Ein Haus kaufen, das aktuell vermietet ist... wie macht man's am besten?

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Also: Kauf bricht nicht Miete. D.h. du kannst den Mieter wegen Eigenbedarf kündigen und zwar ab dem Datum, an dem du im Grundbuch stehst. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Mietdauer und kann bis 9 Monate betragen. Man sollte aber dem Mieter schon vorher sagen, dass ihm gekündigt wird, damit er sich schon mal nach einer neuen Bleibe umsehen kann.

Wegen der Auflösung des MV und einer Abfindung solltet ihr mit dem Verkäufer sprechen, ob dieser generell bereit ist, dem Mieter eine Abfindung an zu bieten und zwar unter der Prämisse, dass ihr das Haus sonst nicht kauft....man muss auch mal ein bisschen pokern.

Ist der Verkäufer bereit sollte er mit dem Mieter reden und wenn dieser auch einverstanden ist müsste das alles schriftlich festgehalten werden. Ebenfalls im Notarvertrag auch mit dem Zusatz: dass, wenn das Haus zum gewünschten Zeitpunkt nicht frei ist entweder der Verkäufer oder der Mieter zu weiteren Zahlungen verpflichtet werden.

Grundsätzlich übernimmt der Käufer alle bestehenden Mirtverträge. Also gelten die üblichen, im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfristen und die Vorschriften des Mietrechts zur Wohnraumkündigung.

Grundsätzlich ist danach eine Kündigung zum Ablauf eines evtl. befristeten Mietvertrages möglich. Kündigungsschutz haben aber Familien mit Kleinkindern und Alte, auch bei "Eigenbedarf" . Im Streitfall Wägt das Gericht die geschützten Mieterinteressen mit den Eigentümerinteressen ab. Und vor Gericht und auf hoher See liegen wir alle in Gottes Hand!!

Also:

Mietvertrag genau durchsehen und dann Rechtsberatung durch Rechtsanwalt oder "Haus- und Grund - Vereinigung".

Reservist  14.11.2011, 10:17

Kündigungsschutz haben aber Familien mit Kleinkindern und Alte, auch bei "Eigenbedarf"

Das steht wo?

Seehausen  14.11.2011, 10:26
@Reservist

Deine unten aufgeführten Beispiele sind alles Interpretationen der Vorschriften zum Kündigungsschutz durch die Gerichte im Einzelfall; kann auch anders auzsgehen.

Rechtssicherheit oder Automatismen gibt es auch bei Eigenbedarfskündigung nicht!

Grundsätzlich möglich, außer:

fortgeschrittene Schwangerschaft der Mieterin oder einer Familienangehörigen; hohes Alter des Mieters, verbunden entweder mit Erkrankung oder Verwurzelung in Haus und/oder Wohngebiet; Ungünstiger Zeitpunkt des Umzugs wegen notwendiger Umschulung der Kinder kurz vor Schulabschluß

Seehausen  14.11.2011, 10:25

Das sind alles Interpretationen der Vorschriften zum Kündigungsschutz durch die Gerichte im Einzelfall; kann auch anders auzsgehen.

Rechtssicherheit oder Automatimen gibt es auch bei Eigenbedarfskündigung nicht!

Ich kenne mich mit der Rechtslage nicht wirklich aus. Aber ich würde kein vermietetes Haus kaufen, weil das wirklich eine Menge Ärger bringen kann. Wenn Ihr an der Stelle der Mieter wärt würdet Ihr Euch doch auch wehren. Und deshalb würde ich diesem Ärger aus dem Wege gehen...

Der alte Vermieter (natürlich auch der neue Vermieter - aber das Risiko ist größer) kann durchaus mit den Mietern einen Mietaufhebungsvertrag zum ......(Datum) machen und ihm dies mit einem Geldbetrag für Umzug etc. schmackhaft machen. Aber sowas geht nur auf der Basis der Freiwilligkeit. Wenn der Mieter allerdings einen Mietaufhebungsvertrag unterzeichnet hat, muss er dann auch zu dem Zeitpunkt auszuziehen. Sollte er dies nicht tun, muss dies gerichtlich durchgesetzt werden - allerdings hat der Mieter dann keinen Kündigungsschutz mehr und das Verfahren geht zügig durch. Sollte er einen Mietaufhebungsvertrag ablehnen, kann man sich ausrechnen, dass er alle Rechtsmittel ausschöpft und es auf absehbare Zeit nichts wird mit dem eigenen Einzug. Also dann die Finger weg vom Hauskauf.