Ehefrau geblitzt, ist es dann besser das Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch zu nehmen oder zu schreiben, man erkenne die Person nicht?

8 Antworten

Um vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen zu können, muss sich bei der Person ja nicht unbedingt um Deine Ehefrau handeln, es könnte ja auch Deine Schwester, Mutter, Tochter, Schwägerin, Nichte o. ä. sein.

Wenn Du wider besseres Wissen behauptest, die Person nicht zu erkennen, machst Du dich einer Falschaussage schuldig, wenn Du vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, nicht.

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Als ich noch einen eigenen PKW hatte, war der auf meinen Bruder zugelassen - wenn ich mal geblitzt worden bin, hat er einfach zurück geschrieben, dass vom er Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, damit war die Sache dann erledigt  Ihm wurde nur beim zweiten oder dritten Mal angedroht, dass er evtl. in Zukunft ein Fahrtenbuch führen müsste.

(Allerdings waren das jeweils nur geringfügige Überschreitungen, ich weiß nicht, ob das bei höheren Bußgeldern auch so problemlos abgelaufen wäre.)

die Behörden haben dafür eine spezielle Ermittlungsabteilung, die auch so herausbekommt, dass es deine Frau war.  Ggf kommt die Polizei ins Haus zur Abgleichung. (nicht bei Bagatellsachen)

Für seine Fehler sollte man einstehen!

Es steht keinesfalls sofort fest, dass es sich um die Ehefrau handelt. Ich kann auch selbst gefahren sein, und ich muss mich nicht selbst belasten. oder meine Schwester, oder die Schwester meiner Ehefrau, oder die Frau meines Bruders, die in USA lebt, oder meine Mutter, oder die Mutter meiner Frau. Ich brauche mich auch mit keinem Argument "nicht" zu äußern. Ich sage nur, dass ich mich dazu nicht äußere.

Ansonsten würde ich mir erst einmal das Foto zuschicken lassen. Dann sieht man weiter.