ein vermeinlicher bekannter ist bei mir gemeldet hat aber nie bei mir gewohnt der Gerichtsvollzieher kommt muss ich den rein lassen?
5 Antworten
Als Ergänzung zu Nistressa und Hipponax:
Man bekommt bei so einem Konstrukt, dass man jemanden bei einer Scheinanmeldung unterstützt, nicht nur Probleme mit einem etwaigen Bußgeldverfahren.
Ganz schnell kann einem das so ausgelegt werden, dass man mit jemandem, der beispielsweise Waren kauft und nicht bezahlt, unter einer Decke steckt. Und dann wird es verdammt schwer bis unmöglich, dass man am Ende nicht doch noch für die Schulden bezahlt. Einfach, weil sie einem angehängt werden und man die Geschichte, dass es nur der böse Bekannte ist, nicht immer geglaubt wird.
Daher würde ich hier sicherheitshalber ganz grundsätzlich zeitnah bei einem Anwalt vorsprechen. Das dürfte auch nicht bei dem einzigen Fall bleiben. Da dürfte noch mehr im Argen liegen.
Schwierig. Wusstest du, dass er bei dir gemeldet ist?
Wenn der Gerichtsvollzieher berechtigten Grund hat anzunehmen, dass er dort wohnt dann hat er auch ein Recht sich umzusehen. Du kannst ihm natürlich erklären, dass er niemals einen Fuß in deine Tür gesetzt hat und alles in der Wohnung dir gehört. Ob er dir das glaubt oder Rechnungen von dir für die Wertsachen sehen möchte ist eine andere Sache. Er hat sogar das Recht die Wohnung mit Hilfe der Polizei zu öffnen.
Du solltest dringend mit deinem bekannten reden. Am besten du setzt ein Schreiben auf, in dem du die Situation erklärst und dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu deiner Wohnung verweigerst. Ein Gang zum Anwalt wäre vielleicht ebenfalls angebracht
Absolut richtig.
Die Frage ist halt, ob dem Beschuldeten die Chance bereits gegeben wurde. Wenn ja wird es schwierig als Wohnungsbesitzer (oder Mieter) selbst nochmal dagegen vorzugehen.
Wie ich in meiner Antwort schrieb: Bei so etwas ist das Problem meist eher, dass es nur die Spitze des Eisberges sein dürfte.
Selbst wenn man in dem Fall noch eine Chance hätte, der nächste Fall folgt bestimmt und wer weiß, in wie vielen Fällen der Zug schon abgefahren ist, weil entsprechende Geichtsbeschlüsse längst in der Welt sind ohne Kenntnis des Wohnungsinhabers.
Erklären Sie es dem Gerichtsvollzieher. Vermutlich wird er sich auch vergewissern wollen, ob wirklich niemand bei Ihnen wohnt. Aber prinzipiell ist es nicht Ihr Problem und somit müssen Sie den Vollzieher auch nicht in Ihre Wohnung lassen.
Freunde die einen so in die Sch**** reiten sind die besten. Dir ist klar dass wir seit 2015 ein neues Meldegesetz haben und solche Scheinanmeldungen mit dicken Bußgeldern honoriert werden? Also entweder du lässt ihn rein deine Sachen durchsuchen, im schlimmsten Fall musst du Belege vorweisen dass es dein Eigentum ist, oder du riskierst dass der GV die Scheinanmeldung anzeigt. So oder so, den Stress hast du jetzt.
lass ihn besser rein und erklär es ihm.der gibt sich zufrieden wenn es so ist
Wobei das nur mit Gerichtsbeschluss funktioniert und man (theoretisch) die Chance hat, genau dagegen dann vorzugehen.
Würde ich hier ganz generell empfehlen (ich schreibe dazu in eigener Antwort noch etwas)
Nur als Ergänzung: Wie hier in anderer Antwort schon steht: Wenn man von dieser Scheinanmeldung wusste, dann hat man u.U. ein Bußgeldverfahren am Hals.