Ebay Streitfall - als Verkäufer nun in der Beweispflicht (Privatmann)?


24.09.2021, 23:32

ERGÄNZUNG:Ich habe den Streitfall verloren und musste den Gameboy zurücknehmen, da mir Ebay sonst alle weiteren Auszahlungen gesperrt hätte. Habe den Gameboy zurückerhalten und das Geld dem Käufer erstattet. Den Versand musste ich (immerhin) nicht zahlen. Der Gameboy war übrigens bei mir wieder funktionsfähig, aber für weiteren Stress und mögliches bei einem Warenwert von 50€ hatte ich dann keine Lust mehr. Dreiste Aktion des Käufers und ich hoffe, dass der Käufer mal irgendwann in dieselbe Lage wie ich kommt :)! Karma wird es richten. Danke an alle Antworten. LG

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich rate dir dich telefonisch mit dem eBay Service in verbindung zu setzten, denn telefonisch ist die Sache definitiv schneller und einfacher geklärt.
Ich denke eBay wird dir in diesem Fall recht geben, da der Kauf (wie du sagst) 4 Wochen zurück liegt. Anzuführen wäre dann hier das Zeitliche Argument.

Der Käufer hätte nach erhalt der Ware, diese auf Funktion prüfen müssen um etwaige Schäden (z.b. durch den Transport) ausschließen zu können bzw direkt reklamieren zu können. Dies tat er jedoch dann wohl erst nach 4 WOCHEN!

Hätte er dir den Schaden innerhalb von 2-3 TAGEN nach erhalt gemeldet, wäre die Sache ganz einfach über den Versanddienstleister gelaufen, weil der Artikel (wir unterstellen ja nicht sofort mutwillige Beschädigung durch den Käufer selbst) beim Transport schaden genommen haben könnte (bei dir hat er ja noch funktioniert).
Nach so langer Zeit, ist dieser Schadensersatz jedoch nicht mehr möglich!

Ruf den Service an (bzw. lass dich anrufen) und schildere den Fall genau so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

eBay ist kein Gericht. Sollte eBay dem Käufer das Geld erstatten, ändert das nichts daran, dass ihr einen bindenden Kaufvertrag habt. Der Käufer schuldet dir dann weiterhin das Geld und du kannst das auf zivilrechtlichem Weg geltend machen.

Würde in dem Fall ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) einleiten und dem volle Breitseite geben. Solchen Leuten sollte man null entgegenkommen.

TheInmocent 
Beitragsersteller
 16.06.2021, 22:30

Hallo :) erstmal danek für die Antwort.
Ich muss dazu sagen: das Geld habe ich bereits erhalten. Ich muss halt jetzt nur einen bildlichen Beweis einrbingen für den Streitfall, aber den habe ich nicht... und ja, so einem Käufer sollte man wirklich die volle Breitseite geben. Geld habe ich ja bereits erhalten, aber ebay sperrt solange der Streitfall existiert meine Finanzen... also neue Erträge durch Verkäufe. Soll ich einfach ein altes Gameboy Bild anhängen? Davor habe ic hja im Text bereits die Sachlage erläutert... danach soll ebay/PayPal weiterschauen... :( es ärgert mich echt