Mehrfamilienhaus Eingangstür Defekt

12 Antworten

Hallo,ist es evtl ein Türöffner mit Entriegelung?Der ist dann nicht kaputt,du mußt nur das kleine Häkchen umstellen und die Bude bleibt dicht Hier mal nen Bild,da kannste den kleinen Haken rechts gut erkennen.

Türöffner - (Wohnung, tür kaputt)
Rudi1190 
Beitragsersteller
 21.12.2012, 14:32

Hallo Danke für die antwort aber wenn es so wäre würd ich ja hier nicht schreiben

Diddy57  21.12.2012, 20:43
@Rudi1190

..weiß ich wie weit dein technischer Sachverstand geht?? Trotzdem frohe Weihnachten! -:))

Rudi1190 
Beitragsersteller
 23.12.2012, 02:15
@Diddy57

Danke wünsch ich dir auch :)

Hallo,

bevor Du zur Hausverwaltung gehst - sprich doch erstmal mit Deinen Nachbarn. ;)

Vielleicht bringt es auch schon etwas, wenn Du einfach einen Zettel an die Tür hängst.

Schlimmer kann es ja nicht mehr werden, versuch es doch.

Denke Dir ein paar nette - aber bestimmte Zeilen aus und bitte darum, die Tür nur noch mit dem Schlüssel zu öffnen.

Liebe Grüße =)

Wie oft sollte ein Vermieter so eine Tür wieder reparieren, wenn z.B. ein junger Zecher nachts nach Hause kommt und sich gewaltsam Eingang verschafft. Wer von den Mietern ist befugt, um einen Reparaturauftrag zu erteilen, den alle Eigentümer dann auch unterstützen und bezahlen. So eine Eigentümersituation grenzt an WILDEN WESTEN und da müßte einer im Haus wohnen, der für Ordnung sorgt.

Am besten zur Hausverwaltung!!! Wenn die nicht da ist, Vermieter!!

Aber denk daran::::::!!!!!

IMMER ABSCHLIESEN!!!

Rudi1190 
Beitragsersteller
 21.12.2012, 03:24

Danke erstmal für deine Antwort Ja an meinen Vermieter wenden ich denk aber nicht das er sie Reparieren wird da das Haus ja noch 5 anderen Vermietern gehört Und meine Vermieter Wohnen in München. Und ich Wohn bei Villingen- Schwenningen also in der nähe von Stuttgart Ich glaub die interessiert es wenig was hier mit der Tür ist solang ihre Wohnung ok ist

Mietrecht - Haustür defekt: Eine defekte Haustür rechtfertigt eine Mietminderung von 3% (Urteil AG Berlin-Neukölln, aus MM 1988, S. 151).

Undichte Haustür: Kommt es zu Zugluft und Feuchtigkeit, weil die Haustür und die Fenster undicht sind, darf der Mieter den Mietzins um 10% kürzen (AG München, Az. 25 C 9566/84).

Haustür nicht abschließbar: Ist die Haustür nicht abschließbar, kann eine Mietminderung von 5% vorgenommen werden (AG Köln, Az. 153 C 3204/76, aus WM 1978, S. 126).

Einschreiben mit Rückschein an den vermieter senden. dort den Sachmangel (defekte Haustür) melden und Reparatur mit Fristsetzung (Datum nennen, 14 Tage) fordern.

Ist die Tür nach 14 Tagen nicht repariert, 2. Einschreiben mit nachfrist von 7 Tagen und ankündigen, dass wegen Nichtabhilfe ab dem Monatsersten nach Fristablauf die Miete um XX % gemindert wird von dir.

Gehst du das jetzt noch an, käme die Minderung der Kaltmiete ab Februar in Frage. Ich würde um 5% mindern und außerdem ankündigen, dass du dich weigerst, die erhöhten Energiekosten (durch eine defekte Tür entweicht einiges an Wärme, Wohnugnstüren sind nicht wärmeisoliert, also heizt du quasi für draussen mit) zu zahlen. Und du weist darauf hin, dass du im Fall von Sachbeschädigung im Hasuflur oder Einbruchsdiebstahl aus Wohnung/Keller den vermeiter schadensersatzplichtig machen wirst.

Wie der Vermieter das mit der Reparatur regelt bei eienr Eigentümergemeinschaft, ist nicht dein Problem als Mieter. Das vertragsverhältnis hast du ausschließlich mit dem Vermieter!

Rudi1190 
Beitragsersteller
 21.12.2012, 03:27

Dankeschön So werden wir es machen