Darf man als Lieferant das Lager des Kunden betreten?
Moin, ich bin Kraftfahrer und liefer in der Regel Waren mit einem LKW an Kunden aus. Wie es so ist unterhält man sich mit seinen Kollegen über seine Arbeit. Dabei erzählen immer wieder Kollegen, dass wir eigentlich gar nicht das Lager des Kunden betreten dürften, weil "wir dort nicht versichert sind" oder weil "das Speditionsgesetz" besagt, dass Ware nur bis VOR die Tür des Kunden geliefert werden muss. Gibt es so ein Speditionsgesetz überhaupt oder eine Versicherung die das betreten des Lagers verbietet? Wer weiß genaues?
9 Antworten
Das bestimmt alleine der Inhaber dieses Lagers. Wenn er seine Warenannahme so organisiert, dass die Übergabe draußen geschieht, kann er dir ohne weiteres den Zutritt zum Lager verwehren.
Wenn du mit deiner Sackkarre in diesem Lager etwas beschädigst, wäre das ein Fall für die Betriebshaftpflicht deines Arbeitgebers.
Be- und Entladeschäden wären über die Kfz-Versicherung gedeckt.
Welche Versicherung meinst du? Die gesetzliche Unfallversicherung ?
Da bist du im Rahmen deiner vertraglichen Aufgaben immer versichert.
Nein, abgesehen von der Versicherungsfrage ist der Spediteur nicht verpflichtet, die Sendung in das Gebäude zu liefern. Ablieferung am Tor ist richtig. Bei größeren Packstücken fährt der Spediteur auf den Hof und läßt den Empfänger abladen, und mehr tut er nur, wenn das vereinbart -und bezahlt- wurde.
Ein Gesetz dazu weiß ich nicht, aber die ADSp http://www.dslv.org/dslv/web.nsf/id/pa_de_adsp.html
Ein Gesetz, was den Speditionen das verbietet, gibt es nicht. Es gibt wohl Speditionen, die in ihren AGB's oder Verträgen so etwas drin stehen haben. Hier geht es aber wohl in der Regel darum, dass der Kraftfahrer nicht als Mitarbeiter der Fremdfirma "missbraucht" wird. Die Kraftfahrer müssen es dann nicht betreten, dürfen aber grundsätzlich.
Die Versicherung der Ware besteht ggf. in der Halle nicht mehr.
Ein Versicherungsschutz für Dich über Deine Berufsgenossenschaft bleibt davon unberührt, solange Du im Auftrag Deines Arbeitgebers tätig bist. Selbst unter der Annahme, Du würdest verbotswidrig ein fremdes Lager betreten und dort für Deinen Arbeitgeber tätig sein, bist Du BG-lich versichert. "Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus." (§ 7 Abs. 2 SGB VII).
nein, das ist Quatsch. Grundsätzlich gilt:
- der Kunde hat das Hausrecht. Er darf Dir gestatten oder verbieten, sein Lager zu betreten
- Du bist dennoch über Deinen Arbeitgeber unfall-versichert
- laut den gesetzlichen Regelungen (ADSP / CMR) liefert der Spediteur "frei Haus". Dies bedeutet, hinter die erste verschließbare Türe. In der Praxis bedeutet das "frei Rampe". Du bist also nicht verpflichtet, z.B. mit einem Hubwagen im Lager die Paletten zu verfahren
- natürlich kann es sein, z.B. wenn der Kunde luftsicherheits-geprüft ist, daß man den Zugang zum Lager verweigert, um die "sichere Lieferkette" nicht zu unterbrechen.
"Das Speditionsgesetz" gibt es aber nicht.
Der Kunde muss Dir die Paletten auf Dein Fahrzeug verladen. Für die Ladungssicherung bist Du zuständig.
http://www.dslv.org/dslv/web.nsf/gfx/5893D1CAD424BFFAC1257F1D0038853A/$file/DSLV-ADSp-2016_16Dez15.pdf
s. Abs. 4.1.4
Danke für die Antwort. Wie ist es denn wenn ich Paletten vom Kunden abholen soll. Muss er mir die dann vor die Türe stellen oder muss ich die aus seinem Lager holen?