Taschengeldpfändung beim Ehepartner möglich?

2 Antworten

Du musst zwar nicht für die Schulden des Mannes aufkommen..., allerdings bist du ihm im "Bedarfsfall" ggf. unterhaltspflichtig (im Rahmen des "Familienunterhaltes").

Dein möglicher Unterhalt an ihn würde ihm als Einkommen angerechnet, so wie ja auch sein Arbeitslosengeld und das Elterngeld...., Sollte er somit seinen Pfändungsfreibetrag überschreiten, könnte er auch gepfändet werden....

Eine "Taschenpfändung" wäre möglich, wenn andere Pfändungen beim Mann erfolglos waren..., würde eine solche angeordnet, müsste er dabei tatsächlich seine "Taschen nach außen kehren".....

Angesichts des geringen netto lohnes ist es recht unwahrscheinlich das ein gläubiger davon Gebrauch macht. 

Wenn es die üblichen gläubiger sind (banken, telkos, kk inkassofirmen ) kann man das eigentlich ausschließen. Im notfall soll er sich einen 200 job suchen dann läuft diese Pfändung ins leere