Mit 23 Jahren während der Ausbildung ausziehen. Unterstützungen?
Hey Hey Com. Also ich bin 23 Jahre alt und würde gern Ausziehen. Ich bin aber noch in der Ausbildung (1 Jahr). Da dies meine erste Ausbildung ist. Ich fahre ca 30 km hin und 30 wieder zuück. Jetzt würde ich wie gesagt gern Ausziehen da mein Auto auch langsam den Geist aufgibt. Welche art von Unterstützungen kann ich bekommen? Auch das mit der Erstausstattung ist ein Thema. Mein Gehalt liegt bei 650€ Brutto also ca 518€ Netto. Ich bitte um schnelle hilfe, da ich eine günstige Wohnung für 165€ Warmmiete bekommen kann.
6 Antworten
Während meiner Ausbildung habe ich 400€ netto verdient + Kindergeld und habe davon ohne Hilfe von außen Auto, Wohnung und jeden Tag 60km Fahrt finanziert.
Ich wage einfach mal zu behaupten, dass Du vorher wusstest, wie weit Du fahren musst und ein Auto ist wesentlich günstiger als eine Wohnung.
Da Du noch unter 25 bist, müssen Deine Eltern Dir Unterhalt zahlen, ansonsten sieht es sehr schlecht aus!
Zunächst mal sind dir deine Eltern bis zum 25 Lebensjahr oder bis zum Abschluss deiner ersten Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet,wenn sie leistungsfähig sind !
Das würde ich bei deiner Mutter mit 1000 € Brutto schon einmal ausschließen. Bliebe nur noch der Vater,wenn bekannt ist,wo er wohnt und was er für Einkommen hat.
Dann müsstest du eh erst einmal BAB - beantragen,dann würdest du ggf.da etwas bekommen,wenn dir noch Unterhalt zustehen würde.
Denn wenn du 518 € Nettoeinkommen hast und deine Mutter dir dein Kindergeld in Höhe von 184€ gibt,hast du schon 702 € anrechenbares Einkommen auf deinen dir zustehenden Unterhaltsbedarf.
Der liegt bei einem Azubi in eigener Wohnung / WG,laut Düsseldorfer Tabelle bei 670 € Netto,evtl.können da noch bis zu 90 € für arbeitsbedingten Mehraufwand,wie Fahrgeld und Schulbedarf dazu kommen,somit würde dein Unterhaltsbedarf bei max.760 € liegen.
Du hättest also einen Anspruch von max.ca.60 €.
Die würdest du ggf.entweder von den Eltern noch bekommen und wenn die nicht zahlen können,dann von BAB.
Da du von Wohngeld ausgeschlossen bist,da du dann dem Grunde nach einen Anspruch auf BAB - oder Bafög - hast,bliebe nur noch eine Aufstockung vom Jobcenter,für die ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung.
Mit 518 € Netto + 184 € Kindergeld = 702 € kannst du deinen Unterhaltsbedarf selber decken,deshalb könntest du auch unter 25 bei deiner Mutter ausziehen.
Dann stünden dir laut SGB - ll ein Regelsatz von 391 € zu + deine 165 € warm Miete ( was sehr günstig ist ) ,gesamt also 556 € Bedarf im Monat.
Mal angenommen du würdest mit Kindergeld und Unterhalt oder BAB , auf die 760 € Netto kommen,dann könntest du von deinen 650 € Brutto,insgesamt 210 € an Freibeträgen geltend machen.
Du hättest dann 760 € - 210 € an Freibeträgen auf Erwerbseinkommen = 550 € anrechenbares Einkommen,was dir auf deinen Bedarf angerechnet würde.
Da dein Bedarf bei 556 € liegt ( wenn deine Mietangabe so richtig ist ) würden dir ca.6 € zustehen und somit ggf.auch eine Erstausstattung der Wohnung.
Aber das wird erst eine abschließende Berechnung des Jobcenters ergeben,weil man ggf.noch mehr Aufwendungen absetzen kann,die dann deinen Leistungsanspruch erhöhen würden.
In der ersten Ausbildungkannst du evt BAB bekommen. Check deinen Anspruch auf dem BABrechner.arbeitsagentur.de Sicher hast du Anspruch auf dein Kindergeld. Damit liegst du über 700 E netto.
Bis nach der Ausbildung oder bs 25 muss deine Familie dich unterstützen.
Sorry, aber du kannst von diesem Geld super leben...Ich bekomme 540€ BaföG und mein Kindergeld. Daß ich nebenbei noch arbeite mache ich nur um meine Hobbies (Musik/Sport) zu finanzieren...heul nicht rum, es gibt Menschen, die leben von viel weniger Geld!