Bei eBay ersteigert, nicht bezahlt, nicht abgeholt
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ersteigerter Artikel vom Käufer, 1. nicht bezahlt wird, 2. nicht abgeholt wird. Den Artikel wurde am 13.12.2014 ersteigert, er, die Person, wurde mehrmals angeschrieben über eBay, zuletzt am o6.01.2015 per Einschreiben, da ich die Adresse von eBay erhalten habe. Ich habe Ihn eine frist gesetzt zum 13.01.2015 sonst werde ich eine Firma beauftragen den Gegenstand, ca. 120 Kg. schwer, abzu holen und auf seine Kosten zu transportieren. Was ist Eure Meinung zu diesem Thema. Ich bin Privatperson, bei eBay auch Selbstabholung und ca. Gewicht von 120 kg angegeben. altertrucker
3 Antworten
Ebay-rechtlich hast Du die Möglichkeit einen sog. "Fall" zu eröffnen. Der Käufer wird dann von Ebay auf seine Pflichten hingewiesen und zur Zahlung aufgefordert. Wenn auch das nichts nützt, wird der Fall geschlossen und Du erhältst die Verkäuferprovision zurück, da es letztlich nicht zum Verkauf kam. Auf seine Kosten hinschicken würde ich es nicht; wenn er die Annahme verweigert, kriegst Du Deine Ware von der Spedition zurück und die Kosten für Hin- und Rücktransport aufgebrummt. Gruss Norbert
Wenn der Käufer nicht bezahlt, dann melde den Artikel bei Ebay als nicht bezahlt, falls der Kunde sich bis zur angegebegen Frist von Ebay nicht meldet, dann kannst Du den Fall schliessen und dir wird die Provision zurückerstattet. Ich würde die Ware nicht zu dem Kunden senden, du weißt nicht, ob der Käufer der Spedition aufmacht, der Spediteur muss aber bezahlt werden und dann wirst du als Auftraggeber zur Kasse gebeten. Eröffne den Fall eines unbezahlten Artikels und du kannst später die Ware wieder einstellen, und hoffentlich dann an einen besseren Käufer verkaufen.
Wahrscheinlich auf einen Spaßbieter herein gefallen, wahrscheinlich auch noch minderjährig. Wahrscheinlich kannst Du dann nicht viel machen. Du hast ihm eine Frist gesetzt, ansonsten den Artikel nochmals einstellen.
Hast du es mal über Ebay Anzeigen versucht?
Diesen Artikel habe ich schon 2 mal eingestellt. Der erste hatte angeblich nicht "Selbstabholung und 120 kg schwer) gelesen. Der zweite Käufer ignoriert auf einmal die ganze Sache. Minderjährig kann nicht sein, habe Adresse von eBay. Fall wurde auch schon eröffnet, Mitglied wurde angeschrieben und auch 1 mal verwarnt. Es geht mir nicht ums Geld, ich will das Ding los werden.