eBay Kleinanzeigen Rückabwicklung?
Hallo.
Ich habe gerade ein kleines Problem mit einem eBay Kleinanzeigen Verkauf.
Ich habe dort einen Marmortisch verkauft, aber in der Beschreibung keine Angabe über die Maße gemacht.
Es kam nun eine Interessentin und hatte gefragt wie die Maße seien. Ich habe ihr aus dem Gedächtnis gesagt, dass die Maße 120x75x39cm ist. Ich habe also nicht genau nachgeschaut.
Das war für die Frau okay und sie kam am nächsten Tag vorbei um diesen Tisch abzuholen. Wir haben ihr angeboten dass noch original verpackte Gestell anzuschauen, haben den Karton aufgeschnitten und sie hat hineingeschaut. Alles okay.
Ein paar Stunden später schrieb sie mir noch einmal, dass die von mir angegebene Höhe nicht stimmen würde. Statt 39cm sind es nur 32cm. Sie möchte den Tisch zurückgeben und ihr geld zurück haben.
Ich habe dann noch einmal nachgeschaut und tatsächlich hat sie Recht.
Nun ist meine Frage aber, ob sie überhaupt den Anspruch hat, diesen Tisch auszutauschen? Sie war ja persönlich da und hatte die Möglichkeit sich das Gestell richtig anzuschauen und wenn ihr die Höhe des Tisches so wichtig ist, dann hätte sie doch genau drauf gucken können. Gilt das denn.. gekauft wie gesehen?
Sie will einen Anwalt einschalten und "dann sehen wer Recht hat".
8 Antworten
Ich glaube nicht, dass sie einen Anwalt einschalten wird.
Dennoch bin ich andere Meinung als die bisherigen Antwortgeber. Die Maße sind zugesicherte Eigenschaften, die nicht angehalten wurden. Eine gesetzliche Pflicht des Käufers, die Höhe noch mal nachzumessen sehe ich nicht. Vielmehr ist es üblich, die Angaben des Verkäufer zu glauben.
Hat der Verkäufer gesagt "Ich glaube" oder steht im Text die Maße sind xxx?
Wenn man diese Logik weiterfolgt. Man geht in einem Möbelhaus, sieht das aufgebaute Möbelstück, darauf ein Schild mit dem Preis und die Maße. Ich kenne nun wirklich keinen, der sich die Mühe macht noch mal genau nachzumessen, sondern verlässt sich auf die zugesicherten Eigenschaften.
Das war ein Privatverkauf bei eBay Kleinanzeigen. Da gelten andere rechte als in einem gewerblichen Möbelhaus. Außerdem ist die Situation mit dem Tisch doch ganz anders
Andere Rechte? Sorry, bei beiden gilt das BGB. Die Gewährleistungerechte mögen anders sein, aber nicht wenn zugesicherte Eigenschaften nicht stimmen.
Ich habe ihr aus dem Gedächtnis gesagt, dass die Maße 120x75x39cm ist. Ich habe also nicht genau nachgeschaut.
Dann ist es deine Schuld als Verkäufer, wenn man etwas verkauft, dann muss man auch die genauen Maße angeben und der Käufer verlässt sich darauf, dass das stimmt.
Klar hätte man das beim anschauen nachmessen können, aber es ist deine Aufgabe deine Ware bestmöglichst zu beschreiben und da gehört auch die Maßangabe dazu.
Ich würde mich auf eine Rücknahme und Geld zurück einlassen und beim nächsten Verkauf einfach vorher nachmessen und das auch in die Anzeige reinschreiben.
Ich hatte mal einen wertvollen Hut verkauft und dummerweise den falschen Durchmesser angegeben und habe anstandlos das Geld zurückbezahlt und den Hut dann wieder bekommen. War auch mein Fehler.
Für dich ist ja der Fall jetzt erledigt nach deinen Woretn, aber das steht in den Nutzungsbedingungen auf ebay-kleinanzeigen:
§ 4 Inhaltliche Anforderungen an eingestellte Anzeigen- Der Nutzer ist verpflichtet, jede Anzeige in die jeweils passende Kategorie einzustellen und sein jeweiliges Angebot wahrheitsgemäß und unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und möglichst auch durch aussagekräftige Bilder zu beschreiben.
Dazu gehören auch die genauen Maße bei dem Gegenstand der verkauft werden soll.
Maße aus dem Gedächtnis heraus, sind keine genauen Maße.
Wenn du etwas kaufst und der Verkäufer gibt falsche Maße an, dann willst du den Gegenstand auch zurückgeben.
... wenn ihr die Höhe des Tisches so wichtig ist, dann hätte sie doch genau drauf gucken können
Sie hat sich auf deine Angaben verlassen. Das darf sie. DU haettest nachsehen muessen, bevor du die dann auch auch falschen Masse angegeben hast.
"Gekauft wie gesehen" gibt es nicht. Entweder man schliesst die gesetzliche Sachmaengelhaftung ("Gewaehrleistung") vorher ausdruecklich aus oder eben nicht. Wenn nicht, haftet auch der "Privatverkaeufer" 24 Monate fuer alles Sachmaengel, die zum Zeitpunkt der Uebergabe des Artikels an den Kaeufer bereits vorhanden waren.
Dass der Tisch inzwischen um 7cm geschrumpft ist, duerfte aber ziemlich unwahrscheinlich sein.
Manche Leute begreifen einfach nicht, das ebay - Kleinanzeigen nicht wie ebay funktioniert. Darum steht da auch ganz groß KLEINANZEIGEN bei. Das ist genau das Gleiche, wie eine Kleinanzeige in der Zeitung. Privatverkauf, gekauft wie gesehen, Geld gegeben, Ware mitgenommen, fertig.
da der Käufer die Ware ausgiebig begutachtet hatte, hätte SIE sich auch über die Maße informieren können, steht auf der Verpackung drauf - keine Rückgabe möglich
stehen aber die Maße nicht auf der Verpackung - hast du eine falsche Beschreibung geliefert. Man hätte aber den Tisch aufbauen können und dann nachmessen. Der Käufer wollte wohl schnell wieder weg; auch ihr Problem
Wenn man sich nicht ganz sicher ist als Verkäufer sagt man eigentlich immer, ich glaube der hat die Maße, damit sagt man nicht man ist 100% sicher. Wenn es dem Käufer also so wichtig ist, hätte er nachmessen müssen