Ehrenamtliche Tätigkeit während einer Maßnahme vom Arbeitsamt?
Hallo,ich bin in zurzeit ibln einer Maßnahme vom Arbeitsamt und bekam nun das Angebot eine ehrenamtliche tätigkeit auszuüben,nur weiß ich nicht ob ich währenddessen ein ehrenamt ausüben darf?kennt sich damit vielleicht jemand aus?!lg
8 Antworten
Das kommt auf den zeitlichen Umfang an. Du musst dem Arbeitsmarkt schon noch zur Verfügung stehen. Auf jeden Fall solltest Du das mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur besprechen.
eigentlich darfst du wenn du unter dem 100€/Monat verdienst bleibst sollte das keinerlei Probleme geben und ist doch auch gut für den Lebenslauf. Finde es schön dass du dich ehrenamtlich engagieren willst!
Du bist ja dann kein Lohnempfänger,sondern bekommst ggf.nur eine Aufwandsentschädigung und wenn dein Ehrenamt pro Woche unter 15 Stunden bleibt,wüsste ich nicht,was dagegen sprächen sollte !
Kannst aber vorher ja den Leiter der Maßnahme fragen,ob es ein Problem sein würde,kann ich mir aber nicht vorstellen,es könnte sich daraus ja ggf.etwas festes ergeben.
Wie der Name schon sagt: "Ehrenamt" und das heißt ohne Bezahlung. Das Arbeitsamt hat nichts dagegen.
Thema Aufwandsentschädigung, mir wurde schon gesagt das ich geld dafür bekommen würde,weis halt nicht ob das Amt da mit spielen würde,weil ich halt auch noch in einer maßnahme bin
Du hast als Aufwandsentschädigung min.200 €,die dir das Amt nicht anrechnen darf,wenn du ein Ehrenamt ausübst !