Mit E-Shisha erwischt?

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Hallo doranartz,

als erstes währe mal zu klären, was das Jugendschutzgesetz überhaupt verbietet und wo dieses Verbot überhaupt gilt. Was steht also im entsprechenden Paragraphen?

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§ 10 JuSchG - Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse

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Es gibt also schon einmal nur drei Örtlichkeiten an denen der § 10 des Jugendschutzgesetz greift:

  1. In Gaststätten,
  2. in Verkaufsstellen und
  3. in der Öffentlichkeit

Nur an diesen 3 Örtlichkeiten gilt das Verbot.

Aber was ist denn laut § 10 JSchG überhaupt verboten. Das sind nur die 2 folgenden Tätigkeiten:

  1. die Abgabe an den Jugendlichen und
  2. die Gestattung des Rauchens

Dieses Gesetz dient also nicht zur Bestrafung des Jugendlichen, sondern dient zu seinem Schutz.

Der Jugendliche selbst verstößt also weder mit dem Besitz, noch mit dem Rauchen oder dem Konsum gegen irgendwelche Gesetze.

Da er gegen keine Gesetze verstößt, darf ihm also auch nicht ohne weiteres die E-Shisha abgenommen werden.

Ein gerechtfertigter Grund für die Abnahme der Shisha oder von Tabakwaren liegt aber dann vor, wenn ihm die Polizisten das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt haben (zur Untersagung sind die Polizisten verpflichtet, denn sie gehören zum Personenkreis die dem Jugendlichen in der Öffentlichkeit nicht gestatten dürfen), er sich aber an dieses Verbot nicht hält.

Die Polizisten müssen ihn auch nicht diverse mal Auffordern, nicht in der Öffentlichkeit zu rauchen, sondern wenn der Jugendliche dem Verbot nicht nachkommt, dürfen die Polizisten eine Sicherstellung durchführen.

Den sichergestellten Gegenstand, egal ob Shisha, Tabak o.ä können die Eltern dann von der Polizeidienststelle wieder abholen.

Mit einem Bußgeld müssen aber weder der Jugendliche, noch dessen Eltern rechnen.

Sollten die Polizisten aber dahinter kommen, dass dem Jugendlichen in einer Gaststätte oder einer Verkaufsstelle die Shisha oder Tabak verkauft wurde, droht dem Verkäufer ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Aber auch hier gilt, dass sich der Jugendliche selbst mit dem Kauf weder strafbar gemacht hat, noch eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. 

Schöne Grüße
TheGrow

doranartz 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 10:10

Danke

Der Konsum von E-Z8garetten in der öffentlichkeit stellt bei Minderjährigen eine Ordnungswiedrigkeit dar. Die Polizei muss diese beschlagnahmen, sie jedoch auf verlangen deinen Eltern aushändigen. Auf dich kann ein Busgeld zu kommen, muss es aber nicht.

sunnymarie32  21.06.2018, 17:41

einkassieren dürfen die die Sachen, aber es gibt kein Bußgeld weil es keine Ordnungswidrigkeit ist - den Kiddies ist der Konsum nicht verboten worden, verboten ist nur die Abgabe von Tabakwaren und allem as jetzt darunter fällt und das "Erlauben des Konsums in der Öffentlichkeit" :-)

doranartz 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 08:50

Bußgeld von wieviel? 10-20€?

Naja ob sie was tun können weiß ich nicht, aber ich bezweifle (sofern man nicht aussieht wie 10) dass die da arg viel machen werden

doranartz 
Beitragsersteller
 20.06.2018, 23:56

ja was heißt arg? Dürfen die mich dann mitnehmen also zu meinen Eltern bringen?

oOJustMeOo  21.06.2018, 00:06
@doranartz

Vom rechtlichen her habe ich keine Ahnung, aber ich hin sicher die haben besseres zu tun. Zumal (zumindest bei uns) man ja auch mit 14 einfach in ne shishabar reinlatschen kann ohne weiteres und dann da rauchen :D

doranartz 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 00:07
@oOJustMeOo

was heißt bei euch? Wo lebst du? Hessen?

AndrzejPolak01  21.06.2018, 00:14
@oOJustMeOo

Bei mir NRW werden die Bare regelmäßig kontrolliert.

oOJustMeOo  21.06.2018, 00:16
@doranartz

Ich leb in Bayern

Aber ich kann natürlich auch nicht für ganz Bayern sprechen xD

oOJustMeOo  21.06.2018, 00:16
@AndrzejPolak01

Dann muss man unregelmäßig gehen :D ne keine ahnung ich geb mich da nicht ab weil mir da zu viele kinder sind xD

AndrzejPolak01  21.06.2018, 00:18
@oOJustMeOo

Kinder wie ich? Haha. Ich rauch lieber draussen oder zu Haus, die Bare find ich auch nicht so anziehend ;D.

oOJustMeOo  21.06.2018, 00:20
@AndrzejPolak01

Nein unter Kinder definiere ich nicht das Alter sondern das Verhalten :D Bin selbst erst 17, aber ich finde wie die sich benehmen und nerven ist echt abartig xD Deshalb Rauch ich auch lieber daheim

AndrzejPolak01  21.06.2018, 00:23
@oOJustMeOo

Gut, dann sind wir schon zwei die aus dem selben Grund die Bar meiden.^^

Sie können dir das gerät wegnehmen, müssen sie aber dann deinen eltern geben

Ich rauche so draußen Shisha, sehe aber auch älter aus, als ich bin (15). Wurde von der Polizei wenn dann immer nur angemeckert. Mehr nicht.

doranartz 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 00:06

Welche hast du?

AndrzejPolak01  21.06.2018, 00:09
@doranartz

Shisha? Ich keine, mein Kollege hat ne Kaya Elox 630. Ich steh nicht auf E- Shisha.

doranartz 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 00:02
cześć, meine Elter wissen es und die erlauben es mir 
AndrzejPolak01  21.06.2018, 00:03
@doranartz

Cześć ^^, dann ist doch alles gut. Wie gesagt, die Polizei hat nur gemeckert, mehr nicht.

doranartz 
Beitragsersteller
 21.06.2018, 00:05
@AndrzejPolak01

Ja dann hab ich keine Bedenken mehr ;) Hätte trotzdem mit schlimmeren Maßnahmen gerechnet.

AndrzejPolak01  21.06.2018, 00:06
@doranartz

Nö also, was sollen die auch groß machen :).