Darf der Lehrer dem Schüler in Bayern auffordern seine hosentashcen zu leeren?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Lehrer darf Dich nicht auffordern Deine Hosentaschen zu leeren. Das ist Privatbereich., was sich aus Aritkel 2 des Grundgesetzes ergibt. Er darf Dich aber auffordern, dass Du ihm Dein Handy gibst, damit er überprüfen kann, ob es ausgeschaltet ist. Das ergibt sich ganz zwanglos aus Art. 56 (5) BayEUG. Aus dem gleichen Artikel ergibt sich auch, dass Du ein Handy, was sich nicht ausschalten lässt, nicht mit in die Schule nehmen darfst und dass er das Handy einziehen darf.

Da er das Handy nur vorübergehend einziehen darf, kannst Du nach Schulschluß das Handy wiederhaben. Einen Grund für eine längere Maßnahme sehe ich nicht.

Im übrigen solltest Du daraus lernen, dass Du mit dem Lehrer anders diskutierst. Das nächste Mal versicherst Du, dass Du das Handy umgehend reparieren lässt, sobald Du wieder genug Geld hast und auch einsiehst, dass es falsch ist, etc. So was geht oft besser, aber ich gebe gerne zu, dass ich das auch erst lernen musste ;-)

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:58

er hat mich angerufen und mir einen direktoratsverweis gegeben da ich ihn angeblich anlog...

espressionant  06.02.2013, 15:10
@ramaceros

er hat Dich auf dem Handy angerufen? Clever! Und Dein Telefon hat geklingelt und Du hattest gesagt, dass Du keins hast oder es ausgeschaltet. Der Verweis ist bitter aber -so leid mir das tut- gerechtfertigt. Die Aufforderung, dass Du das Handy herausgibst war dann auch gerechtfertigt und die Drohung mit dem zweiten Verweis auch. Das ist Pech für Dich.

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 15:14
@espressionant

ja ich verstehe auch nen verweis dafpr war halt dumm von mir und respektlos aber gleich einen Direktoratsverweis also nen verschöften ist doch ein bisschen zu viel ?

espressionant  06.02.2013, 15:26
@ramaceros

Das Problem ist, dass prinzipiell das Mitbringen eines angeschalteten Handys ein Gesetzesverstoß ist und Du versucht hast, das zu verschleiern. Rede mit dem Direktor, gib den Fehler zu, sag, dass es Dir leid tut, und bitte Ihn den Verweis abzumildern. Das ist Deine beste Chance, nimm ruhig Deine Eltern dazu mit oder erfinde was von wegen schlecht geschlafen, Streß zuhause oder mit den Kumpels/Freundin.

Ein Versuch dem Lehrer an den Karren zu pinkeln hilft Dir hier nicht. Eventuell hast Du mit Anwalt eine Chance, weil die Schule eine Gerichstverhandlung scheuen wird aber selbst darauf kannst Du Dich nicht verlassen.

Auch ein verschärfter Verweis sollte nur dann ein Problem sein, wenn Du öfter etwas anstellst...

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 15:33
@espressionant

ja ich bin nicht so einer ich hatte noch nie nen normalen verweis bekommen nur ich gerate immer in so doofe situationen und somit hab ich jetzt schon zwei verschärfte und ich hab angst zu fliegen

espressionant  06.02.2013, 17:25
@ramaceros

Wenn Du zweimal nur "Pech" gehabt hast, wird die Schule keinerlei Interesse haben, Dich herauszuwerfen. Das ist auch für die Streß und Papierkram und blöd.

Mein Tip bleibt, geh zum Direx, sei freundlich und nett, schildere Deine Angst und vielleicht auch wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst oder einen Streß hattest (Achtung je ehrlicher Du dabei bleibst, desto besser stehst Du es durch)

Ich wünsche Dir mal viel Glück und alles Gute!

Also eigentlich darf ein Lehrer das Handy nicht lange bei sich behalten (solange in der Schulordnung nichts vermerkt ist). Eigentlich können deine Eltern hingehen und das Handy ohne Probleme verlangen, da es eigentlich ja "deren" eigentum ist. Eigentum einem vorzubhalten ist meines wissens Diebstahl:)

Also auffordern die Hosentaschen zu leeren darf ein Lehrer eigentlich nicht! Solche sachen dürfen nur die Polizei und in ausnahmefällen auch das Ordnungsamt. Aber wenn du dein Handy in der Hand hattest und er es gesehen hat, dann darf er nach dem Handy verlangen, da du noch auf dem Schulgelände bist. Wenn er das tut, kann er es nur so lange behalten, bis deine Erziehungsberechtigten dafon erfahren. Masnahmen gegen dieses "Vergehen" darf nicht dein Lehrer verhängen, sondern eigentlich nur deine Eltern.

An deiner stelle würde ich mal die Schulordnung durchlesen. Mir hat die schon manchmal das Leben gerettet;) bei uns ist die Benutzung des Handys auf dem Pausenhof und in der Cafeteria erlaubt. Wenn mir dort ein Lehrer das Handy abnehmen will, kann ich ihn auf die Schulordnung verweisen, dass ich das darf. Wenn du glück hast, steht so was bei dir auch drinne:)

Hallo ramaceros

 Ordnungsmaßnahmen stehen im Ermessen der Schule. Für diese Ordnungsmaßnahmen gilt jedoch das Übermaßverbot, was bedeutet, dass die Maßnahme angemessen sein muß. Eine Schule darf anordnen, dass die Nutzung von Handys in Unterricht und auch in Pausen verboten ist. Die Schule darf nicht verbieten, dass die Handys mitgebracht werden, denn die Eltern haben grundsätzlich ein Interesse daran, ihre Kinder vor und nach der Schule erreichen zu können.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Handyverbot-in-Schule-__f37271.html Lehrer dürfen Handys einziehen, müssen Sie jedoch später wieder zurückgeben. Der Begriff "später" wird wohl von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt(Ende der Unterrichtsstunde/ des Unterrichtstages). Jedoch muß m. E. das Handy spätestens mit Unterrichtsschluß des Wochentages, an dem die Einziehung erfolgte, wieder herausgegeben werden. Eine Einziehung über mehrere Tage ist rechtlich wohl nicht haltbar.

dannyotti  06.02.2013, 14:13

Er darf das Handy konfeszieren, wenn er es gesehen hat, aber falls nur ein Verdacht besteht,d ass es an ist, darf immer noch nicht verlangen, dass man seine Taschen leert (Unschudlsverdacht)

ginatilan  06.02.2013, 14:16
@dannyotti

Er darf das Handy konfeszieren, wenn er es gesehen hat

steht doch auch in meiner Antwort, siehe:

. Die Schule darf nicht verbieten, dass die Handys mitgebracht werden

warum kommentierst du jetzt meine Antwort? was gefällt dir daran nicht?

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:36
@ginatilan

ähm sie hat nicht mein handy gesehen sie hat mich einfach aufgefordert meine hosentasche zu leeren :D

rechtswissen  06.02.2013, 14:49
@ramaceros

@ramaceros - Guten Tag,

das ist ja der exakte Punkt, das Lehrpersonal hat nicht Ihr Mobiltelefon gesehen, daher sich strafbar gemacht!

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

ginatilan  06.02.2013, 14:59
@rechtswissen

, das Lehrpersonal hat nicht Ihr Mobiltelefon gesehen,

woher willst du das denn wissen?

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 15:01
@ginatilan

und was wenn ich es bestätige da der lehrer in einem winkel stand und ich ihn nem frundeskreis war und sie somit das handy nicht sehen konnte ?

ginatilan  06.02.2013, 15:12
@ramaceros

woher willst du wissen was dein Lehrer sieht?

warum machst du hier so ein Tamtam?

deine Eltern sollen heute das Handy wieder holen und fertig

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 15:15
@ginatilan

ähm darf ich darauf hinweisen dass ich es nicht so gerne mag einen direktoratsverweis zu bekommen nur weil ich ihm sagte mein handy wär in der tasche und dan war es doch in meiner hose ?

ginatilan  06.02.2013, 15:25
@ramaceros

ähm darf ich darauf hinweisen

klar, darfst du

Guten Tag,

Ihr Lehrpädagoge bzw. Lehrpädagogin hat sich laut dem Gesetz strafbar gemacht. Eine Taschenkontrolle ist strengstens Verboten, außer des kommt die Polizei, die Exekutive. Er hat gegen das allg. Persönlichkeitsrecht verstoßen. Ohne Erlaubnis des Besitzer (in dem Fall, Sie!) ist es verboten Privateigentum in Besitz nehmen bzw. zu durchsuchen. Der § 858 BGB besagt:

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

MIt freundlichen Grüßen,

rechtswissen

ginatilan  06.02.2013, 14:43

sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet,

das Schulgesetz gestattet die Entziehung aber. Pech gehabt

rechtswissen  06.02.2013, 14:48
@ginatilan

@ginatilan - Bitte lesen Sie meinen Text nochmal sorgfältig durch, ich erläutere nur die Taschenkontrolle! Von der Beschlagnahmung des Mobiltelefones habe ich nie mals geschrieben/geredet, meine Antwort ist daher nicht falsch.

MfG,

rechtswissen

ginatilan  06.02.2013, 14:54
@rechtswissen

die Taschenkontrolle habe ich auch nicht als falsch bezeichnet, nur der § 858 BGB ist hier nicht anzuwenden

Von der Beschlagnahmung des Mobiltelefones habe ich nie mals geschrieben/geredet,

doch, als du den Paragrafen ins Spiel brachtest

espressionant  06.02.2013, 14:38

Dummerweise gibt es aber ein Gesetz, welches die Entziehung eines Handys auf Schulgelände erlaubt, sei also vorsichtig...

ginatilan  06.02.2013, 14:43
@espressionant

genau, deswegen ist die Antwort von Rechtswissen falsch

rechtswissen  06.02.2013, 14:46
@espressionant

Guten Tag,

@espressionant, bitte weisen SIe mich auf dieses Gesetz hin! Wie ich dem Text entziehen konnte, war das Lehrpersonal nicht in der Lage einen konkreten Verdacht zu schildern, wo dieser das Handy benutzt hat! Der Schüler hat nicht Folge zu leisten, außer das Lehrpersonal sieht die verbotene Akitvität, dann darf das Mobiltelefon beschlagnahmt werden, der Schüler hat das Recht darauf, sein Handy zu deaktivieren, das Lehrpersonal darf keine 'Befehle' auf dem Mobiltelefon ausführen, da dies Privat ist!

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:57
@rechtswissen

sie veruchte mein handy zu entsperren zum glück habe ich nen lock drauf

also war es falsch zu versuchen gleich nach der abnahme es zu entsperren ?

ginatilan  06.02.2013, 14:57
@rechtswissen

, war das Lehrpersonal nicht in der Lage einen konkreten Verdacht zu schildern, wo dieser das Handy benutzt hat!

das wird der Fragesteller uns nicht in seiner Frage geschildert haben, der Lehrer wird bestimmt einen Anhaltspunkt gehabt haben

ginatilan  06.02.2013, 14:58
@ramaceros

sie veruchte mein handy zu entsperren

das darf sie nicht machen

espressionant  06.02.2013, 15:16
@rechtswissen

das Gesetz habe ich in meiner Antwort angegeben. Von benutzen steht da nix nur was von eingeschaltet dabei haben.

So wie ich ramaceros verstanden habe, hat die Lehrkraft nix falsch gemacht und der Schüler täte gut daran sich nicht darüber aufzuregen. Aber das fällt den Youngstern halt oft schwer.

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 15:21
@espressionant

der youngstern hat keinen bock auf einen verschärften verweis wegen so ner kake

espressionant  06.02.2013, 15:31
@ramaceros

glaub ich Dir sofort, aber aufregen und einen Schuldigen suchen hilft Dir leider nicht. Denk an was schönes, nettes mach was positives vielleicht etwas Sport. Vielleicht hast Du mit einer freundlichen Entschuldigung eine Chance auf eine Rücknahme.

Die Wut im Bauch hilft Dir leider gar nicht. Ich wäre in Deinem Alter übrigens genauso aufgeregt gewesen, ich kann Deinen Streß gut verstehen aber als alter Sack hat man es leichter über den Dingen zu stehen ;-)

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:35

und was wenn sie mir mit einem verweis droht unter berufung auf die verweigerung die ich geleistet hab :D ?

nein, darf dein lehrer nicht, sag es am besten deine eltern.

ginatilan  06.02.2013, 14:10

nein, darf dein lehrer nicht,

soso

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:24
@ginatilan

und wieso drohte sie mir mit nem zweiten verweis den ich dafür bekommen hätte dass ich ihre aurfforderung nicht folgte :D ?

rechtswissen  06.02.2013, 14:26
@ramaceros

Guten Tag,

eine Kontrolle der (Hosen)Taschen unterliegt, ohne Beistand der Exekutive, strengster Prohibition, siehe meine Antwort oben!

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

ramaceros 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 14:39
@rechtswissen

aha oke und meine lehrer hat grad angerufen :ich kriege einen verschärften verweis weil ich sie angelogen hab und mein handy an war ?

kann man da einen verteilen :D ?