Ebay Fall an Kundenservice übergeben geht nicht. Mit Foto
Hallo Ich habe als Käufer einen Fall eröffnet weil ich nur einen Teil der ersteigerten Ware bekommen habe.
Der Verkäufer antwortete nur per Mail dass ich Pech gehabt habe, er hätte alles verschickt.
Nun erhielt ich von Ebay die Anfrage ob die Sache geklärt wurde und falls nicht soll ich den Fall bis 23.01 an den Kundenservice übergeben. Das wollte ich tun. Das ging aber nicht. Es erschien folgender Text (siehe Foto)
Heißt das, dass man Fälle die per Überweisung bezahlt wurden gar nicht an den Kundenservice übergeben kann ?
Ich kann sonst nur eine weitere Nachricht senden oder als geklärt schließen.
Ich weiß dass Ebay mir nichts zurück zahlt aber ich kannte es noch so, dass der Fall trotzdem an Ebay übergeben werden konnte.
Danke im Voraus für eure Meinung
7 Antworten
Nein, Käuferschutz besteht nicht, jedoch solltest Du den Fall trotzdem an den Kundenservice weitergeben können. Hast Du beachtet:
Wenn Sie einen Fall öffnen, hat der Verkäufer 10 Tage Zeit, das Problem zu lösen. Wenn der Verkäufer innerhalb dieser Zeit nicht reagiert oder Sie keine zufriedenstellende Lösung erreichen können, können Sie den Fall innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Fallöffnung an den eBay-Kundenservice weiterleiten. Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
- Welcher Versand war vereinbart (gekauft)?
- Aus wie vielen Päckchen (Pakete?) bestand die Lieferung?
Der Verkäufer antwortete nur per Mail dass ich Pech gehabt habe, er hätte alles verschickt.
Etwas magere Auskunft. Gib doch mal bitte die Artikelnummer.
Setze sie auf Deine Sperrliste, damit Du keine Rachebewertungen bekommst. Auch wenn es Dir und mir "stinkt", alles andere wird teurer, schon alleine die Zeit, die da verschwendet wird.
Danke für den Stern.
Ps: es waren 3 x mehrere Nagellacke, die sie mir in einem Paket geschickt hat . Aber warum die genanten Fragen wichtig sind ist mir leider nicht ganz klar
Ich wollte feststellen, wie der Versand angeboten wurde. Standardversand (Hermes Päckchen) EUR 4,99
Also versicherter Versand. Dann ist die Verkäuferin für den Inhalt des Pakets zuständig und soll Dir gefälligst Ersatz liefern. Allerdings kann die "Kleine" wohl nicht zählen.
Ich würde eine email schreibe, dass sie für Verpackung und angebotenen Versand zuständig ist und Dir Ersatz liefern soll.
Die Verkäufe vom 07.12. sind zwar vom Verkäufer bewertet, jedoch noch nicht vom Käufer.
Ich denke, wenn das so weitergeht, ist der Account bald Geschichte und Du musst Deine Forderung zivilrechtlich eintreiben. Das lohnt sich leider bei diesem Betrag wohl weniger, grrr
Hallo Die Nummer lauter 181593186279 Der Verkauf war am 30.11. den Fall müsste ich ca am 06.12 eröffnet haben. Also es müsste noch innerhalb der 30 Tage Frist sein 😳
Wenn Du nicht per PayPal gezahlt hast, greift der Käuferschutz nicht. Du gehst doch auch nicht zu einer Versicherung, wenn Dein Haus abbrennt, wenn Du gar keine abgeschlossen hast. So verhält sich das mit ebay und PayPal. Du kannst nur noch zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen.
Aber den Fall an den Kundenservice weitergeben konnte man lange Zeit machen auch wenn man per Überweisung gezahlt hat und auch kein Geld wiederbekam. So erhielt der Verkäufer wenigstens einen Eintrag
Was soll eBay da auch machen? Sie können den Verkäufer nicht zwingen, dir das Geld oder die Ware zu geben. Da bist du auf dich gestellt. Nur wenn eBay beim Zahlungsvorgang die Finger im Spiel hat - sprich PayPal - können sie auch eingreifen.
Danke darüber bin ich mir im klaren. Es geht darum dass der Verkäufer einen Vermerk kriegen soll und das geht nur wenn der Fall an den Kundenservice übergeben wird . Oder hoffentlich wenn er sich automatisch geschlossen hat am 23.01
siehe hier : http://pages.ebay.de/de/coverage/BuyerProtectionForBuyers.html
Hast Du die Frist eingehalten ?
Achso, dann wurde das wohl geändert , denn früher konnte man trotz Überweisung den Fall weiterleiten . Danke für die Hilfe
Ich sehe gerade per Überweisung , da greift das nicht
Um was gehts denn überhaupt, was hast Du gekauft, wie wurde es verschickt,
was hat es gekostet, schildere mal den Fall.
Hallo koifrau. Danke für deine mühe. Ja ich werde dann einfach negativ bewerten, aber schade, dass der Verkäufer bereit ist wegen 4-5 Euro sich 3 x negativ einzuhandeln . Zumal ich zu recht reklamiere und mir das nicht ausdenke.
Ich weiß dass es viel ausmacht im eigenen Profil wenn öfter Fälle gegen einen selbst geöffnet werden. Ohne Vermerk von Ebay (da ich ja nicht weiterleiten kann) bekommt der ebayer keine Einschränkungen. Das wäre mir fast wichtigere als ihm die negativen Bewertungen rein zu knallen :(
Du hast ja schon negativ bewertet, also ist die Sache erst einmal erledigt.
Es sei denn, er bittet darum die Bewertung zu "überprüfen".
Warum ist die Fallschilderung wichtig für die Frage warum ich den Fall nicht weiterleiten kann (siehe Foto)
Aber ok, bekam ein Paket wo zwei Nagellacke fehlten und zwei sind angeseimt. Der Verkäufer wollte davon nix hören , sagte er kann nix für die Qualität und er hätte alles verschickt. Daraufhin habe ich einen Fall bei Ebay geöffnet auf den der Verkäufer nicht reagierte nach 10 Tagen. Also wollte ich weiterleiten da kam dann aber das Foto
Wenn man etwas bei ebay kauft, ist es doch eigentlich bekannt, dass man nur durch Paypal abgesichert ist. OK, viele bieten auch kein Paypal an, das ist eine andere Geschichte. Andererseits ist es ja so, ab wieviel Euro lohnt es sich "Alarm" zu machen.
Du schreibst nicht, was die Ware gekostet hat....also sage ich mal, viel Lärm um nichts. Was sagt uns das? Nur per Paypal kaufen, oder eben im Laden, wo man die Sachen sehen kann. Meistens lohnt es sich eh nicht, weil man z.B. bei Nagellack auch noch das Porto hat. Man muss da mal so ein bisschen abwägen. Bewerte ihn eben negativ und gut ist.
Hallo haikoko, danke für die mühe . Ja der Betrag ist gering. Schade, dass die Verkäuferin nicht auf mich eingeht, ich hab keinen Spaß dreimal negativ zu geben aber was soll man machen. Hab bezahlt und nicht alles bekommen auch wenn es nur um ein paar Euro geht . Lg