Eine Erwachsenenadoption hat einen Verfahrenswert von 3000€, lese ich hier. Was heißt das. Muss ich dem Gericht 3000€ zahlen?
4 Antworten
Ich kenne zwar den Hintergrund der Frage nicht, aber der Begriff Verfahrenswert wird benutzt, um Anwalts- oder Gerichtskosten, die mit einem juristischen Verfahren verbunden sind, nach der jeweiligen Gebührenordnung zu berechnen. Die sind natürlich sehr viel niedriger als der Verfahrenswert.
Verfahrenswert bedeutet:
Bei Gericht und bei Anwälten gilt die Gebührenordnung. D. h. die Preise sind festgelegt.
Wenn also z. B. der Verfahrenswert 10.000€ ist, kann die Gebühr 1.500€ ( das sind nur Beispiele!) betragen.
Bei 3.000€ z. B. 500€
Das heisst also, nach dem Verfahrenswert richtet sich die Anwalts- und Gerichtsgebühr.
Du findest das im Net. MfG
Es wäre nicht schlecht gewesen, wenn das Familiengericht Dir dazu eine Erläuterung beigefügt hätte. so wird es zumindest bei meinem Familiengericht, wo ich arbeite, gemacht. Die Leute sollen ja verstehen, was Ihnen das Gericht zuschickt.
Aus dem Verfahrenswert errechnet sich die Gerichtsgebühr.
Im Internet kannst Du erfahren, wie hoch die Gerichtsgebühr bei einem Verfahrenswert von 3.000,00 EUR ist bzw. rufe die Geschäftsstelle des Familiengerichts an und rege dort meinen o. a. Hinweis an.
Nach dem Verfahrenswert werden die Gerichtskosten berechnet. Bei 3000 € belaufen sich die Gerichtskosten auf ca. 80 €. Kannst du aber auch im Netz nachsehen.