Ehestreit-Räumungsklage durch Ehefrau, ohne Kündigung und Mietvertrag?

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Hallo! Zunächst einmal steht ihm ein gesetzlicher Zugewinn an dem Haus zu. D.h. für die Dauer der Ehe bis zum Einreichen des Scheidungsantrages. Behaupten kann man viel, entscheidend ist, man muss es beweisen können. Die Räumungsklage enthält den Passus dass die Prozessbevollmächtigte der Ehefrau ein Gewaltschutzverfahren einleiten will...Eine Räumung im Rahmen der sog. Gefahrenabwehr schliesst sie also mit ein. Dazu müsste sie jedoch zunächst eine einstweilige Verfügung erwirken, dazu wiederum werden beide Parteien gehört. Einen Mietvertrag benötigt er nicht, da er ja, wie bereits erwähnt einen Zugewinn erworben hat, zudem schreibt der Gesetzgeber keine Schriftform für Mietverhältnisse (hier ist es ja keins, da er den Zugewinnanspruch hat)vor.Zieht er aus und gibt die Schlüssel ab hat er seinen Anspruch dort zu wohnen erst einmal verwirkt. Nimmt sie seine Sachen oder verweigert ihm den Zutritt zum WC, kann er die Polizei einschalten, wäre wegen einer Dokumentation zu seinen Gunsten bei dieser Sachlage anzuraten. Ich würde zunächst einmal den Zugewinnanspruch ermitteln lassen. Ihn der Frau mitteilen und um Auszahlung bitten und ihr dann im Gegenzug den Auszug anbieten. Gruss zunky

Nina011 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 21:32

Den Zugewinnanspruch ermittelt er dann auch über den Anwalt, oder? Dann werden wir das auch mal machen lassen! Vielen Dank !

zunky  31.12.2011, 12:50
@Nina011

Ja, kann man auch selber, aber dieser Sachlage ist ein streitiges Verfahren unumgänglich, daher würde ich alles über einen Juristen abwickeln lassen. gruss zunky

Jetzt ist meine erste Frage, ist das überhaupt rechtskräftig von Ehefrau zu Ehemann, ohne Mietvertrag und vorherige Kündigung?

Da die Ehefrau allein im Grundbuch steht ist sie auch die alleinige Eigentümerin des Hauses. Der Ehemann ist - obwohl kein Mietvertrag vorliegt - Mitbesitzer des Hauses. Wenn die Ehefrau nun möchte, daß er das Haus verläßt - er sich aber weigert usw. muß sie wohl eine Räumungsklage einleiten.

Alles, was sie der Anwältin mitteilte, ist erstunken und erlogen,

was vor Gericht vom Ehemann zu beweisen ist.

sie wurde dabei nicht vereidigt,

das ist beim eigenen Anwalt auch nicht üblich - allerdings kann der Ehemann vor Gericht die Vereidigung beantragen.

es wurde einfach so hingenommen und aufgeschrieben und der Mann wurde dazu auch nicht angehört, einfach beschlossene Sache. Geht sowas?

Die Anwältin arbeitet doch für die Ehefrau, dazu muß sie die Gegenseite nicht anhören. Erst vor Gericht werden die Tatsachen geprüft und der Ehemann hat dort auch die Gelegenheit ausführlich Stellung zu nehmen und die gemachten Vorwürfe z.B. durch Zeugen zu entkräften. Beschlossen ist also die Sache noch lange nicht.

Außerdem muss er eigentlich auch darauf hingewiesen werden, dass er einen Widerspruch schreiben kann... entweder von seiner Frau oder von seiner Anwältin.. keine von beiden hat sich nur ansatzweise gerührt.

weder von seiner Frau noch von Anwältin der Gegenseite, aber vom Gericht, sobald die Räumungsklage dort anhängig wird.

Wow, das ist ein sehr komplexer Sachverhalt. Also der Reihe nach: 1. Eigentümerin ist die Frau allein, wenn ich das richtig verstanden habe. Damit ist die Aussage, dass das Haus ihr gehöre, korrekt. Der Ehemann wohnt im Haus im Rahmen des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft. Das heisst, dass der finanzielle Zugewinn im Laufe der Jahre auch dem Ehemann zusteht. Ein Mietverhältnis ist unter Eheleuten nicht begründet worden, es sei denn, der Ehemann ist selbständig und die Frau hat Geschäftsräume im Haus an den Mann vermietet. Wenn das nicht der Fall ist besteht zwischen Eheleuten die unter einem Dach wohnen kein Mietverhältnis, egal ob das Haus nun beiden oder nur einem von beiden gehört. Daher gibt es auch weder ein Kündigung noch einen Mietvertrag. Wenn - wie hier geschildert - die Ehefrau nun angibt, von ihrem Mann derart drangsaliert zu werden, dass ein gemeinsames Leben unter einem Dach nicht möglich ist, muss das bewiesen sein. Hier steht wohl Aussage gegen Aussage. Die Verweigerung, die einzige Toilette im Haus mit benutzen zu dürfen grenzt an ein strafbares Verhalten und kann nicht hingenommen werden. Ich kann hier nur raten, dass ein FACHANWALT eingeschaltet wird. So, wie der Fall geschildert wurde, wird es wohl zu einer gerichtliche Auseinandersetzung kommen, die Ihren Vater wohl sehr mitnehmen wird. Wünsche Ihnen viel Kraft bei der Unterstützung des Vaters Ihres Verlobten und hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen ein wenig weiterhelfen konnte. Möchte Ihnen Mut machen, nicht klein beizugeben, sondern zu kämpfen. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg. Sie sind auf dem richtigen Weg und zeigen Herz für Ihren künftigen Schwiegervater!!

Nina011 
Beitragsersteller
 30.12.2011, 17:09

Vielen Dank! Ich finde es erstmal sehr erfreulich, dass verstanden wurde, was ich da alles aufgelistet habe. Aber genau das ist ja mein Problem... Diese Frau ist ja nur am lügen. Ich bin auch der Meinung, dass das alles erstmal bewiesen werden muss, zum Beispiel durch ärztliche Atteste der Frau, welche sie ja nicht hat, da es keine Übergriffe gab. Außerdem gibt es genug Zeugen, die das Gegenteil behaupten, nämlich dass die Übergriffe von der Seite der Frau kommen. Und genau deswegen finde ich es so seltsam, dass die "vermeintliche" Anwältin der Frau einfach so ein Räumungsschreiben anfertigt, ohne dass der Mann dazu befragt wird. Ganz allein durch Ihre Aussage und ohne jegliche Unterlagen... ohne Beweise... Unbegreiflich für mich. Kommt man denn irgendwie an die Aussage der Frau ran? So das es rechtlich in Ordnung ist... eine Akteneinsicht oder sowas...

Ein Anwalt schreibt natürlich immer genau das, was sein Mandant ihm aufträgt (so lange er damit kein Gesetz verletzt) Dass die Frau alleine im Grundbuch steht, berechtigt sie natürlich, ihrem (Mieter) Ehemann zu kündigen. Einfach so raus schmeißen kann sie ihn natürlich nicht. Wie sind denn die Wohnverhältnisse sonst noch, wenn du schreibst, dass du dort auch wohnst? Wer hat denn Zinsen und Tilgung des Hauses bezahlt? Nur von den aufgezahlten Nebenkosten wird ja kein Wert geschaffen. Das sind nur durchlaufende Posten.

Wovon wurde während der Ehezeit gelebt? Könnt ihr die haltlosen Vorwürfe bezeugen?

Nina011 
Beitragsersteller
 31.12.2011, 19:49

Aber einer Räumungsklage muss doch eine Kündigung vorangehen, oder? Der Mann hat keine Kündigung bekommen. Er hat ein kleines Zimmer im Haus und benutzt WC und Dusche mit, ich habe auch ein kleines Zimmer und den Rest nutzt die Frau (ihre "Wohnetage", eine Werkstatt... insgesamt hat das Haus 3 Etagen, eine Kelleretage und einen Dachboden). Das Haus wurde "gerecht" abbezahlt, jeder hat seine 50% geleistet. Während der Ehezeit haben Mann und Frau zusammen gearbeitet (die Frau ist selbstständig) und seit den letzten 3 Jahren hat er einen Job in einem Discounter. Die Vorwürfe, die mein zukünftiger Schwiegervater, sein Sohn und ich dieser Frau machen können durch uns 3 und weitere Zeugen bestätigt werden.

Nina011 
Beitragsersteller
 31.12.2011, 19:54
@Nina011

Er hat dieses Räumungsschreiben der Anwältin ohne Vorankündigung erhalten und sollte innerhalb 2 Wochen ausziehen... das ist schwer machbar...

Die Einleitung eines Gewaltschutzverfahrens wird dauern. Die Ermittlung des Zugewinns genauso. Dazu muss das Haus geschätzt werden und und und. Während dieser Zeit lebt der Schwiegervater weiter in dem Haus. Ich sehe für ihn in der psychischen Belastung wohl das größte Problem. Bis zum Abschluss der evtl. langen rechtlichen Auseinandersetzung - denn die Gegenseite wird sich wohl wehren - sehe ich hier nur die Möglichkeit, für den zukünftigen Schwiegervater vorübergehend zunächst eine andere Bleibe zu suchen. Wie du schreibt, ist er seelisch komplett zerstört. Soll er jedesmal, wenn er auf die Toilette muss, die Polizei holen? Soll er sich jedesmal, wenn er auf die Toilette muss, sich einen Zeugen zum Beweissicherungsverahrens holen? Das verkraftet kein Mensch. Ihn aus dem Haus herauszunehmen wäre dann zwar der Triumpf dieser Frau, denn sie hätte ihn dann tatsächlich heraus geekelt, doch die Frage bleibt, was wichtiger ist, der Triumpf oder der Mensch, der leidet. Wünsche dir viel Erfolg und das Quäntchen Glück, das du brauchst, um diesen armen Menschen zu helfen.

Nina011 
Beitragsersteller
 31.12.2011, 14:03

Na logisch und wie bereits erwähnt will er ja auch unbedingt aus dem Haus raus... Er braucht eben noch etwas Zeit für die Suche und die Finanzierung einer neuen Bleibe und ich möchte forschen, wie er diese Zeit bekommt. Ein Monat reicht schon aus. Als seelische Unterstützung sind sein Sohn und ich für ihn da und die paar Tage sind zu schaffen, wenn er es die letzten 10 Jahre schon allein geschafft hat. Er kann eben momentan nirgendswo anders hin. Mein Plan speziell ist es ja, mir eine Wohnung zu mieten, was sowieso getan werden muss, da ich ja auch im Haus wohne. Ich habe kein "Problem" mit der Frau, versuche mich gut mit ihr zu stellen um sie auch vor eventuellen Vorhaben abzuhalten. Wenn ich eine Bleibe habe kann der Schwiegervater ja erstmal bei mir unterkommen und "nebenher" trotzdem weiterkämpfen. Dazu brauche ich allerdings auch noch 2.. 3.. Wochen. Es geht nur noch um Zeit, der Rest ist zu schaffen.