Durch einen Arbeitsunfall muss ich Steuern nachzahlen kann ich mir das von der BG wiederholen?
5 Antworten
Du machst keine nähere Angaben - daher allgemein:
Durch den Bezug von Lohnersatzleistungen kann der Progressionsvorbehalt zu einer Steuernachzahlung geführt haben; das kann selbstverständlich nicht von der BG erstattet werden.
Kann es sein, dass Du Verletztengeld bekommen hast, was als Lohnersatzleistung dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
Kannst Du natürlich nicht zurück holen, denn diese Lohnersatzleistungen sind ja steuerfrei und werden nur für die Ermittlung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte herangezogen.
Nur weil Leistungen ohne Steuerabzug ausgezahlt werden, bedeutet es nciht, dass die Steuer von der Zahlstelle gezahlt werden müssen.
Deine Frage ist völlig unverständlich.
Leistungen der BG nach einem Arbeitsunfall sind einkommensteuerfrei, und sie unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.
Also kann sich dadurch keine Steuernachzahlung ergeben.
Auch ich hatte einen Arbeitsunfall, musste aber keine Steuern nachzahlen.
Kann es auch an welchen anderen Dingen liegen?
Wieso musst du steuern nachzahlen?