Was passiert, wenn mich die Polizei beim E-Zigaretten rauchen erwischt?
Klar, E-Zigaretten sind auch ohne Nikotin in gewisser Weise schädlich, aber ich dampfe gerne mal für die Wolken und den Geschmack. Bis jetzt eher selten in der Öffentlichkeit, da ich erst minderjährig bin, aber wenn ich sie dann mal dabeihabe und mit Freunden draussen bin, dampfen die einfach auf offener Strasse und ich hab da immer n bisschen Magenschmerzen und geh n paar Meter weg, aus Angst irgendeine Polizei könnte kommen. Wenn ja was würde da denn passieren? Und ich bezweifle stark, dass e Zigaretten mit Liquid ohne Nikotin gefährlicher und schädlicher sind, als Alkohol, den man mit 16 ausgehändigt bekommt.
Und meine Eltern erlauben mir den Konsum, aber was würde die Polizei da machen wenn sie das sieht?
8 Antworten
Ich wurde unter 18 mehrmals kontrolliert mit Tabak dabei und die Polizisten hat das nicht interessiert, da werden die sich doch erst recht nicht für E-Zigaretten interessieren, solange du nicht 14 oder so bist.
Und wenn sie dich nicht eh kontrollieren, werden sie dich dafür auch nicht anhalten...
Und ich bezweifle stark, dass e Zigaretten mit Liquid ohne Nikotin gefährlicher und schädlicher sind, als Alkohol, den man mit 16 ausgehändigt bekommt.
Da hast du recht. (Auch mit Nikotin, Nikotin ist in der Menge unschädlich)
Denn E-Zigaretten sind beinahe unschädlich, Alkohol ist so ziemlich die schädlichste Droge, die es gibt.
LG
Hallo,
grundsätzlich muss erst einmal die Örtlichkeit festgelegt werden.
In Österreich sind E-Zigaretten und Liquids, unabhängig vom Nikotin, offiziell ab 16 erlaubt, Zigaretten aber erst ab 18.
In Deutschland werden E-Zigaretten und Liquids herkömmlichen Tabakzigaretten gleichgestellt und sind unter 18 verboten.
Was passiert in dem von Dir geschilderten, hypothetischen Fall (in Deutschland):
Ein Polizist darf nicht tolerieren, wenn er Dich dampfen sieht. Ein Polizist müsste die E-Zigarette einziehen, sie jedoch Deinen Eltern wieder aushändigen. Deine Eltern würden sich mit einer Erlaubnis strafbar machen. Eltern können sich nicht straffrei über das Gesetz stellen. Das Gesetz ist in diesem Fall eindeutig. Wenn Deine Eltern Dir das Dampfen ermöglichen, machen sie sich strafbar und können theoretisch dafür bestraft werden. Deswegen empfiehlt es sich nicht zu erzählen, dass Eltern es erlaubt hätten. Das wäre eine Aussage zu einer Strafe gestellten Widrigkeit. Ob es zu einer Strafe führt, ist dann nochmal etwas anderes.
Es spielt bei dem Gesetz keine Rolle ob überhaupt, falls dem so ist, in welcher Art und welchem Umfang etwas schädlich oder nicht schädlich ist.
Grundsätzlich liegst Du richtig mit Deiner Vermutung, was die Schädlichkeit von E-Zigaretten betrifft. Das trifft selbst für Liquids mit Nikotin zu. Es ist nahezu unschädlich.
Auch wenn ein Gesetzestext Minderjährigen nicht explizit das Rauchen und/oder Dampfen verbietet, spielt es keine Rolle.
Es kommt nicht darauf an was im Gesetz wortwörtlich steht, sondern wie das Gesetz zu lesen ist, wie es interpretiert und gehandhabt/ausgelegt wird. Das kann in manchen Fällen zu einer großen Diskrepanz führen.
Was letztlich zählt ist, was der Gesetzgeber mit dem Gesetz ausdrücken möchte.
Im vorliegenden Fall soll verhindert werden, dass in Deutschland Minderjährige weder rauchen, noch dampfen. Einzig stellt der Gesetzgeber es nicht unter Strafe, wenn Minderjährige beim Rauchen oder Dampfen in der Öffentlichkeit erwischt werden.
Verboten ist in Deutschland für Minderjährige sowohl das Rauchen, wie auch das Dampfen. Lediglich die Strafen werden dabei ausschließlich an Erwachsene verhängt, die es ermöglichen.
Für die Deutung und Auslegung von Gesetzen gibt es spezielle Gesetzbücher, die zusätzlich zu den Gesetzen, mit Kommentaren, Lesarten und Erläuterungen versehen sind.
Alles Gute Dir....
Gruß, RayAnderson 😏
Völlig egal, wie gesund oder ungesund ist, völlig egal, ob Alkohol mit 16 schädlicher oder nicht ist, völlig egal, ob deine Eltern einverstanden sind oder nicht
das Dampfen ist für Minderjährige in der Öffentlichkeit verboten!!
Das Jugendschutzgesetz belegt dabei als Ordnungswidrigkeiten aber nur die Menschen, die den Minderjährigen entweder die Dampfen nebst Zubehör beschaffen oder zugänglich machen oder ihnen das Dampfen gestatten.
Von "Strafen" gegen den Minderjährigen ist keine Rede. Ich könnte mir aber vorstellen - so ist das auch mit Zigaretten - dass die Polizei die Nutzung aktuell verbieten kann. Ob sie das Teil auch einkassieren und von den Eltern wieder abholen lassen können, entzieht sich meiner Kenntnis - würde ich aber als gerechtfertigt ansehen ...
Und im Fall einer Kontrolle, solltest du deine Eltern nicht "reinreißen", denn wenn sie dir das Dampfen in der Öffentlich entgegen dem JuSchutzG erlauben, könnten sie durchaus mit hohen Bußgeldern belangt werden ....
Kommt sich das im Ergebnis nicht völlig gleich?
Nein wenn es Minderjährigen Verboten werden würde, dann könnte man die Minderjährigen bestrafen... So nicht
deshalb ist es ja so formuliert, weil man Minderjährige ohnehin kaum "bestrafen" kann ... aber wie gesagt: das Ergebnis bleibt recht gleich - sie besitzen Hardware, die ihnen nicht hätte zugänglich gemacht werden dürfen - ergo kann ein Ordnungshüter diese einziehen ... oder wie auch immer er gewährleisten will, dass diese Jugendlichen nicht in der Öffentlichkeit dampfen - denn das darf er nicht gestatten ...
Es macht den Unterschied, das ein Dampfender Jugendlicher nicht bestraft werden kann.
ergo kann ein Ordnungshüter diese einziehen
Die Hardware muß aber einem Erzihungsberechtigtem wieder ausgehändigt werden.
Das habe ich bereits oben in meiner Antwort geschrieben ...
richtig - genau das habe ich in meiner Antwort oben auch geschrieben ....
Dann solltest du ja auch wissen, was der Unterschied ist. Für beispielsweise Ladendiebstahl oder betrunken Fahrrad fahren können Jugenliche bestraft werden, weil es (auch) ihnen verboten ist.
Aber man muss es ihnen ja grundsätzlich auch gar nicht verbieten - weil ihnen die Teile gar nicht zugänglich gemacht werden dürfen ...
Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab 18 Jahren gestattet, da hilft auch die Erlaubnis deiner Eltern nichts. Solltest du dabei erwischt werden und die Polizei legt es wirklich drauf an, so würdest du und deine Eltern dafür eine auf den Deckel bekommen.
Außerhalb der Öffentlichkeit kannst du qualmen so viel du willst, das obliegt dann dir.
Falsch. Das rauchen in der Öffentlichkeit ist immer erlaubt. Es ist nur nicht erlaubt minderjährigen das rauchen zu gestatten-> Wenn er mit Eltern unterwegs ist bekommen nur die Eltern ärger. Das ist so weil es ein Jugendschutzgesetz ist und kein Jugendbestrafgesetz
wharscheinlich gar nichts oder die nehmen es dir einfach ab und deine eltern dürfen es abholen
Nein, das ist falsch. Es darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden, es ist den Minderjährigen selbst aber nicht verboten.