Wann darf ein Kind entscheiden wo es leben möchte ob bei den leiblichen Eltern oder bei der Pflegefamilie?
6 Antworten
das kind ist drei monate alt und wurde dir direkt weg genommen. somit liegt eine kindeswohlgefährdung von deiner seite aus vor, die du hier wohl nicht erwähnst. wenn hier vorgeschrieben wurde, dass kind in eine pflegefamilie zu geben, dann ist bei dir keine hoffnung derzeit, dass du dich vernünftig um ein kind kümmern kannst.
es gab im vorfeld gespräche mit dem jugendamt, dir wird ja nicht einfach das kind weg genommen. was also wurde da besprochen? das kind entscheidet für sich etwas wenn es 18 ist, ganz sicher nicht ob es zu seinen eltern möchte oder das einzige zuhause das es derzeit kennt - seine pflegeeltern.
frage ist also: warum wurde diese maßnahme angeordnet? wie lange soll das so andauern? was wurde dir auferlegt um die situation zu verändern? darfst du das kind besuchen in betreuter umgebung oder hast du seit wochen keinen kontakt?- dann kennt das kind dich auch garnicht und hat dich bereits vergessen.
was also ist der plan des jugendamtes u. was sagt dein betreuer?
Ich glaube, das entscheidet das Kind überhaupt nicht, sondern das Jugendamt. Das Kind wird höchstens angehört.
Will gar nicht wissen was da der entscheidende Punkt war... Das JA entzeiht ja nicht einfach so Kinder... Da wird halt geprüft wo das Kind besser aufgehoben ist. Selbst wenn es sagt, dass es lieber bei der leiblichen Mutter bleiben will, ist es unwahrscheinlich dass es dort auch bleiben darf, wenn sich nichts gebessert hat.
Ich habe aber nichts gemacht das es so Als kindeswohlgefärdung ist. Die denken das so. Da mein Mann eine Vergangenheit hat muss es aber jetzt nicht so sein oder ?
du solltest hier mit dem jugendamt zusammen arbeiten und dich für alles weitere an den sb wenden und an einen anwalt für familienrecht. was sind die auflagen des jugendamtes?
Ich denke, dass das Kind ab 18 allein entscheiden kann was es will.
Also mit 18 Jahren ist es kein Kind mehr und kann natürlich leben und machen, was es möchte!
ab 18 kann das "Kind" ja auch alleine leben.
Es gibt ja oft die Situation, dass ein Kind nach einer Trennung lieber bei dem anderen Elternteil leben würde, als wie bei dem Elternteil, wo es in dem Moment lebt. Und da darf ein Kind ab einem gewissen Alter auch entscheiden, bei wem es leben möchte. Solange das Kindeswohl bei dem gewünschten Elternteil nicht gefährdet ist, wird dem Wunsch des Kindes in der Regel nachgegeben. Aber das ist eine ganz andere Geschichte. Hier geht es um die Frage, wann ein Kind entscheiden darf, ob es bei seinen leiblichen Eltern oder bei den Pflegeeltern wohnt. Und wenn ein Kind bei Pflegeeltern untergebracht ist, hat es im Normalfall auch seine Gründe. In dem Fall kann normalerweise auch das Kind nicht entscheiden, dass es lieber bei seinen leiblichen Eltern leben möchte. Das ist auch sehr oft der Fall, dass ein Kind gerne zu den leiblichen Eltern zurück möchte. Es kommt immer darauf an, was vorgefallen ist. Aber wenn Kinder aus dem Elternhaus rausgeholt wurden, werden sie ja nicht wieder zurückgebracht, weil das Kind es gerne so haben möchte, so traurig es sich anhört. Aber trotzdem viel Glück!
Es ist mein Kind ich musste es vom Jugendamt abgeben weil es angeblich kindeswohlgefärdung wehre
Willst du dein Kind beeinflußen, damit es wieder zu dir will, oder warum stellst du die Frage?
Das Kind einer Bekannten ist auch bei einer Pflegefamilie. Für dieses Kind ist die Pflegemutter wichtiger als die leibliche Mutter. Sie wollte sich auch von der Pflegefamilie adoptieren lassen, aber die leibliche Mutter ist dagegen. Das Kind ist mittlerweile übrigens 17.
Wie alt ist den dein Kind, und wie ist euer Verhältnis untereinander?
Mein Sohn ist seid dem 22.6.2018 geboren und ist jetzt 14 Wochen und 2 Tage alt
dann ist er doch viel zu jung um so was zu entscheiden. Und wenn er in so jungem Alter schon bei einer Pflegefamilie lebt, dann wächst er bei denen ja fast wie ein eigenes Kind auf und kennt fast nichts anderes.
Es ist mein Kind ich musste es vom Jugendamt abgeben weil es angeblich kindeswohlgefärdung wehre