Aufs Schuldach geklettert versuchter Einbruch?
Hi, ich war gestern Abend mit zwei Freunden unterwegs und wir hatten vor, aufs Schuldach unseres ehemaligen Gymnasiums zu klettern und von dort aus die schöne Aussicht zu genießen.
Auf dem Gelände haben wir uns Corona-Masken angezogen, nur falls uns irgendwelche Kameras filmen. Allerdings brannte dann in einigen Räumen Licht, weshalb wir uns dagegen entschieden haben, aufs Dach zu klettern.
Stattdessen sind wir auf das Dach der Hauptschule daneben gegangen, bei der die Tür an der Rettungstreppe auf war und man einfach so hoch laufen konnte (nicht erkennbar gegen Betreten gesichert!).
Dort saßen wir eine Weile, und haben dann in der Entfernung ein Blaulicht gesehen, welches bei uns zur Schule fuhr und etwa 10 Minuten dort hielt. Dann sind sie wieder gegangen. Anscheinend hat uns doch irgendjemand gesehen und vermutet, dass wir vielleicht einbrechen wollten.
Im Prinzip haben wir ja nichts verbotenes getan, da wir nur auf ein Dach gestiegen sind, was eine ungesicherte Treppe hat und einfach zu erreichen ist. Könnten wir trotzdem noch Probleme bekommen? Vielleicht wegen „versuchten Einbruchs“ weil es so ausgesehen hat, als würden wir auf dem Gelände herumlungern und nach Gelegenheiten zum einsteigen suchen?
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
Versuchter Einbruch war es schon mal nicht.
Es war Hausfriedensbruch, aber das muß erst einmal der Inhaber des Hausrechts anzeigen und Strafantrag stellen.
Könnten wir trotzdem noch Probleme bekommen?
Wie denn, wenn niemand eure Personalien festgestellt hat?
Ja das kann sein,
falls ihr ermittelt werdet, muss der Richter entscheiden ob Eure Version glaubhaft oder eine Ausrede ist.
Auch wenn der versuchte Einbruch nicht nachweisbar ist, Hausfriedensbruch dürfte es auf jeden Fall gwesen sein.
Auf dem Gelände haben wir uns Corona-Masken angezogen, nur falls uns irgendwelche Kameras filmen.
So etwas macht man, wenn man davon ausgeht, dass etwas möglicherweise nicht erlaubt ist.