Eigentumswohnung verkauft. Nun behauptet der Käufer keine Eigentümerprotokolle erhalten zu haben obwohl er den Erhalt im Kaufvertrag bestätigt. Hat er Recht?
9 Antworten
Das mag ja sein, dass er das im Kaufvertrag bestätigt hat. Es könnte sein, dass er sich geirrt hat oder er die Protokolle schlicht verschlampert hat.
Jedenfalls wenn er keine Protokolle hat, dann hat er keine. Damit will ich sagen, er schuldet nur, was er leisten kann.
In diesem Falle sollte man wie folgt vorgehen. Anruf beim Wohnungsverwalter. Der hat i.d.R. alle Protokolle. Ansonsten bei einem anderen Wohnungseigentümer, die habens i.d.R. auch. Sich von dort Kopien geben lassen / oder selber kopieren. Soweit Auslagen, Kosten entstehen, muss Dein Wohnungsverkäufer diese erstatten.
Eines noch zum Schluss: Eigentlich sollte man die Protokolle der Eigentümerversammlungen als Käufer lesen, bevor man eine Wohnung kauft. Da können nämlich wichtige wertbeeinflussende Dinge drin stehen. Z.B. Stehen kostspielige Investitionen an? Gibt es (Rechts-) Streit zwischen einzelnen Eigentümern oder Eigentümern und der Verwaltung ? Gibt es andere Probleme? Oder kommt die Gemeinschaft gut klar und kann alle anstehenden Fragen sachgerecht regeln? Deshalb: Die sollte man vorher lesen.
Hat Dir das der Makler oder der Notar nicht gesagt?
Der Wohnungsverwalter beruft die Versammlungen ein. Er legt die Tagesordnung fest und er sorgt dafür, dass ein Protokoll gemacht wird. Er sorgt dann dafür, dass jeder Wohnungseigentümer ein Protokoll bekommt. Er hat einen Ordner mit allen Protokollen. Er muss auch die gefassten Beschlüsse ausführen. Wenn einer die Protokolle hat, dann er.
Nicht der "Verkäufer" sollte die vor dem Verkauf lesen. Sondern der Käufer sollte die Protokolle der letzten Jahre lesen, bevor er den Kaufvertrag unterschreibt. Sonst kauft der die Katze im Sack.
Nein, er hat unrecht.
Er hat den Erhalt schriftlich bestätigt.
Jetzt kann er sich auf den Kopf stellen.
Du bist raus aus dem Schneider und brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern.
Es ist die Sache des Käufers, sich die Protokolle zu besorgen.
Kann sein! Nur wo soll denn da ein Problem betehen? Im Bearfsfall stellt der Verwlter einen Auszug aus der Beschlußsammlung zur Verfügun!?!
Was der Käufer als Erhalten quittiert hat, gilt.
Er kann sich an den Verwalter wenden.
Ersatzprotokolle können bei der Wohnungsverwaltung besorgt werden.
Kosten für die Kopien sollte der Käufer tragen - damit lernt, dass man Verträge durchliest bevor man sie unterschreibt.
Seit wann hat eine Wohnungsverwaltung solche Niederschriften der WEG?
in Deutschland muss die Wohnungseigentümergemeinschaft diese Protokolle aufbewahren. Da die Wohnungseigentumsgemeinschaft meistens / in der Regel von einem Verwalter, dem Wohnungsverwalter, gemanagt werden sollte diese WEG-Verwaltung die Original - Protokolle vorliegen haben.
Wie gesagt, in D ist das so vorgeschrieben.
Wenn er den Erhalt der Unterlagen im Kaufvertrag bestätigt hat, brauchst du dich um seine jetzige Behauptung nicht zu kümmern. Verweise auf den Vertrag.
Bist Du dir sicher? Was bitte hat denn ein Wohnungsverwalter mit den Niederschriften einer WEG zu tun?
... und warum muß ein Verkäufer etwas noch einmal lesen, was er schon kennt?