Ebay - Betrug - Keine Ware erhalten - Strafanzeige bei Polizei gestellt - Eure Erfahrungen

3 Antworten

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Du hast eine Strafanzeige gestellt.

Aber: Dein Geld musst Du zivilrechtlich einfordern, das geht mit der Strafanzeige nicht Hand in Hand.

Anleitung zum zivilrechtlichen Vorgehen:

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=ziviles_mahnverfahren

Kannst du mal bitte den Verkäufernick nennen oder mit per Freundschaftsanfrag oder Kompliment mitteilen? Ich schau mir den gerne mal an.

Hast Du den Namen schon im Internet gesucht?

Waren der Name des Accountinhabers (ebay-email) und des Bankkontoinhabers identisch?

haikoko  23.05.2013, 17:35

Speichere Dir auch noch bitte zwingend das Angebot sowie die Korresponden ab, als Screenshot oder pdf. Wenn der Verkäufer von ebay gelöscht wird, ist das Angebot und eventuelle Korrespondenz über das Angebot von der Website, husch, verschwunden

Eddy79 
Beitragsersteller
 23.05.2013, 18:34

Ja Nachnahme Bankkonto und Anschrift ist identisch, bei Bankinhaber wurde nur der Nachnahme angegeben ohne vornahmen ! Sie hat ja nur eine Bewertung als Käufer, da kann man nicht viel sehen !

Stimmt nach gewisser zeit löscht Ebay alle Daten zum Angebot, gut das du mich nochmal drauf hingewiesen hast, daaanke !

haikoko  23.05.2013, 18:37
@Eddy79

Sende mir doch mal bitte den ebay-Nick. Ich schau mal, was da noch angeboten wurde ;-) oder ob der Account in den Foren bekannt ist.

Den ebay-Nick kannst Du auch hier einstellen. Muss ja kein Link sein.

haikoko  04.06.2013, 07:16
@haikoko

Vielen Dank.

Du hast eine Strafanzeige gestellt.

Die Polizei wird nun den Knecht aufsuchen oder einbestellen, ihm eröffnen, dass da ein Strafverfahren gegen ihn läuft, ihn belehren und wenn er was sagen möchte, zur Sache vernehmen.

Im Zuge dessen wird man ihm sicherlich sagen, dass er, so er das nur verschlampt hat (was oft behauptet wird), zur Abwendung einer Bestrafung Dir Deine Kohle zurückerstattet oder das Handy rausschickt, um zu zeigen, dass er das wirklich nicht arglistig gemacht hat ( ;-) ).

Man wird jedoch beide Dinge nicht sicherstellen, weder Geld noch Handy, ganz einfach deswegen, weil man Geld nicht sicherstellt, man müsste ganz genau die Scheine finden, die Du bezahlt hast (was bei Überweisungen sicherlich nicht leicht sein würde.....) und man wird seine Bude jetzt nicht auf den Kopf stellen, zumal man gar nicht weiß, ob genau das Handy, das man dann findet auch wirklich das Handy ist, das angeboten wurde.

Danach wird man die Angelegenheit der für den Tatort (in dem Fall vermutlich Wohnort) des Tatverdächtigen zuständigen Staatsanwaltschaft abgeben, mit allen Angaben.

Diese stellt dann aller Vorraussicht nach das Verfahren ein - gegen Auflagen, so z.B. Zahlung eines Strafgeldes - oder aber man wird den Herrn vor Gericht stellen (letzteres ist eher unwahrscheinlich, es sei denn, der erhebt Einspruch gegen den Einstellungsbescheid).

Und das wars dann.

Die Wiedergutmachung Deines Schadens ist nicht Teil des Strafverfahrens, im Strafverfahren geht es ausschließlich um die Bestrafung.

Wenn Du dann Dein Geld zurück haben willst, dann musst Du zusätzlich zivilrechtlich gegen den Mensch vorgehen, mahnen, klagen, vollstrecken, was mit Zeit und Kosten verbunden sein wird und wenn dann nichts zu holen ist, bekommst Du immer noch nichts und bleibst auf den Kosten (Anwalt, Gerichtskostenvorschuß/ Vollstreckungskosten) sitzen. Diese sind teurer als dein bisheriger Schaden.

Wenn die Verkäuferanschrift keine Fälschung ist und der Mensch dort aufgetrieben werden kann, hast Du tatsächlich gute Aussichten, die Ware zu bekommen, bzw. Dein Geld zurück, wenn Du vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung zurückgetreten bist.

Bei einem ähnlichen Fall (260 €, 5 Wochen Funkstille) habe ich eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft am Wohnort des Empfängers gesandt und dem Verkäufer eine Kopie davon zugesandt. 3 Tage später war der Artikel da.

Eddy79 
Beitragsersteller
 23.05.2013, 16:51

Freut mich das es bei dir geklappt hat ! Der Polizei Beamte meinte auch wenn die Person nicht unter der Anschrift anzutreffen ist, haben wir die Kontodaten vom Empfänger !?

Ich hoffe einfach nur das ich irgendwie an mein Geld komme, ohne einen Anwalt hinzuzuziehen !

JJOPLIN  24.05.2013, 09:29
@Eddy79

Da der Zahlungsempfänger/Kontoinhaber und Verkäufer ein und dasselbe sind, sieht es wirklich ganz gut aus, ihn an den Ohren zu packen. Aber, wie schon hier sehr richtig von anderen Mitgliedern geschrieben wurde, kann die Polizei/Staatsanwaltschaft Dir nicht zum Geld zurück bzw. zur Ware verhelfen.

Das ist dann eine andere Baustelle.

Unter der Voraussetzung, daß Du vom Kaufvertrag zurückgetreten bist und nun Dein Geld wiederhaben willst, wäre eine für Dich halbwegs bezahlbare Methode ein gerichtliches Mahnverfahren (wurde in früheren Zeiten "Zahlungsbefehl" genannt). Diese Zahlungsaufforderung kann jeder beantragen und braucht dazu auch keinen Anwalt. Die Gebühren dafür hängen vom Streitwert ab; in Deinem Fall sind es ungefähr 30 Euro.

Man kann die notwendigen Formulare dazu online ausfüllen, dann ausdrucken, unterschreiben und mit der Post and zuständige Mahngericht schicken, siehe hier:

https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=6496744-1369380195527&Command=start

Das ist natürlich noch keine Garantie, daß der Typ die Kohle rausrückt (er kann dem Mahnbescheid ohne Angabe von Gründen widersprechen). Aber dann hast Du einen guten Einstieg in ein Gerichtsverfahren. Wenn der A.... schuldig gesprochen wird, zahlt er alles: Deine ausgelegten Gebühren für Mahnbescheid + Gerichtsverfahren + Nebenkosten, die Schulden bei Dir, evtl. Zinsen, sowie die Kosten des Gerichtsverfahrens.

Eddy79 
Beitragsersteller
 24.05.2013, 12:10
@JJOPLIN

Ich bin nicht vom Kauf zurückgetreten, ich habe lediglich ein Fall bei Ebay eröffnet (Keine Ware erhalten) der nun seitens Ebay geschlossen wurde (frist abgelaufen da Verkäufer nicht geantwortet hat) !

Wie trete ich den jetzt noch vom Kaufvertrag zurück um besser an mein Geld zukommen !? Fall wurde doch Geschlossen !?