Ebay-Kauf abgebrochen vom Verkäufer, Verkäufer behauptet Artikel trotzdem versendet zu haben, verweigert Rückerstattung?
Hallo! Ich habe ein großes Problem. Und zwar habe ich bei Ebay vor einiger Zeit ein Iphone 5 ersteigert. Ich habe sofort per Überweisung bezahlt. Zwei Tage später hat der Käufer den Artikel als versendet markiert. Wieder einen Tag später hat er dann den Kauf abgebrochen. Weil ich nach einer Woche immer noch kein Geld zurückerstattet bekommen hat und der Verkäufer überhaupt nicht mit mir kommuniziert hat, habe ich ihn ein Ultimatum für die Zurückerstattung gestellt. Daraufhin hat der Verkäufer behauptet, dass der Abbruch nur ein Versehen war und er das Paket verschickt habe(unversichert). Bei mir ist aber bis heute noch nichts angekommen. Ich habe schon mit rechtlichen Schritten gedroht, da ich der Meinung bin, dass mir die Rückerstattung zusteht, der er ja den Kauf abgebrochen hat. Nun meint der Verkäufer er würde mir die Hälfte des Geldes zurückerstatten.
Leider fällt die Überweisung nicht unter dem Ebay-Verkäuferschutz.
Kennt sich jemand damit aus und weiß, was ich für Rechte habe? Ist es sinnvoll einen Anwalt zu konsultieren?
Ich freue mich wirklich sehr über Hilfe. Liebe Grüße
3 Antworten
Gehe ja nicht darauf ein.
Du hast Anspruch auf den vollen Betrag. Er hätte natürlich seinerseits einen Herausgabeanspruch für das Iphone, müsste aber auch nachweisen dass das tatsächlich jemals bei dir angekommen ist.
Ich würde nochmals schriftlich mahnen mit Fristsetzung 7 Tage und dann einen Mahnbescheid hinterher schieben
Frag ihn doch einfach nach der Paketscheinnummer und lass das vom Logistiker prüfen. Dann lässt sich ja herausfinden, ob Du das Paket erhalten hast, beim Nachbarn abgegeben wurde oder was auch immer.
Das er die Hälfte zurückzahlen will ist ja auch ein starkes Indiz, dass er dich verarscht. Wenn ich 100% weiß, dass ich jemandem was geschickt habe, biete ich nicht die hälftige Erstattung des Kaufpreises an.
Helfen könnte auch eine Strafanzeige wegen Betruges. Dann hilft Dir sogar noch die Polizei bei der Suche nach dem Paket.
Kommt auf die angebotene Versandmethode an. Wenn es ein versicherter Versand war, ist er dazu verpflichtet und haftet, wenn er dennoch unversichert versendet hat.
Hast du aber z.B. den Versand als Warensendung akzeptiert hast du im Falle eines Rechtsstreites keine so guten Karten, da Aussage gegen Aussage steht.
Ich vermute diese Frage müsste, wenn es daran hängt, ein Gericht klären.
Nein. Der Kaufabbruch ist ja schon ein sehr starkes Indiz, daß er eben nicht versendet hat.
Aber darf er einfach den Artikel trotzdem versenden, obwohl er den Kauf ja abgebrochen hat?