EbayKleinanzeigen Vertrag zurückzutreten?
Hallo, was ich bisher zum Thema finden konnte, hat mich verwirrt.
Ich habe bei EbayKleinanzeige ein Fernglas für 50€ Angeboten und mich mit einem Interessenten geeinigt und ich schickte ihm meine Adresse. Er wolle es Ende der Woche von einem Freund abholen lassen.
Dann jedoch bekam ich von einem anderen Interessenten ein besseres Angebot. Ich schrieb dem ersten Interessenten, dass ich den Artikel für mehr Geld verkauft hätte und es mir leid täte. Der jedoch droht nun mit Anwalt, wenn es nicht zur Abwicklung des Geschäfts kommt.
Ist es zu einem verbindlichen konkludenten Vertrag gekommen oder nicht? Bin ich verpflichtet, dass Geschäft mit erstem Interessenten zu machen?
Mein Empfinden: Wenn ich in der Bäckerei ein Brötchen bestelle, bin ich doch auch nicht verpflichtet es zu nehmen, wenn ich es mir kurzfristig anders überlege. Umgekehrt kann die Verkaufsfachkraft mir das Brötchen ebenfalls (theoretisch[krumme Nase etc.]) verweigern. Für sie besteht doch keine Verkaufspflicht, oder? Sollte es schon zu Zahlungen gekommen sein, sähe das natürlich schon anders aus. Ist es aber nicht.
Das Recht und Gerechtigkeit nicht das selbe ist, ist mir klar. Ich neige dazu, Dinge nach gesundem Menschenverstand zu beurteilen und nicht juristisch. So kommt es zu meiner Frage?
7 Antworten
Je nachdem wie der genaue Worlaut eures Gesprächs war kam ein kaufvertrag zu Stande. Davon gehe ich jetzt einfach mal aus, da er ja nur abholen wollte und nicht erst ansehen oder so etwas. Ja er könnte klagen, machen die meisten aber nicht, da ja nur die Wertdifferenz der Steitwert ist.
Es ist allerdings auch nicht die feine Art die Ware dann an jemand anderen zu geben.
Dein Beispiel mit dem Bäcker ist das gleiche nur juckt das den Bäcker nicht wenn einer seine Brötchen nicht abholt. Die wurden von dir bestellt und extra für dich produziert, im Zweifel wirft er sie weg weil sie zuviel sind.
mich mit einem Interessenten geeinigt und ich schickte ihm meine Adresse.
damit ist der rechtsgültige KV perfekt
Wenn ich in der Bäckerei ein Brötchen bestelle, bin ich doch auch nicht verpflichtet es zu nehmen
Da bist Du schief gewickelt, rechtlich gesehen hast Du einen Kaufvertrag geschlossen. Wenn die Bäckereifachverkäuferin nach dem Verpacken davon zurücktritt und das Brötchen zurücklegt ist das reine Kulanz.
Ebay Kleinanzeigen sind reine private Inserate, wie in der Zeitung auch. Sobald ein mündlicher Vertrag existiert, d.h. beide ihre Willenserklärung zum Abschluß des Vertrages erklärt haben, sollte man sich daran halten. Wenn Du Pech hast besteht der Interessent auf Erfüllung und du mußt einen gleichwertigen Gegenstand zum gleichen Preis an ihn abgeben. Da wird jedes Gericht nach geltendem Recht richten und nicht nach Menschenverstand urteilen.
Der Fairness halber würde ich den Interessenten auf jeden Fall informieren das der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht. Evtl. tut es eine kleine Notlüge, das er beschädigt oder zerstört wurde. Ich fände es unfair, den Abholer kommen zu lassen und ihn vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Mit deinem gesunden Menschenverstand scheint es, entschuldige, nicht sehr weit her zu sein.
Wenn Du Pech hast ist er gewieft und verlangt einen gleichwertigen Ersatz.
Falsche Denkweise!
"Wenn Du Pech hast ist er gewieft und verlangt einen gleichwertigen Ersatz."
Besser wäre:
Du hast Glück, wenn der Käufer auf seine Gewährleistungsansprüche verzichtet und du dich mit den Pflichten des Verkäufers beschäftigst, um eine Wiederholung zu vermeiden.
Wer die Gelbe Karte ignoriert - darf sich über die Rote nicht wundern.
du hast einen rechtlich bindenen Kaufvertrag mit dem ersten Käufer - du gehst einen erneuten KV ein - kannst machen - wenn du 2 Ferngläser zu verkaufen hast --- was ich nicht glaube xD
du machst dich ihm gegenüber Schadensersatzpflichtig - ER kauft ein Fernglas mit den deinigen Werten für sagen wir 100 Euro - du hast für 50 verkauft - ER zahlt die 100 und kann den Rest von dir einfordern
Ein Vertrag ist zustandegekommen. Im Prinzip müsstest du ihm ein baugleiches Fernglas besorgen bzw. ihn besorgen lassen und dann die Differenz zu dem Kaufbetrag erstatten. Kauft er es jetzt für 100 € und ihr hattet euch auf 40 € geeinigt, müsstest du ihm 60 € zahlen. Vermutlich kämen noch Schadenersatzzahlungen oben drauf, das könnte Spritgeld oder andere Dinge. Zum Beispiel falls der Käufer einen Verdienstausfall erleidet.
Verdient so zu bluten hättest du ja nach der Nummer.
Du hast mit dem ersten Käufer einen Vertrag abgeschlossen und hast Dich daran zu halten.
Wieso nimmst Du auch den ersten besten Vorschlag an? Was hätte Dich gehindert zu antworten, dass Du für den Vorschlag dankst aber noch weitere Vorschläge abwartest? Das hast Du Dir selbst verbaut.
Der Käufer hat Euren Schriftwechsel mit Deiner Verkaufszusage. Wenn er einen Anwalt einschaltet, hat er gute Chancen - aber Du bezahlst das alles, auch den gegnerischen Anwalt.
...Ich schrieb dem ersten Interessenten, dass ich den Artikel für mehr Geld verkauft hätte und es mir leid täte. ...