohngrundstück?

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Oh, es handelt sich um ein Reihenhaus, vermutlich 3 oder 5 nebeneinander.
Die Finanzämter neigen teilweise dazu, Doppelhaushälften als 1/2 Haus anzusehen, oder ein Reihenhaus als 1/3 oder 1/5 Haus.

bearbank 
Beitragsersteller
 03.08.2017, 09:05

Und das auch wenn jedes Reihenhaus, in diesem Fall drei in einer Reihe, einen anderen Eigentümer hat?

soisses  03.08.2017, 09:15
@bearbank

Ja auch dann.
Das hat im ersten Moment keinen wirklichen Unterschied.
Wenn Du das RFH verkaufst, dann spült sich dieser Aktenfehler wieder hoch.

Vermutlich gab es Anfangs einen Bauträger. Zu diesem Zeitpunkt war es eben ein Baugrundstück, darauf beruht die Einteilung Finanzamtes.
Als die Grundstücke verkauft wurden hat  das Finanzamt einfach nur das nächste Blatt oben draufgeheftet.

Das ist praktisch ohne Bedeutung, am Sachstand ändert sich ja nichts.

Mietwohngrundstück ist eine Bezeichnung aus dem Bewertungsgesetz, § 75 bzw. § 181, und hat nichts mit einer tatsächlichen Vermietung zu. Einfach gesagt handelt es sich um Gebäude mit mehr als zwei abgeschlossenen Wohnungen.

Zitat:

Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als achtzig Prozent,
berechnet nach der Jahresrohmiete (§ 79), Wohnzwecken dienen mit
Ausnahme der Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (Absätze 5 und 6).

http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__75.html

Der neue Bescheid, den du erwähnst, ist wahrscheinlich ein Einheitswertbescheid. Wenn du mit der Einstufung deines Haus als Mietwohngrundstück nicht einverstanden bist, dann solltest du gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

.... nein, ein Einfamilienhaus kann kein Mietwohngrundstück sein. Bei uns werden dafür 3 Wohnungen oder mehr benötigt.

Und ein Grundsteuerbescheid interessiert sich eigentlich nicht für die Grenzen.

Fordere doch bitte die diesen Bescheid erstellende Behörde auf Dir eine genaue Definition für diese Unterscheidung zu geben.

Zusätzlich widersprich diesem Bescheid, da es sich nicht um ein Mietgrundstück handele. Grundsteuerbescheide können nicht gegenüber Mietern erstellt werden.

PatrickLassan  03.08.2017, 08:36

Fordere doch bitte die diesen Bescheid erstellende Behörde auf Dir eine genaue Definition für diese Unterscheidung zu geben.

Für die Bewertung von Grundstücken sind die Finanzämter zuständig, die Kommunen richten sich bei der Festsetzung der Grundsteuer nach dem Grundsteuermessbescheid, und der beruht auf dem Einheitswertbescheid. Eine Begründung für die Bewertung als Mietwohngrundstücke sollte eigentlich in diesem Bescheid stehen.

Zusätzlich widersprich diesem Bescheid, da es sich nicht um ein Mietgrundstück handele

Anscheinend hat die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamts eine andere Meinung.

Grundsteuerbescheide können nicht gegenüber Mietern erstellt werden.

Stimmt, davon steht aber auch nichts in der Frage. Der Fragesteller ist Eigentümer des Gebäudes.

schleudermaxe  03.08.2017, 10:06
@PatrickLassan

Es geht ja auch nicht um einen EWB, es geht um einen Grundsteuerbescheid.

PatrickLassan  03.08.2017, 12:54
@schleudermaxe

Im Einheitswertbescheid wird die Feststellung zur Art des Grundstücks getroffen wird, also geht es hier sehr wohl um den Einheitswertbescheid. Hinzu kommt, dass der Grundsteuerbescheid (über den Grundsteuermeßbescheid) auf dem EWB beruht

also normalerweise ist ein reihenhaus kein einfamilienhaus sondern ein reihenhaus.

kann es sein, dass du eine WEG erworben hast? was steht im KV?

PatrickLassan  03.08.2017, 08:27

normalerweise ist ein reihenhaus kein einfamilienhaus

Doch, normalerweise ist es nach dem Bewertungsgesetz genau das, wenn es nicht mehr als eine Wohnung enthält.

§ 75 Absatz 5 Bewertungsgesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__75.html