Dürfen Polizisten wirklich fahrzeuge beschlagnahmen?

14 Antworten

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In einem wirklichen Notfall wäre dies rechtlich möglich (Ermächtigungsgrundlage hierfür könnte z.B. §11 iVm §9 HSOG sein).

Enstandene Schäden müssten selbstverständlich ausgeglichen werden.

In der Realität wird soetwas aber aus verschiedenen Gründen nicht vorkommen!

Soetwas ist in Deutschland nur erlaubt wenn Gefahr im Verzuge besteht und die verhältnismäßigkeit der Mittel gegeben ist. Wenn beispielsweise ein Terrorverdächtiger flüchtig ist und man davon ausgehen muss das ohne diese Maßnahme andere gefährdet werden durch eklatante Rechtsgutverletzungen (Gefahr für Leib und Leben) Aber ein Auto beschlagnahmen um einen Autodieb oder ähnliches zu verfolgen, das geht hier nicht. Dafür gibt es Telefon und Funk um Kollegen eine Täterbeschreibung durch zu geben und die Fluchtrichtung zu nennen. Einfach so ein Auto stoppen und beschlagnahmen, das geht nur in Hollywood :-)

Einen Flüchtigen in einem Privatfahrzeug ohne Signalleuchte und Einsatzhorn zu verfolgen wäre viel zu gefährlich (möglicherweise entstandener Schaden durch mangelnde Kennzeichnung wäre wohl kaum zu rechtfertigen). Unter gewissen Umständen ist die Übernahme eines Fahrzeugs aber durchaus vorstellbar. Das gilt übrigens auch für Privatpersonen, für diese gilt dann

http://dejure.org/gesetze/StGB/34.html

Eine solche Situation wird allerdings sehr selten eintreten.

Wenn ein Polizist einen akuten Tatverdacht hat und davon ausgeht, dass Du etwas verbrochen hast, wieso sollte dann der Staat für diesen Stress aufkommen ?!

faffian  08.04.2012, 13:48

ich glaube, er meinte eher ob sich ein polizist das nächstbeste auto krallen kann um damit einen verdächtigen zu verfolgen

TripmeisterEder 
Beitragsersteller
 08.04.2012, 13:52
@faffian

Genau! :) Er beschlagnahmt ein Zivilfahrzeug.