Darf man in seinem Haus/Wohnung ein Büro mit Kundenempfang einrichten?

7 Antworten

Nein, wenn ein Grundstück oder eine Wohnung als Wohnraum ausgewiesen ist, dann darf sie nicht gewerblich genutzt werden, auch nicht ohne Kundenverkehr.

Keine Anwaltskanzlei, keine Arztpraxis, darf einfach so in einer Wohnung oder einem Haus aufgemacht werden .. das würde die Nachbar sicher auch anzeigen, wenn das Gewerbeamt nicht selber draufkommt, dass hier Bussgelder zu kassieren.

Aber man muss es ja schon bei der Gewerbeanmeldung angeben, wo man tätig werden will. Einzige Ausnahme: als Personengesellschaft bei der man nur ein Homeoffice hat, seine Rechnungen schreibt oder programmiert, ohne Kundenbesuche oder Angestellte.

fdikdds 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 13:32

Ok danke schön. Wie wäre das mit - sagen wir der Kanzlei - wenn der Raum tatsächlich da wäre ein, zwei Räume oder so. Kann man vorab anfragen, ob das geändert werden könnte?

Wenn die Wohnung/das Haus dein Eigentum ist, ist es kein Problem. Bist du zur Miete, musst du den Vermieter um Erlaubnis fragen. Denn dein Mietvertrag ist zum Zweck des Wohnen. Und ein zumindest teilweise geschäftliche Nutzung ist daher abzusprechen.

Ob der Vermieter das seinerseits mit der Stadt absprechen muss, muss er wissen. Betrifft nicht dich. Aber wenn jetzt nicht gerde die Kunden in Massen kommen, sollte das kein Problem sein.

Dass ein Büro ohne Kundenverkehr generell erlaubt ist, ist aber ein Mythos, stimmt nicht pauschal. Es gibt Fälle, bei denen es ein Vermieter untersagen kann.

juergen63225  25.12.2017, 12:14

Es geht nicht um den Vermieter, sondern um die Gemeinde, die genehmigen muss, wenn aus Wohnraum gewerblich genutzte Fläche werden soll.

Renick  25.12.2017, 12:19
@juergen63225

Das hat der Fragesteller nicht gesagt. Ich verstehe die Frage so, dass es um das Verhältnis zum Vermieter geht. Ich halte nichts davon, in Fragen etwas hin zu interpretieren, was nicht wenigstens ansatzweise da steht.

Aber ganz abgesehen davon, betrifft es den Mieter nicht direkt, denn der Vermieter hat seine eigene Verantwortung, nicht eine Nutzung zu erlauben, die gar nicht zulässig wäre.

fdikdds 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 13:29
@Renick

War vielleicht nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Mir geht es tatsächlich weniger um das Mietverhältnis, sondern was man in seinem Eigentum machen darf.

Renick  25.12.2017, 13:56
@fdikdds

Das wäre gut gewesen, es in der Frage zu erwähnen. Es hängt ein wenig vom Umfang deines Geschäfts ab. Du solltest im Zweifel bei der Gemeide nachfragen.

In deinem eigenen Haus sicher.

Ein Vermieter könnte dir die Genehmigung eines Gewerbe mit Kundenverkehr untersagen, wenn es sich um ein reines Wohngebäude handelt.

Oder er wird deine Miete entsprechend anheben, wenn du dort ein Gewerbe betreiben willst. FALLS das in einem reinen Wohnhaus überhaupt genehmigungsfähig ist.

Andere Mitbewohner des Hauses werden sich bedanken, wenn sie den Dreck DEINER Kunden beseitigen dürfen.

Das kommt darauf an wie dein Wohngebiet ausgewiesen ist. In der Regel darf man das aber nicht. Ein stilles Gewerbe ohne Kundenverkehr ist rechtlich zulässig, alles andere nicht.

Das hängt davon ab, ob du die Erlaubnis zu einer gewerblichen Nutzung hast.

fdikdds 
Beitragsersteller
 25.12.2017, 11:30

Kann man die sich einholen oder ist das irgendwo festgelegt?

Pete422456  25.12.2017, 11:37
@fdikdds

Das ist festgelegt, in den meisten Fällen, wenn es sich um ganz "normalen" Wohnraum handelt, muß die Erlaubnis des Vermieters schriftlich vorliegen. Bei sogenannter Außenwirkung, in deinem Fall durch Kundenbesuch gegeben, ist das zwingend erforderlich. Ansonsten wäre es Vertragswidrig, sofern nicht schon im Mietvertrag vereinbart.

Und je nach Gewerbe müssen auch ggf. behördliche Genehmigungen vorliegen.