Dürfen Pflegeeltern mit dem Pflegekind,ohne Einverständnis der Mutter, in den Urlaub fahren?
Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich Pflegeeltern und deren Rechte.
Vorne weg, es handelt sich um das Kind meiner Cousine. Ich sollte Patentante des Kindes werden und durfte den kleinen Fratz noch nicht ein mal sehen..
Meine Cousine war langezeit Drogenabhängig, besitzt keine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung, ihr Lebenspartner (Vater des Kindes) auch nicht. Meine restliche Familie und ich, haben erst seit ca. 1 1/2 Jahren wieder Kontakt zu meiner Cousine. Um von den Drogen wegzukommen, ging sie in ein Entzugsprogramm, wo die Abhängigkeit nach und nach durch einen Ersatzstoff reduziert wurde. Anfang letzten Jahres erkrankte meine Tante, die Mutter meiner Cousine, schwer und verstarb kurze Zeit darauf, dadurch ist unser Zusammenhalt wieder enger zusammen gewachsen. Kurz nach dem Tod meiner Tante, wurde die Schwangerschaft meiner Cousine festgestellt, der Wunsch meiner Cousine, die Ersatzdroge abzusetzen wurde ärztlich abgelehnt, mit der Begründung, dies würde dem Kind mehr schaden durch den Entzug. Nach der Geburt lag das Kind drei Tage auf der Intensivstation aufgrund des Entzugs und einen Tag vor der Entlassung des Kindes, bekam meine Cousine die Information, dass das Kind vorerst in eine Pflegefamilie kommen würde, da sich das Jugendamt nicht sicher ist, ob sie das Kind gerecht versorgen kann. Seitdem bekommt meine Cousine regelmäßig Besuch vom Jugendamt und erfült die ihr auferlegten Auflagen. Unteranderem ging sie 4 Wochen lang in einen kalten Entzug und ist nun auch von der Ersatzdroge los. Da sie ihr Kind gerne wieder öfters sehen wollte, dies aber jedoch nicht bewilligt wurde, holte sie sich rechtlichen Beistand und die Sache ging vor das Familiengericht.
Der Gerichtlichebeschluss sagt aus, dass sie ihr Kind zwei mal die Woche sehen darf, um die Mutter-Kind-Beziehung zu stärken und dass es aufjeden Fall das Ziel isst, das Kind zurück zu seinen leiblichen Eltern zu führen. Es sei denn, die Bindung zur Pflegefamilie sei schon so stark, dass es dem Wohl des Kindes schaden würde. Außerdem muss meine Cousine nun nächsten Monat in ein Mutter-Kind-Heim, um einen geregelten Tagesablauf erneut zu erlernen und nach sechs Wochen soll dort auch ihr Kind zu ihr geführt werden.
Nun sagen die Pflegeeltern aber immer wieder die Besuchstermine meiner Cousine ab und wollen mit dem Kind in den Urlaub fahren. Drei Termine sind schon ausgefallen und aus einem Wochenendurlaub, wird nun eine Woche.
Das Sorgerecht liegt bei den leiblichen Eltern, dürfen die Pflegeeltern einfach die Termine absagen und mit dem Kind in den Urlaub fahren? Falls nein, an wen muss sie sich da melden? Kann meine Cousine auf die Termine bestehen?
Es geht mir nicht darum, dass ich dem Kind den Urlaub nicht gönne, den Urlaub würde ich ihm auch ermöglichen. Es geht mir viel mehr darum, dass meine Cousine nicht die Gelegenheit bekommt eine engere Bindung zu ihrem Kind aufzubauen, wodurch eine Zurückführung erschwert wird.
Ich bin für jede Hilfe/Info dankbar!
4 Antworten
Der Titel deiner Frage ist etwas irreführend, natürlich dürfen Pflegeeltern mit dem Pflegekind in Urlaub fahren, sowas ist normaler Alltag.
WENN aber, wie man hier den Eindruck bekommen könnte, eine gerichtlich beschlossene Rückführung, durch die Pflegeeltern boykotiert wird, ist guter Rat teuer. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass Jugendamt wird vermutlich kaum handeln, Kind ist gut untergebracht, kein Bedarf....
Deine Cousine sollte sich schnellstmöglich anwaltliche Hilfe hoeln, damit dieser Gerichtsbeschluss mit dem entsprechenden Druck durchgesetzt wird.
Das Kind ist ja noch sehr klein, die Bindung an die Pflegefamilie noch nicht so ausgeprägt, aber die Zeit spielt natürlich für die Pflegeeltern.
Die Annäherung der beiden in einem Mutter-Kind-Einrichtung finde ich einen sehr guten Ansatz. Ich wünsche deiner Cousine alles Gute.
Wie lange ist das Kind denn bei den Pflegeeltern? Wie alt ist es jetzt?
Ist das eine Bereitschaftspflege oder wurde zuvor familiengerichtlich eine auf Dauer angelegte Vollzeitpflege angeordnet?
Besuchskontakte 2 mal wöchentlich sind eher unüblich (zumindest bei dauerhafter Vollzeitpflege).
natürlich dürfen die pflegeeltern das kind mit in den urlaub nehmen. in dieser zeit fällt der umgang aus und die termine werden dann zeitnah nach dem urlaub nachgeholt.
deine cousine sollte sich sofort an den anwalt wenden u. zur not wieder klagen. auch mehrere beschwerden beim amtsleiter des jugendamtes wären sinnvoll, da die pflegefamilie gegen das urteil des gerichtes verstößt u. gegen das kindeswohl handelt, welches in seine familie irgendwann gehört und nicht zu fremden menschen.
zur not müssen die eltern wieder klagen und auf überführung des kindes in das mutter-kind-heim bestehen.
...wobei sicherlich zunächst erstmal der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes, vom Pflegekinderdienst, kontaktiert werden sollte, statt gleich die Amtsleitung. Das ist Schwachsinn, weil die die Familie nicht kennt und daher sowieso mit dem zuständigen Mitarbeiter in Kontakt treten muss - umständlich und bei der "Eckenkommunikation" gehen oft wichtige Details verloren. Erstmal den direkt zuständigen ansprechen - der sitzt direkt an der Quelle, steht im direkten Kontakt zu den Pflegeeltern und kann entsprechend intervenieren, wenn das nix bringt, kann man sich immer noch an die Amtsleitung wenden (oder es geht dann sowieso dort hin).
"holte sie sich rechtlichen Beistand und"
Das ist der richtige Ansprechpartner