Motorrad filtern/lane splitting Probezeit?
Hey, ich weiß, dass filtern/lane splitting in Deutschland verboten ist (manchmal wird es aber ja geduldet). Wenn der Polizist jetzt aber streng nach dem Gesetz geht, was kommt auf mich zu, wenn er mich beim filtern erwischt? Und hat das Auswirkungen auf meine Probezeit?
Danke, LG
4 Antworten
Wenn du links an den stehenden Autos mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand vorbei fährst - also 1m platz zu den stehenden Autos hast, und da auch keine durchgezogene Linie überfährst, dann ist das zulässig.
Schlängelst du dich aber zwischen den Reihen hindurch, ist das, obwohl die Autos ja stehen ein Rechtsüberholen, also Verstoß gegen $5 StVO, und damit in der Probezeit ein A-Verstoß. Ebenso wenn zwischen den stehenden Autos nicht rechts und links der vorgeschriebene seitliche Sicherheitsabstand eingehalten wird wäre auch das ein A-Verstoß, allerdings werden dann beide Ordnungswidrigkeiten als eine Tat gerechnet, also für die Probezeit ist das eine gelbe "A" Karte.
Bleib also besser hinten, du kommst ja auch so irgendwann an, und die par Sekunden bringen es nicht, wenn ndu dafür zahlen, und wohlmöglich den Lappen abgeben must.
- Es wird oft toleriert, es ist aber NIE zulässig!
- Rechts überholen ist nur außerhalb geschlossener Ortschaften ein A-Verstoß.
- Den Seitenabstand beim Überholen nicht einzuhalten ist kein A-Verstoß - das ist nicht einmal ein B-Verstoß.
- Es ist egal, ob die Verstöße in "Tateinheit" oder in "Tatmehrheit" geahndet werden. Wenn einer davon ein A-Verstoß ist, gibt es keine "gelbe Karte", dann gibt es die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar.
Gruß Michael
Hallo,
NEIN, das darf man nicht, auch wenn hier mit merkwürdigen Begründungen anderes behauptet wird.
Richtig ist aber, dass es oft toleriert wird.
Die einzigen, die an einer wartenden Schlange von Fahrzeugen vorbeifahren dürfen sind Fahrrad- und Mofafahrer - und zwar rechts.
Für alle anderen Zweiräder gilt das gleiche Gesetz wie für mehrspurige Fahrzeuge und die haben sich hinten anzustellen.
Die Straßenverkehrsordnung kann und wird da gerne mit irgendwelchen Begründungen positiv dafür ausgelegt, weil es eben nicht explizit verboten ist.
Es gibt aber auch die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)" und da steht es dann ausdrücklich drin:
----------------------------------------
Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
----------------------------------------
Und das gilt für alle - auch für Motorräder.
Wird man deswegen bestraft, gibt es für die Strafe auch eine Begründung, je nachdem WO und WIE man die anderen Verkehrsteilnehmer überholt hat. Hinzu kommt, ob es der "einfache Verstoß" war, oder ob dabei jemand gefährdet wurde oder sogar zu Schaden gekommen ist.
Das reicht dann von einem Verwarnungsgeld ab 30 Euro bis hin zum A-Verstoß mit Probezeitverlängerung und Aufbauseminar und 300 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Somit kann man das mit der Strafe und der Auswirkung auf die Probezeit nicht genau beantworten.
Hättest du es übrigens in Deutsch geschrieben, dann hätte auch jeder sofort verstanden um was es geht ;-)
Viele Grüße
Michael
Was kann man an "aufgehalten wird" und an "der wartet" nicht verstehen?
Lies nochmal den ganzen Satz richtig, dann wirst du es verstehen.
Es gibt so gut wie keine Möglichkeit dabei nicht gegen § 5 zu verstoßen.
Und darum gibt es eben genau diese Unterscheidung, dass es sich in solchen Fällen um "Überholen" und nicht um "Vorbeifahren" handelt und die Anweisung, dass man zu warten hat.
Kannst auch gerne Mr. Google bemühen. Dort wirst du ebenfalls finden, dass es verboten ist.
Gruß Michael
Ich habe den ganzen Satz gelesen. Beide Sogar.
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt.
Also, an wartenden Teilnehmern fährt man nicht vorbei. Man überholt sie. So weit, so eindeutig.
Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
Wer auf der Straße stehenbleibt aufgrund von Anordnung ( Polizeibeamter, Lichtzeichen, Stoppschild, whatever) oder Verkehrslage (Stau etc.) der wartet gerade. Und hält nicht. Denn nur an haltenden und parkenden Fahrzeugen fährt man vorbei. Und wartende Fahrzeuge, und dieses Satz ist die rechtliche Definition von "warten" überholt man. Sonst gäbs ja Diskussionen was "warten" und was "halten" ist.
Es gibt so gut wie keine Möglichkeit dabei nicht gegen § 5 zu verstoßen.
Das habe ich niemals angezweifelt. Ist auch so. Nichts desto trotz ist dein Auszug hier kein Explizites Verbot, wie du es propagiert hast. Es ist einfach nur eine Erklärung dazu wer wartet, und das das vorbeifahren an wartenden Verkehrsteilnehmern als "Überholen" zu werten ist. Nicht als Vorbeifahren.
Okay, so wie du habe ich das noch nie gelesen ;-)
Ich habe das bisher als "Anordnung" verstanden.
Du hast aber vollkommen Recht, das kann auch durchaus die "Definition" sein.
Da aber mittlerweile eine auf jeden Fall zumindest fehlerbehaftete Antwort angeblich die hilfreichste ist, ist das nun wohl auch egal.
Nicht so zu verstehen, als ob ich auf das Sternchen aus wäre - "die Antwort" hat leider wirklich einige Fehler.
Gruß Michael
Das filtern bzw. Lane Splitting ist nicht explizit verboten in Deutschland.
Jedoch gilt es div. Dinge zu beachten, wie zB: Mindestabstand beim Überholen wenn du an den Autos vorbei fährst, keine Überfahren von Durchgezogenen Linien, kein Überfahren der Haltlinie bei Roten Ampeln etc.
Es ist sehr sehr Schwer dem allen Gerecht zu werden. Ich habe mir das lange gespart zu tun, eben wegen der Unsicheren Rechtslage. Aber, als ich dann das 3te mal einen Motorradpolizisten beim vordrängeln an der Ampel beobachtet habe, dachte ich mir auch "Ach egal. Jetzt machstes auch". Und jetzt kommt mir nicht mit Sonderrechten.
Neben der StVO gibt es auch noch die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)" und da steht es dann ausdrücklich drin, dass es verboten ist:
----------------------------------------
Zu § 5 Überholen und § 6 Vorbeifahren
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, der wartet.
----------------------------------------
Gruß Michael
Und wo siehst du da jetzt ein explizites Verbot?
Der letzt Satz ist keine Anweisung das man zu Warten hat, sondern eine Erläuterung bzw. Definition des genutzten Begriffes "Warten" ;-)
Der Satz sagt nur: Wenn man an jemandem "vorbeifährt" der an der Ampel wartet, fährt man nicht an ihm vorbei sondern überholt ihn.
Und überholen darf man wenn der Seitenabstand ausreichend ist, die Verkehrslage nicht unklar, man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet und keine durchgezogenenen Linien überfährt.
Was kann man an "aufgehalten wird" und an "der wartet" nicht verstehen?
Lies nochmal den ganzen Satz richtig, dann wirst du es verstehen.
Es gibt so gut wie keine Möglichkeit dabei nicht gegen § 5 zu verstoßen.
Und darum gibt es eben genau diese Unterscheidung, dass es sich in solchen Fällen um "Überholen" und nicht um "Vorbeifahren" handelt und die Anweisung, dass man zu warten hat.
Kannst auch gerne Mr. Google bemühen. Dort wirst du ebenfalls finden, dass es verboten ist.
Gruß Michael
Mache es einfach und gut ist. :)
... beschwere dich aber nachher nicht, wenn du dafür eine Strafe bekommst.
Um den Satz mal zu vervollständigen ;-)
Gruß Michael
Stimmt natürlich, aber mit diesem Risiko kann man meiner Meinung nach leben. ;)
Und wo siehst du da jetzt ein explizites Verbot?
Der letzt Satz ist keine Anweisung das man zu Warten hat, sondern eine Erläuterung bzw. Definition des genutzten Begriffes "Warten" ;-)
Der Satz sagt nur: Wenn man an jemandem "vorbeifährt" der an der Ampel wartet, fährt man nicht an ihm vorbei sondern überholt ihn.
Und überholen darf man wenn der Seitenabstand ausreichend ist, die Verkehrslage nicht unklar, man die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet und keine durchgezogenenen Linien überfährt.