Dürfen meine Eltern einfach das Kindergeld einbehalten?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nicht mehr zu Hause lebst, kannst du bei der Kindergeldstelle (in der Arbeitsagentur) beantragen, dass dir das Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Deinen Eltern steht dieses nur zu, wenn du auch zu Hause versorgt wirst.

Es ist fraglich ob bei dir überhaupt noch ein Kindergeldanspruch vorliegt. Du lebst alleine bist über 18 und nicht mehr in der Ausbildung. Damit ist der Kindergeldanspruch eigentlich nicht mehr gegeben. Ich würde mich an der Stelle deiner Eltern da mal lieber schlau machen, sonst liegt bei einem Weiterbezug ein Betrug vor. Und auch hier schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.

Rheinflip  01.02.2012, 20:00

ausbildungssuchend gibt es kg bis 21. ^^

zuckersuesse93 
Beitragsersteller
 01.02.2012, 21:29
@Rheinflip

jetz sogar 25.^^

Du kannst Dir das Geld direkt auszahlen lassen. Ruf mal selber beid er Kindergeldstelle an. Ansonsten: Deine Eltern müssen (also nix mit betteln) es Dir geben da sie es für Dich bekommen.

Wenn du Volljährig bist und nicht mehr zu Haus wohnst sehe ich keinen Grund, warum es an deine Eltern überwiesen werden sollte. Geh einfach zum Amt und erkundige dich und lass es ggf. gleich ändern.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind die Eltern. Ihnen steht das Kindergeld zu als steuerliche Entlastung für die Aufwendungen für Ausbildung und Erziehung der Kinder. Abgezweigt (also an jemand anderen als die Eltern ausgezahlt) werden kann das Kindergeld, wenn die Anspruchsberechtigten ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen. Das muss bei der Familienkasse beantragt und nachgewiesen werden.

Rheinflip  01.02.2012, 20:01

kg und steuerentlastung sind zwei paar schuhe.

MenschMitPlan  01.02.2012, 20:39
@Rheinflip

Nein ist es nicht, warum sollte das Kindergeld dann im EStG geregelt sein?

zuckersuesse93 
Beitragsersteller
 01.02.2012, 21:19
@MenschMitPlan

ich wohe aber nich mehr bei meinen eltern. also steht das auch nich mehr meinen eltern zu.

MenschMitPlan  01.02.2012, 21:33
@zuckersuesse93

Aha, woher nimmst du dein Wissen? Bauchgefühl? Gerechtigkeitsempfinden? Oder kannst du das auch belegen? Ob das Kindergeld an dich ausgezahlt werden kann, hängt davon ab, ob deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.

zuckersuesse93 
Beitragsersteller
 08.02.2012, 16:35
@MenschMitPlan

vom arbeitsamt. ^^ bzw. der familienkasse. die haben mir ohne großes trara versichert dass ich weiterhin kindergeld bekommen werde. auch wenn ich nich mehr bei meinen eltern wohne. das is einfach so geregelt dass ich kindergeld bekomme wenn ich arbeitslos bin bzw. arbeitssuchend oder in ausbildung. haben die mir zumindest so gesagt. und ja, kindergeld krieg ich schließlich noch und das lückenlos. und hab auch gemeldet dass ich momentan arbeitslos bin.

und woher nimmst du dein wissen?^^

das kindergeld hat nämlich nix mit unterhaltspflicht der eltern zu tun. dafür gibts anderes, z.B. Bafög, Arbeitslosengeld....

hab ich auch von der agentur erklärt bekommen, falls du das jetz auch noch in frage stellen willst.

MenschMitPlan  08.02.2012, 16:47
@zuckersuesse93

Ich kann dir dazu das Einkommensteuergesetz zitiren, in dem das Kindergeld geregelt ist:

§ 74 Zahlung des Kindergeldes in Sonderfällen

(1) 1Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. 2Kindergeld kann an Kinder, die bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt werden, bis zur Höhe des Betrags, der sich bei entsprechender Anwendung des § 76 ergibt, ausgezahlt werden. 3Dies gilt auch, wenn der Kindergeldberechtigte mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist oder nur Unterhalt in Höhe eines Betrags zu leisten braucht, der geringer ist als das für die Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld. 4Die Auszahlung kann auch an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind Unterhalt gewährt. (2) Für Erstattungsansprüche der Träger von Sozialleistungen gegen die Familienkasse gelten die §§ 102 bis 109 und 111 bis 113 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.

Hast du das Kindergeld denn inzwischen an dich ausgezahlt bekommen? Ohne weitere Nachweise/Anträge?

zuckersuesse93 
Beitragsersteller
 08.02.2012, 16:57
@MenschMitPlan

omg.^^ soll ich dir am besten noch nachweise zuschicken?

MenschMitPlan  08.02.2012, 17:09
@zuckersuesse93

Natürlich nicht! Ich wollte nur wissen, ob es tatsächlich einfach so möglich ist, dort anzurufen, zu sagen, zahlt die Kohle an mich aus und die Sachbearbeiter machen es.