E-Bike Leasing durch Gehaltsumwandlung.Evtl. Nachversteuerung der Restwertdifferenz?
Ich beabsichtige, meinen Chef nach der Möglichkeit des E-Bike Leasings durch Gehaltsumwandlung zu fragen. Grundsätzlich sind mir die Regelungen , z. B. 1% Versteuerung des geldwerten Vorteils bekannt. Nach 36 Monaten endet der Leasingvertrag und die Leasingfirma bietet einem das Rad von z..Zt.4% des VK zum Kauf an. Da das Rad zu dem Zeitpunkt dann allerdings ja einen doch noch höheren Wert hat, stellt sich mir die Frage, muss ich die Differenz zum angebotenem VK zum tatsächlichen Wert nachversteuern, da ich ja die Leasingrate über die Gehaltsumwandlung finanziere. Ebenso würde die Differenz in dem Jahr dann ja auch sozialversicherungspflichtig. Kennt jemand die genaue Steuerlage?
1 Antwort
Wir bieten seit einiger Zeit das Fahrradleasing im Unternehmen an und arbeiten mit JobRad zusammen. Wir haben das ganze vom Steuerberater prüfen lassen und da ist alles in Ordnung. Der Restwert liegt bei JobRad bei 10%. Generell hast du aber recht. Wenn der Restwert zu gering ist, wird die Differenz als zum tatsächlichen Wert als geldwerter Vorteil vom Finanzamt gewertet.
@ Gullup: Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Gehaltsumwandlung. Das Steuer und SV-Brutto wird um die Leasingrate reduziert und du musst weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen.