Anwalt vom geschädigten verlangt zu viel Schmerzensgeld?
Kann mir jemand helfen, habe ein Brief bekommen von dem Anwalt des geschädigten ich sollte so 3080 Euro zahlen, im Gericht wurde kein Betrag festgelegt ob und wieviel.
Mein ex Anwalt meinte ich solle nur 1600 Euro zahlen da er eindeutig zuviel verlange.
Im Amtsgericht hab ich angerufen und nochmal gefragt ob ich da ein Betrag von 3000 Euro zahlen muss haben die gesagt da wäre nix festgelegt worden.
Jetzt hab ich wieder ein Brief bekommen von dem Anwalt des geschädigten ich solle den Rest zahlen + die Anwaltskosten.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen????
Danke im voraus und Sorry für die Rechtschreibfehler
9 Antworten
Zweischneidige Sache.
Due kannst abwarten bis der Anwalt Klage einreicht. Möglicherweise setzt das Gericht einen geringeren Betrag fest, dann hast du aber noch zusätzlich die Anwalts- und Gerichtskosten am Hals und letztlich auch nichts gespart.
Oder eben zahlen.
Hallo! Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Art der Verletzung, Zeitraum der AU, Dauer der Arztbesuch, Zeitraum der MdE etc. In der ADAC Schmerzensgeldtabelle sind Urteile und Rechtssprechungen zu diversen Verletzungen aufgeführt. Daher ist es ratsam bevor man einen Ansrpuch anerkennt oder in Vergleichsverhandlungen geht diese einzusehen, damit man einen Anhaltspunkt und eine realistische Argumentationsgrundlage hat.
Wenn du nicht freiwillig zahlst, wird die Gegenseite dich auf ein Schmerzensgeld verklagen. Wenn du Glück hast, fällt das Schmerzensgeld dann geringer aus. Aber du musst die Kosten des Verfahres tragen. So kann es am Ende trotz weniger Schmerzensgeld für dich teurer werden.
LG Celina
RSFelher gibts keine aber etwas Verwirrung:
Der eigene Anwalt kann ihm einen Vorschlag machen, man einigt sich meistens in der Mitte. Wenn ich es richtig verstanden habe wenn das Gericht nur die Schuld festgestellt hat, genügt es sich mit dem Geschädigten zu einigen.
Rechtschreibfehler gibt es einige, aber er sollte sich wirklich an einen Anwalt wenden. Rechtsberatung ist hier weder erlaubt noch hilfreich. Da spielen eine ganze Menge Faktoren eine Rolle.
Der Anwalt kann verlangen was er will. Wenn vom Gericht kein Betrag festgelegt wurde, muss er dich eben verklagen. Normalerweise bewahrt eine hAFTPFLICHTVERSICHERUNG DICH VOR ÜBERHÖHTEN fORDERUNGEN: