Hausdurchsuchung Zoll - Durchsuchungsbeschluss
Eine Streitfrage - die vielleicht jemand lösen kann.
Kann der Zoll "einfach so" einen Selbständigen prüfen, d.h. mit einem Durchsuchungsbeschluss kommen ?
Muss da nicht vorher ein begründeter Verdacht vorliegen?
Und angenommen derjenige, der geprüft werden soll ist nicht zu Hause. Wohnt im Haus seiner Eltern - hat dort ein Zimmer oder eine separate Wohnung.
Müssen die Eltern den Zoll ins Haus lassen? Und wenn ja, darf dann nur in den Räumlichkeiten des Betroffenen gesucht werden oder auch in denen der Eltern?
Wir sind uns da sehr uneins und hoffen auf Klärung. Danke schon mal.
5 Antworten
Der Zollbehörde reicht ein Anfangsverdacht. Wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss vorlegt, gilt der natürlich nur für die Räumlichkeiten des Schuldners.
Der Zoll treibt Ausstände fürs Finanzamt und das Jobcenter und so weiter ein, die handeln anders als ein Inkassobüro. Die pfänden beispielsweise direkt Konten.
Wenn die zu dir kommen um Ausstände einzutreiben, hattest du bereits Gelegenheit, dich dazu zu äußern und dann dürfen die das auch.
Wenn du für das Zimmer bei deinen Eltern einen eigenen Mietvertrag hast, dürfen die Eltern die da nicht rein lassen, dazu musst du dann selber anwesend sein.
Ich warne dich aber vor, keine Spielchen mit dem Zoll zu spielen, die haben wenig Geduld wenn man "einfach nicht da ist" und man hat schnell den Antrittstermin zur Erzwingungshaft im Kasten (ist mir nicht passiert, aber meinem Expartner).
Ein Durchsuchungsbeschluss kommt ja nicht vom Zollamt, soviel ich weiß hat dass dann wieder was mit Straftatbestand zu tun.
Jedenfalls: wenn die schon zu dir nach hause kommen wollen, gabs da vor ner Weile schon einen Anfangsverdacht, ein schreiben, dem man hätte widersprechen können/müssen oder sowas. Einfach so ins Blaue klingeln die ja nicht die gelben Seiten ab.
Besser ists du organisierst dir mal einen Termin bei der Schuldnerberatung. Als Selbstständiger hast du doch bestimmt nen Buchhalter/Finanzberater/Unternehmensberater oder was in der Art, der sollte in solchen Fällen eigentlich auch bescheid wissen.
Dann wars wohl ein akuter Prüfungfall:
Scheingewerbe, Schwarzarbeit, Verstoß gegen geltendes Recht oder sowas in der Art.
Da sind unangekündigte Kontrollen nicht nur erlaubt, sondern auch sinnvoll.
Wenn nichts gefunden wurde, ist ja alles ok.
Man stelle sich mal vor man würde all die schwarzen Schafe vorher anschreiben "Also wir vermuten, dass ihre Frau, die Sozialhilfe bekommt, in ihrem Unternehmen illegal mitarbeitet, wir kommen dann am Dienstag gegen 9 und schau'n uns die Sachlage mal an". Wär ja ein schöner Unsinn ;)
Kein Scheingewerbe, alles angemeldet, alle nötigen rechtlichen Voraussetzungen, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge - alles wird pünktlich erledigt.
Welcher Verdacht sollte dann bestehen???
Das muss der Betroffene schon selbst erfragen.
Meine Hexenkugel hab ich leider gerade verlegt ;)
Das kommt darauf an, wie der Beschluss lautet. Heißt es: die Räumlichkeiten des Betroffenen, dann haben sie in der Wohnung der Eltern nichts zu suchen. Da muss der Beschluss erweitert werden.
Der Zoll ist im gegensatz zur Polizei welche dem Innenministerium des Bundeslandes unterstellt ist dem Bundesfianzministerium unterstellt. Die Durchfuhrung ist also nur bei begrundeten Verdacht der Steuerhinterziehung od. Schwarzarbeit moeglich. Es muss wie bei der Polizie auch fuer eine Durchsuchung ein richterlicher Beschluss vorliegen. dieser wird beantrag und wnn der Verdacht voliegt odnet ein Richter sies Durchsuchung an , hangt von der einstellng des Richters den Bundsland und den vorgelegten Verdachtsmomenten ab ob dies erstellt wird. Dann fuhrt der Zoll diese Durchsuchung durch.
Reicht denn als Verdacht aus, dass ein Freiberufler scheinselbständig sein könnte? Kann ich mir nicht vorstellen, oder?
Nein eigenlich nicht, auch ist hier nicht der Zoll zustaendig sondern die Renternves. Denn wenn jemand nur eine auftraggeber hat kann dies eine Abhaengiges Beschaeftigungsverhaeltnis unterstellen und eine Sozialversicherungspflicht begruenden, aber was der Zoll damit zu tun hat ist mir auch nicht so klar. Der ist nur zustandig sollte hier z, B. ein MWST - Betrug stattfiden, bzw der Verdacht bestehen. Aber auch Behoerden und Richter machen Fehler....
Kommt drauf an warum.
Wegen illegaler Beschäftigung: ja.
Wenn der Zoll fehlende Steuern eintreiben soll: ja.
Wenn es um illegale Importe geht: ja.
Wenn es um Kontrolle der Größe des abgesetzten Arbeitszimmers geht: eher nicht.
Sie waren bei einem Kollegen von mir, der Freiberufler ist. Geht nicht um Steuer, Importe oder sonstiges.
Es ging auch nichts voraus, kein Schreiben von irgendeinem Amt, keine Beschuldigung - nichts. Die standen einfach vor der Tür.
Kann sein, dass sie wegen angeblicher Scheinselbständigkeit prüfen...keine Ahnung.
Deswegen meine Frage: darf ohne einen begründeten Verdacht der Zoll eine Durchsuchung machen?!
Ist ja nett , dass du antwortest, aber: 1. betrifft es mich nicht 2. geht es nicht um irgendwelche Außenstände 3. Ging nichts voraus
PS. Und Schulden habe ich keine :-)