eBay: Habe angeblich Hehlerware gekauft - was passiert?

15 Antworten

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wenn die ware gestohlen ist kann sie dem der sie gerade in besitz hat, ersatzlos abgenommen werden, egal ob du bezahlt hast oder nicht, denn an gestohlenen sachen kann man kein eigentum erwerben, punkt. aber ob das so kommt hängt davon ab, ob die polizei der sache nachgeht und darauf kommt, und ob die ware überhaupt wirklich gestohlen ist, also mach einfach gar nichts und warte ab

opperator  15.11.2011, 00:49

@ wibob : top antwort DH + .lg.

pokerfrieda  15.11.2011, 00:47

na ich denke mal,das sie keine hehlerware meint,sondern gefälschte Markenartikel^^ wieso sonst sollte ein dritter,sie anschreiben? wohl kaum das es sich um Hehlerware handelt,wie sollte das jemand wissen können? denke mal is ein HobbyFahnder,der wegen gefälschte Artikel ebay durchstöbert

crushgirl 
Beitragsersteller
 15.11.2011, 00:57
@pokerfrieda

Markenware, naja fast, es ist ein Sammlerstück, keine Kleidung o.ä.

Angeblich würde der Artikel zu hoher Wahrscheinlichkeit aus einem Diebstahl stammen.

Nur was kann ich jetzt tun - ich hatte den Artikel als Geschenk für jemanden gekauft gehabt, und er kostete mich für meine Verhältnisse schon eine gewisse Unsumme.

pokerfrieda  15.11.2011, 01:02
@crushgirl

hast du mal einen link ,oder ein bild vom artikel? hört sich ja jetzt schon ganz anders an^^

dingoking  15.11.2011, 02:44
@crushgirl

Ich würde fast sagen der Unbekannte könnte ein Betrüger sein.

crushgirl 
Beitragsersteller
 15.11.2011, 19:06
@dingoking

Darauf tippe und hoffe ich aktuell auch noch. Nur kommt es mir komisch vor, dass derjenige, der behauptet, dass die Ware gestohlen sein soll, auch den Namen des Verkäufers kennt...

fasty2003  15.11.2011, 19:20
@crushgirl

Da es unsicher ist, ob es ein Betrüger ist oder sonst was, solltest Du Beweise für den Kauf aufheben. Am besten, wenn man das Angebot nochmals aufrufen kann, es auch auszudrucken und mit aufzubewahren.

Es ist egal ob man etwas vermuten könnte. Sicher ist es nicht. Und mir ist unklar, was für ein Betrug es sein soll, wenn jemand anruft und so etwas behauptet. Was soltle er davon haben? Hat er einen finanziellen Nutzen davon? Sehe ich nicht. Daher ist es wahrscheinlicher, das dieser Anruf keine Betrugsabsicht ist.

Es wäre möglich, das ihm oder einem Bekannten von ihm so etwas gestohlen wurde und er es bei Ebay wiedererkannt hat. Kommt oft vor. Dann ist es nett, den Käufer vorzuwarnen, eine Pflicht dazu hat er nicht.

wenn du theoretisch hehlerware kauft ( auch ohne es zu wissen ) bist du nach dem gesetzt schuldig wegen kauf von hehlerware also die polizei kann dir dann schon was. das ist zwar ein dummes gesetzt aber es ist halt so.// setzt dich nochmal mit dem verkäufer auseinander vllt erfährst du ja dann mehr ob es wirklich hehlerware is oder ob der eine den vllt nur schlecht machen will ;) oder es selber haben will :D

fasty2003  15.11.2011, 01:52

wenn du theoretisch hehlerware kauft ( auch ohne es zu wissen ) bist du nach dem gesetzt schuldig wegen kauf von hehlerware

Nee nee, Joe, das war mal. Schau dieses Urteil .

http://www.shop-und-service.com/index.php/wer-auf-ebay-unwissentlich-diebesgut-kauft-wird-nicht-mehr-bestraft/1718/

Reling  15.11.2011, 09:34
@fasty2003

@fasty2003: Dein Link ist bedeutungslos. Das ist nur eines von tausenden von Urteilen und für einen bestimmten Einzelfall gefällt. Urteile haben keine Gesetzeskraft. Befasse dich mal mit Grundlagen der Juristerei, bevor du hier Unfug postest. Wie du selbst schreibst:

Bitte vorher schlau machen !! Mit sowas ist nicht zu spassen. Man man man....

fasty2003  16.11.2011, 00:26
@Reling

Wieso ist dier Link bedeutungslos? Er zeigt, das diese Behauptung nicht richtig ist und generell gilt.

wenn du theoretisch hehlerware kauft ( auch ohne es zu wissen ) bist du nach dem gesetzt schuldig wegen kauf von hehlerware

Wenn ich glaubhaft machen oder sogar beweisen kann, das ich nichts davon wusste, stimmt dieser Satz nicht. Und das steht in dem Link. Darum habe ich das auch hervorgehoben.

Oben habe ich unter deinem Post geschrieben, welche Erfahrung ich selbst gemacht habe. Da wurde auch ein Urteil mit einbezogen, manche Anwälte und Richter tun das. Ich hatte damit Glück. Und so lange so eine Möglichkeit besteht, kann man darauf hinweisen. Was ist daran falsch und bedeutungslos??????????????????????? Wenn es kein Urteil in dieser Richtung gäbe, könnte man es auch nicht damit versuchen.

Ich hatte auch geschrieben, das ich es weiß was Du oben geschrieben hast. Also habe ich mich schlau und auch Erfahrungen gemacht. Meinst Du ich ziehe meine Erfahrung aus dem Finger????? Ich werde hier keine Details darüber schreiben. Reicht mir langsam.

So ein Urteil KANN eine Hilfe sein (bei mir war es so) und solange ein KANN möglich ist, kann man es auch anführen.

Beispiel: Der Mond kann mit der Erde kollidieren. Einer behauptet unmöglich und schließt alles aus. Es gibt einen Physiker, der es unter bestimmten Voraussetzungen widerlegt. Also darf man / ich es nicht erwähnen oder was?

Ausnahmen bestätigen die Regel !!!

JoeJoe2001  17.11.2011, 22:02
@fasty2003

äääääh chillt mal :D selbst wenn dieser fall zu gusten des käufers entschieden hat würde ich trotzdem keine hehlerware kaufen :D

fasty2003  17.11.2011, 22:31
@JoeJoe2001

Das war damit nicht gemeint. Ich habe das Urteil angegeben, weil Du behauptet hast, das man IMMER verurteilt wird, auch wenn man keine Kenntnis davon hatte und das glaubhaft machen könnte.

Wenn Du Hehlerware kaufst, dann weißt Du ja davon, somit wirst Du 100%ig verurteilt ;). Aber wenn Du glaubhaft machen kannst, das Du nichts davon gewusst hast, besteht eine große Chance, NICHT verurteilt zu werden. Das Urteil beweist das. Somit ist deine Aussage oben falsch. Danach hättest Du eigentlich schreiben müssen (ich verwende mal deinen Satz inklusive Fehler)

wenn du theoretisch hehlerware kauft bist du nach dem gesetzt in der Regel schuldig wegen kauf von hehlerware.

Was Du in Klammern gesetzt hast ( auch ohne es zu wissen ) , stimmt nach dem Urteil nicht immer.

Nur darum geht es. Man...ist das so schwer zu verstehen?

Nichts was nun ! Vergiss es Du hast es öffentlich erstanden und damit hat sich das.

XyMcCoy  15.11.2011, 00:45

wenn die Polizei kommt und es einkassiert dann ist es weg .. wenn es wirklich gestohlen ist ..

crushgirl 
Beitragsersteller
 15.11.2011, 00:48
@XyMcCoy

Und was ist dann mit meinem Geld? Stünde ich dann ohne Geld und ohne Ware da? :-O

Ich habe die Ware ja verschenkt, klar, ich weiß natürlich auch an wen... aber ne sehr blöde Situation ist es weiterhin doch.

fasty2003  15.11.2011, 01:05
@XyMcCoy

Nein, Geld ist nicht weg. Der Verkäufer muss es zurück zahlen ! Nur wenn bei ihm nichts zu holen ist, guckt sie in die Röhre.

Aber....wenn sie einen Titel erwirkt z.B. durch einen Mahnbescheid, ist der 30 Jahre lang vollstreckbar.

Bitte vorher schlau machen !! Mit sowas ist nicht zu spassen. Man man man...

abwarten, tee trinken.