Reisegewerbe - nötig für CD-Verkauf in Fussgängerzoen?
Hallo ! Bin hobbymässig Musiker (piano) und möchte mit unserer Sängerin unsere eigenen CD´s in Fussgängerzonen zum Verkauf anbieten. Strassenmusik mit CD-Verkauf wurde bereits vom Ordnungsamt abgelehnt. Wir würden auch gerne einige Songs live zu zweit spielen, dürften das aber nur ohne Verstärker, was an sich ein Witz ist, und müssten alle 30 min. den Standplatz wechseln. Schikane also ohne Ende - daher die Frage: Habe ich die Möglichkeit, über eine Reisegewerbekarte unsere CD´s zu verkaufen - darf ich dann länger an einem Platz stehen und auch mal nen Song anspielen ?? Was ist der Unterschied hinsichtlich des Standplatzes in einer Fussgängerzone - oder in einer Ladenpassage mit Geschäften innerhalb der Fussgängerzone ? Vielen Dank vorab.
2 Antworten
Die Reisegewerbekarte brauchst du, wenn du an verschiedenen Plätzen (z.B. auf der Straße) deine CD´s verkaufen willst. Natürlich brauchst du immer auch das OK des jeweiligen Grundstückseigentümers. Wenn das O-Amt dir die Straßenlandsondernutzungserlaubnis versagt, hilft dir natürlich auch die Reisegewerbekarte nichts. Aber die brauchst du immer, wenn du die Teile nicht im Laden oder von zu hause aus vertreiben willst.
Ladenpassagen haben Betreiber (die das Hausrecht haben) ... die muss man erst um Erlaubnis fragen
auf der Straße ist es gewerblicher Verkauf (ohne festen Laden = stehendes Gewerbe) also braucht man eine Reisegewerbekarte - außerdem ist der Verakuf auf der Straße eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums
am einfachsten ist es Straßenmusiker (auch eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums) die eigenen Cds zu verkaufen .. dan ist der Verkauf der eigenen CD Annex zur künstlerischen Darbietung und man braucht keine Reisegewerbekarte