Darf A1 einen Verteilerkasten aufs Grundstück stellen?
Hallo Leute,
ich habe ein bestehendes Scheidungshaus gekauft. Auf dem Grundstück befindet sich direkt neben der Einfahrt ein Verteilerkasten von A1. Lt. Techniker von A1 wurde damals eine Vereinbarung mit dem Verkäufer der Grundstücke getroffen. Schriftlich liegt nichts auf. Auch im Grundbuch wird der Kasten nicht erwähnt. Wie sieht es da rechtlich aus? Darf A1 einfach so einen Kasten aufstellen? Wird man da normalerweise entschädigt? Müssen die den Kasten versetzen, wenn von mir gewünscht? Vielen Dank im Voraus Lg Manuel
5 Antworten
Hier handelt es sich um einen Eingriff in deine Immobilie, falls du rechtmäßiger Eigentümer bist und im Grundbuch eingetragen wurdest oder du verlangst eine Miete dafür. Auf dein Verlangen hin, muss der Kasten entfernt werden, wenn hier keine Eintragung in Abt. II des Grundbuches vorliegt bzw. nichts anderes privatwirtschaftlich per Vertrag vereinbart wurde.
Erstmal würde ich sagen Gekauft wie gesehen. Du wustet ja seit der ersten Begehung, das der Kasten da steht.
An deiner stelle würde ich jetzt Sowohl den Verkäufer als auch den Käufer auffordern die die vereinbarten Nutzungsrechte in Kopie Vorzulegen. Eine Große Firma macht sowas nicht auf Handschlag, da muß was schriftliches Existieren.
Wenn beide seiten nichts Vorlegen können würde ich A1 auffordern, den nach deinen Recherchen ohne Genehmigung illegal aufgestellten Kasten umgehend(mit Termin) zu entfernen.
Ist dieser Kasten allerdings auch für dich nötig, sind da Anschlüsse drinn, die auch du nutzt kann der Schuss auch nach hinten losgehen.
ich geh davon aus, das du wegen dem hauskauf einen notar oder anwalt hast, den du deshalb befragen kannst.
zudem solltest du dich kundig machen, wofür der verteiler konkret ist, evtl. hat der alte eigentümer die aufstellung gestattet und dafür seinen anschluss günstiger bekommen oder so, was niemand weiss.
ich würde schauen, das ich mich, wenn der kasten dort irgendwie stehenbleiben muss eine versetzung möglich ist und dafür sorgen, das dann etwas schriftliches darüber aufgesetzt wird.
mannachmal ist es nicht anders möglich, als das kabel oder leitungen übers eigene grundstück zu anderen häusern gehen, das wird dann aber schriftlich festgehalten, das es ein nachteil ist und man ja bei veränderungen auf dem grundstück berücksichtigen muss, bzw. auch den garten bei reperaturen aufgegraben bekommt.
So einfach nicht. Lass dir einen Entsprechenden Vertrag mit dem (Vor-) Eigentümer und A1 zeigen. ...wenn es einen gibt heißt das auch noch nicht, dass er für Dich gilt wenn nichts im Grundbuch steht.
So was sollte - wenn es vereinbart ist - im Grundbuch stehen. Ansonsten kannst Du "Miete" verlangen oder das der Verteiler entfernt wird.
Wenn der verteilerkasten nur für sein grundstück ist müsste er ihn auch auf diesem komplett versetzen auf dein wunsch hin!
Aber bin darin kein experte 😉