Musikunterlegung Urheberrechte für Bewerbungsfilm
Für eine Bewerbung an der Kunsthochschule für Medien in Köln drehe ich einen Kurzfilm. Bisher habe ich sowas nur privat gemacht und nicht veröffentlicht. Da es ein Film ohne Ton ist würde ich eigentlich gerne passende Musik hinterlegen. Selber Musik zu machen oder für Geld in Auftrag zu geben steht dabei nicht zur Möglichkeit für mich persönlich.
Wie sieht das aus wenn ich Klavierstücke o.ä. von Künstlern unterlege, wenn ich eben den Urheber erwähne. Möchte keine Probleme mit der GEMA bekommen. ;)
4 Antworten
Soll der Film mit den Musikstücken vorgeführt werden im Sinne von Absatz 4 UrhG § 19 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht? Vor einer Gruppe von Leuten? Dann muss man Absatz 2 § 15 UrhG beachten - und Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html.
Oder sollen der Film und die Musik lediglich verbreitet werden im Sinne von UrhG § 17 Verbreitungsrecht? Also eine Kopie davon den Prüfern in die Hand gedrückt werden, auf dass die sich ihre Kopie jeweils alleine und in Ruhe ansehen?
Dann greift Absatz 1 § 15 UrhG:
"(1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfaßt insbesondere
1. das Vervielfältigungsrecht (§ 16),
2. das Verbreitungsrecht (§ 17),"
Zu beidem gibt es eine Ausnahme. Die zu 1. steht in UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. So lange man das Original legal erworben hat, darf man es auch kopieren - soweit die Kopien "weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen"! Das ist ja bei einer Bewerbung für ein Studium nicht der Fall!
Die Ausnahme zu 2. lautet laut einem Gerichtsurteil: Man darf bis zu 7 legale Kopien im Sinne von 1. weitergeben - dann gilt das immer noch als "privat"!
Man könnte jetzt also sieben DVDs mit dem Film mit der Musik an das Bewerber-Komitee schicken, ohne gegen das UrhG zu verstoßen.
Nur wenn man die DVD dem Gremium vorführen möchte, muss man sich überlegen im Sinne von § 15 UrhG Absatz 3, ob das Gremium nun eine Öffentlichkeit darstellt oder nicht!
Ich tippe mal: Eher nicht! Man kennt sich untereinander ja persönlich, zumindest die alten Hasen in dem Gremium! Und eine fremde Nase darf ja dabei sein laut Absatz 3 ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn es GEMA-Pflichtige Musik ist, dann müsstest du sie auch bei der GEMA anmelden und dafür bezahlen. Den Namen zu nennen reicht nicht!
Ansonsten müsstest du speziell nach GEMA-freier Musik suchen.
Den Künstler solltest du vorher fragen ....
es gibt ede Menge kostenlose Musik oder Musik für die man güsntig die Nutzungsrechte erwerben kann ...
http://editor-sky.de/copyright-free-musik-fuer-youtube-videos/
oder
so
highland-musikarchiv.com/index.php/de/nutzungsrechte
Du kannst stücke nehmen, z.B.: von incompetech. (musst halt den namen nennen) Sonst such mal nach CC musik