Dürfen nach Hauskauf noch Dinge entwendet werden?
hallo haben das haus meiner oma gekauft...die kinder meiner oma haben vor dem kauf geguckt was sie gebrauchen können..dann wurde leer geräumt ausser schuppen mit werkzeug gartengeräten etc. wir sind seit mehreren wochen hausbesitzer und ein sohn hat nun einfach etwas aus dem schuppen entwendet ohne uns bescheid zu sagen oder zu frage.Ist das rechtens?er kann sich doch auf unserem grundstück nicht einfach bedienen,nur weil seine mutter mal dort gewohnt hat.ich will nicht kleinkariert sein aber denke das war nicht das letzte mal.sind die verbliebenen dinge denn mit dem kauf uns oder wem?
4 Antworten
Lebt die Oma noch? oder geht es hier um die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft?
Streng genommen geht alles was laut Datum des Besitzübergang im Kaufvertrag noch auf dem Grundstück war, in dein Eigentum über. Evtl gibt es hier aber noch interne Absprachen der Erben oder es wurden im Kaufvertrag ausdrücklich noch Dinge vom Besitzübergang ausgenommen.
Ich würde dem Onkel mitteilen, dass er sich ab sofort bitte als Besuch ankündigen soll und dir sagen soll, wenn er der Meinung ist, dass er noch Dinge der Oma benötigt oder ihm vielleicht noch zustehen.
wir sind seit mehreren wochen hausbesitzer...
gemeint ist wohl Eigentümer ...
dann haben die Kinder / urprünglichen Eigentümer auf dem Grundstück nichts zu suchen = Hausfriedensbruch
und auch nicht Eure Sachen wegzunehmen = Diebstahl
trotz aller Rücksicht auf Verwandtaschaft solltet ihr das deutlich klarstellen und je nachdem um was es ghet notfalls mit Anzeige drohen, falls das Weggenommene nicht zurück gebracht wird
Natürlich darf niemand einfach so anderer Leute Grundstück betreten und schon gar nicht irgendetwas an sich nehmen.
Schau mal in deinen notariellen Kaufvertrag, dort wird sicherlich stehen "...gekauft, wie es liegt und steht...".
Das bedeutet, das Haus, Grundstück und alles, was sich drin und drauf befindet, dein Eigentum ist.
Nein, das darf er nicht.
Du solltest im Hausverbot androhen oder aussprechen.
Es geht ja darum, dass er kein Recht hat, sich auf dem Grundstück aufzuhalten.