Ist ein Maschinenschein immer notwendig?
Hallo Zusammen, Ich habe hier ein etwas schwieriges Problem und hoffe auf fachliche Hilfe. Stellt Euch vor, ein Handwerksbetrieb(KEINE TISCHLEREI) kauft neue Maschinen um Leisten selber her zu stellen, die dann weiter verarbeitet werden und am Ende verkauft werden. Es wird eine Kreissäge und eine Oberfräse mit Vorschub gekauft. Jetzt meine Frage: Was muss ich beachten, damit bei hoffentlich nie vorkommenden Arbeitsunfällen auch die Berufsgenossenschaft greift? Darf nur ein ausgebildeter Tischler mit nachweislichem Maschinen-Schein an die Maschine oder reicht es aus, wenn eine auführliche Unterweisung in regelmäßigen Abständen (2 Jahre) durchgeführt werden? Dürfen nur fest angestellte oder auch freie Mitarbeiter an diesen Maschinen arbeiten? Würde mich sehr über Eure Hilfe freuen Grüße Silke
3 Antworten
Der Versicherungsschutz besteht, selbst wenn das Unternehmen nicht bei der BG gemeldet ist. Ein Maschinenschein ist nicht zwingend erforderlich, eine Unterweisung alle 2 Jahre ist zu wenig. Über die möglichen Gefahren muss zwingend mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Solche Maschinenlehrgänge bietet die BG Holz und Metall übrigens kostenfrei an und wenn Du bei einer anderen BG versichert bist kannst Du einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (vor Lehrgangsbuchung). Der Unternehmer hat sich immer davon zu überzeugen, dass die Mitarbeiter geistig und körperlich für die Arbeiten geeignet sind. Eine Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall zu erstellen (für das Arbeiten an den Maschinen) Am besten Du wendest Dich an den für Dich zuständigen Mitarbeiter der Prävention und bittest um eine Beratung.
Hoi.
Der Versicherungsschutz gilt unabhängig von den getroffenen Sicherheitsmaßnahmen. Er besteht einfach Kraft des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Unversichert sind jedoch grundsätzlich die freien Mitarbeiter(die könnten sich freiwillig versichern).
Eine andere Frage ist dann ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften, wenn eben keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt oder keine sachgerechte Einweisung durchgeführt wird.
Hier findest man sicherlich die notwendigen Infos: http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?QPX=TUlEPTEwMDEmQ0lEPTEwMDAy
Sonst wende dich ebne an die BG Holz und Metall (ww.bghm.de).
Ciao Loki
Hey, du brauchst für viele Dinge einen Maschinenschein, schau einmal unter: Maschinenscheine und Bedienberechtigung am besten nach. Dort findest du eine gute Auflistung von Dingen :)