Taschengeldpfändung beim Ehepartner möglich?
Mein Ehepartner ist hoch verschuldet und nun arbeitslos geworden. Er wird bald in Elternzeit (150€ Elterngeld) gehen. Ich verdiene mit Lohnstkl. 3 etwa 1830 netto. Da er kein Vermögen hat und auch nichts da wäre was gepfändet werden könnte, wäre bestimmt eine Taschengeldpfändung möglich. Ich frage mich nun wie sowas von statten geht. Da ich aktuell für alles aufkomme wie Miete, Strom, Gas, Lebensmittel etc.. wird das mit berücksichtigt für die Ernittlung des Betrages. Desweiteren zahle ich aktuell noch einen Kredit von 300€ monatlich ab.
2 Antworten
Du musst zwar nicht für die Schulden des Mannes aufkommen..., allerdings bist du ihm im "Bedarfsfall" ggf. unterhaltspflichtig (im Rahmen des "Familienunterhaltes").
Dein möglicher Unterhalt an ihn würde ihm als Einkommen angerechnet, so wie ja auch sein Arbeitslosengeld und das Elterngeld...., Sollte er somit seinen Pfändungsfreibetrag überschreiten, könnte er auch gepfändet werden....
Eine "Taschenpfändung" wäre möglich, wenn andere Pfändungen beim Mann erfolglos waren..., würde eine solche angeordnet, müsste er dabei tatsächlich seine "Taschen nach außen kehren".....
Angesichts des geringen netto lohnes ist es recht unwahrscheinlich das ein gläubiger davon Gebrauch macht.
Wenn es die üblichen gläubiger sind (banken, telkos, kk inkassofirmen ) kann man das eigentlich ausschließen. Im notfall soll er sich einen 200 job suchen dann läuft diese Pfändung ins leere