Eigene Musik privat verkaufen
Hallo liebe GF-Community,
ich habe ein paar Fragen bezüglich dem privaten Musikverkauf:
Ein Freund von mir macht hobbymäßig Musik, aber ist jetzt in unserer Gegend auch nicht gänzlich unbekannt (ab und zu Auftritte, ca 800 FB-Likes, kostenlos verfügbares Mixtape mit über 20 Tracks etc.). Bis jetzt hat er das ganze immer komplett umsonst gemacht. Mittlerweile möchte er aber versuchen, damit ein bisschen Geld zu verdienen, um wenigstens die Studiokosten etc wieder reinzuholen. Sein Plan ist sich eine Homepage einzurichten und dort eine EP zu verkaufen, die er dann selber an die Käufer verschickt. Die Texte sind selbst geschrieben und als Beats mixt er selber Samples. Jetzt zu meinen Fragen:
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Muss man eine Gewerbe o.Ä. anmelden, um seine eigene Musik zu verkaufen?
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Kann es wegen den Samples rechtlich irgendwelche Probleme geben?
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Ab wann macht ein Vertrag mit der GEMA Sinn?
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Kennt ihr gute Seite, um seine Musik komplett selbstständig zu verkaufen ohne Abgaben an die entsprechenden Seiten zu haben?
Fällt euch sonst noch etwas ein auf das man achten sollte/muss?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
1 Antwort
Zu 1.: "... grundsätzlich gilt, dass jeder in Deutschland, der ein Gewerbe betreiben will, auch ein Gewerbe anmelden muss, um den benötigten Gewerbeschein zu erhalten.
Ein Gewerbe wird folgendermaßen definiert: Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit (Verkauf von Dienstleistungen oder Waren), die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird." geld-online-blog.de/tipps-infos/gewerbeanmeldung-fuer-welche-taetigkeiten-ist-das-pflicht/.
Zu 2.: "... im Dezember 2012 stellte der BGH-Senatsvorsitzende klar, dass grundsätzlich auch kleinste Teile eines Musikstücks urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nur mit Zustimmung des Urhebers entnommen werden dürfen. Zwar sehe dem BGH zufolge das Urheberrecht eine Ausnahme von dieser Regel vor, um das kulturelle Schaffen zu fördern.[5] Danach dürfe ein Musiker solche Tonsequenzen aus anderen Stücken entnehmen, wenn sie wegen ihrer besonderen Eigenart nicht einfach nachgespielt werden könnten." wikipedia.org/wiki/Sampling_(Musik)#Deutschland.
Zu 3.: Gema.de lohnt sich, wenn man viel im Radio gespielt wird.
Gruß aus Berlin, Gerd
Das ist richtig bei "Freiberuflern", das gilt aber nur für den Künstler selbst, nicht für die ihn vermarktende Person (Verleger) oder Firma (Verlag usw.):
"Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten." http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland).
Gruß aus Berlin, Gerd
zu 1) Im Web habe ich mehrfach gelesen (einmal auf der Seite der IHK), dass man für eine "künstlerische Tätigkeit" keine Gewerbeanmeldung benötigt.
Musiker fallen - laut Homepage - dann unter diese Regelung, wenn sie nicht einfach nur nach Noten spielen, sondern selbst Stücke erstellen (komponieren/texten/...), wie es beim Fragesteller aber der Fall ist.
Stimmt diese Information?