Ebay Streitfall - als Verkäufer nun in der Beweispflicht (Privatmann)?
Hallo zusammen :-),
ich bin ein wenig verzweifelt... ich habe vor 5 Wochen mit gutem Gewissen einen gebrauchten Gameboy verkauft, der einwandfrei funktioniert hatte und lediglich optisch ein paar Schönheitsfehler hatte. Die Schönheitsfehler oder mögliche Vergilbungen habe ich alles in der Beschreibung angegeben und war auf den Bildern gut erkenntlich habe natürlich auch gesagt der Gameboy sei voll funktionsfähig...
Nun, nach über 4 Wochen in der Hand des Käufers meldet dieser sich und behauptet, dass die Starttaste nicht funktionieren würde und dadurch eine "Prüfung des Gerätes nicht möglich sein"...ahja? Und das es nich in der Beschreibung angegeben wurde...
Das fällt dem Käufer nach 4 Wochen plötzlich auf? Total unglaubwürdig und absolut dreist. Der Gameboy war tadellos und hätte dieser sich nach 1-3 Tagen gemeldet, hätte ich als PRIVATMANN vermutlich aus kulanz noch ein Auge zugedrückt, aber nach über 4 Wochen? Tut mir leid, aber ich finde das dreist.
Jetzt hat der Käufer einen Streitfall eröffnet und ich habe zunächst meine Sachlage geschildert und bin jetzt in der "bildlichen"-Beweispflicht. Wie soll das gehen? :-( ich habe keine Bilder vom Gameboy im angeschalteten Modus... was kann ich jetzt tun? Ich weiß mir nicht mehr zu helfen und will diesem Käufer aus Prinzip diese Rückerstattung nicht ermöglichen. Ich war sogar so kulant und habe dem Käufer ein paar Tipps gegeben, woran es legen könnte, möglicherweise Krümel oder dreck blabla was man prüfen sollte usw...
Hat jemand einen Tipp, was ich da jetzt tun kann mit der Beweispflicht? Bin ein Privatmann und verkauf war natürlich ohne jegliche Gewährleistung...
Vielen lieben Dank vorab... :-)
ERGÄNZUNG:Ich habe den Streitfall verloren und musste den Gameboy zurücknehmen, da mir Ebay sonst alle weiteren Auszahlungen gesperrt hätte. Habe den Gameboy zurückerhalten und das Geld dem Käufer erstattet. Den Versand musste ich (immerhin) nicht zahlen. Der Gameboy war übrigens bei mir wieder funktionsfähig, aber für weiteren Stress und mögliches bei einem Warenwert von 50€ hatte ich dann keine Lust mehr. Dreiste Aktion des Käufers und ich hoffe, dass der Käufer mal irgendwann in dieselbe Lage wie ich kommt :)! Karma wird es richten. Danke an alle Antworten. LG
2 Antworten
Ich rate dir dich telefonisch mit dem eBay Service in verbindung zu setzten, denn telefonisch ist die Sache definitiv schneller und einfacher geklärt.
Ich denke eBay wird dir in diesem Fall recht geben, da der Kauf (wie du sagst) 4 Wochen zurück liegt. Anzuführen wäre dann hier das Zeitliche Argument.
Der Käufer hätte nach erhalt der Ware, diese auf Funktion prüfen müssen um etwaige Schäden (z.b. durch den Transport) ausschließen zu können bzw direkt reklamieren zu können. Dies tat er jedoch dann wohl erst nach 4 WOCHEN!
Hätte er dir den Schaden innerhalb von 2-3 TAGEN nach erhalt gemeldet, wäre die Sache ganz einfach über den Versanddienstleister gelaufen, weil der Artikel (wir unterstellen ja nicht sofort mutwillige Beschädigung durch den Käufer selbst) beim Transport schaden genommen haben könnte (bei dir hat er ja noch funktioniert).
Nach so langer Zeit, ist dieser Schadensersatz jedoch nicht mehr möglich!
Ruf den Service an (bzw. lass dich anrufen) und schildere den Fall genau so.
eBay ist kein Gericht. Sollte eBay dem Käufer das Geld erstatten, ändert das nichts daran, dass ihr einen bindenden Kaufvertrag habt. Der Käufer schuldet dir dann weiterhin das Geld und du kannst das auf zivilrechtlichem Weg geltend machen.
Würde in dem Fall ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) einleiten und dem volle Breitseite geben. Solchen Leuten sollte man null entgegenkommen.
Hallo :) erstmal danek für die Antwort.
Ich muss dazu sagen: das Geld habe ich bereits erhalten. Ich muss halt jetzt nur einen bildlichen Beweis einrbingen für den Streitfall, aber den habe ich nicht... und ja, so einem Käufer sollte man wirklich die volle Breitseite geben. Geld habe ich ja bereits erhalten, aber ebay sperrt solange der Streitfall existiert meine Finanzen... also neue Erträge durch Verkäufe. Soll ich einfach ein altes Gameboy Bild anhängen? Davor habe ic hja im Text bereits die Sachlage erläutert... danach soll ebay/PayPal weiterschauen... :( es ärgert mich echt