Einfach rigipswand in Mietwohnung ziehen, Geht das?
Folgenes Problem: Mein Mann arbeitet im Trockenbau, gestern haben wir seiner Cousine Rigipsplatten gebracht weil sie eine Wand im Kinderzimmer ziehen will... Beim rauftragen der Platten kam der Vermieter und fragte was wir machen, Sie sagte ihm das sie eine Wand ziehen wolle. Der Vermieter war sehr erböhst darüber, weil sie vorher nicht gefragt hat. Meine Frage: 1--Kann er es ihr verbieten?? Die Wand ist ja einfach wieder demontiierbar ohne jegliche schäden 2-- Kann das Konsequenzen haben wenn sie es einfach macht??
10 Antworten
Bauliche Veränderungen , dazu gehören auch Abtrennungen von Räumen , sind ohne das Einverständnis des Vermieters nicht zulässig. Sollte es trotzdem geschehen , kann der Vermieter die unmittelbare Entfernung verlangen.
-eine Kündigung des Mietverhältnisses kann nur dann erfolgen , wenn die Entfernung der Zwischenwand vom Mieter abgelehnt wird. Ich empfehle auf jeden Fall , sich mit dem Vermieter zu einigen. Man kann z.B. schriftlich vereinbaren , dass die Wohnung durch den Einbau nicht leidet und beim evtl. Auszug aus der Wohnung , der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird.
vielen dank
Nein, da ist der Vermieter im Recht.. An dem Grundriss eines Wohnung darf ohne die Zustimmung des Vermieters nichts verändert werden..
Nimmt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen vor, verletzt er in der Regel schuldhaft seine Obhutspflicht und ist zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet. Der Vermieter kann dann entweder sofort die Herstellung des ursprünglichen Zustands verlangen oder sich ausdrücklich vorbehalten, dies spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses zu fordern.
Lies mal hier: http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienhausvermieten/bauliche-veraenderungen1108--A-7935.html
vielen dank
Auf jeden Fall muß der Vermieter gefragt werden, ob die Wand eingebaut werden darf. Wenn er zustimmt, sollte das schriftlich festgehalten werden z.B. das die Wand nach Auszug auf Kosten des Mieters abgebaut wird. Außerdem sollte das Zimmer ohne und dann mit Wand fotografiert werden, damit man bei dem Auszug etwas in Händen hat und der Vermieter evtl. sagt, der Boden ist beschädigt odgl.
Ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter ist das unzulässig.
Nun ja, ganz ehrlich, ich hätte schon von mir aus meinen Vermieter gefragt. Diese Wand mag zwar wieder entfernbar sein, aber irgendwie musst du sie doch befestigen. Und man wird später alleine an den Rändern ( Decke , Wand und Boden ) sehen, dass da eine Zusatzwand angebracht war. Ich kann den erbosten und übergangenen Hausherrn schon verstehen...
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Liebe Grüße
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nur die entfernung von der wand oder kann er sie auch rauswerfen??