Strafe wegen Kaugummi kauen
Ich habe heute im Unterricht einen Kaugummi gekaut und die Lehrerin hat es gesehen, als sie gesagt hat ich soll ihn im Müll schmeißen hab ich das auch sofort gemacht. Sie hat dann gemeint dass ich in einer Woche Nachmittags reinkommen soll und dann Kaugummis von den Tischen kratzen muss. Ich habe zu ihr gesagt ob ich nicht einfach einen Verweis haben kann oder sowas und sie hat gesagt "Nein, das macht mir zu viel Arbeit".
Ist das überhaupt erlaubt, und kann ich einen Verweis anstatt einer anderen Arbeit anfordern?
6 Antworten
Die Strafe ist zwar ziemlich hart (bei uns in der Q1 wird entweder gar keine Strafe, eine Extrahausaufgabe oder ein Kuchen gefordert), aber du hast keine Wahl wenn du nicht noch eine schlimmere Strafe haben möchtest. Und ich denke auch, dass deine Strafe sehr viel besser ist als ein Verweis, oder? So schlimm ist das mit den Kaugummis nicht, bei uns gab es an einem Tag vor den Ferien die Anordnung, dass alle Kurse das in ihren Kursräumen machen müssen und zusätzlich mussten wir die Tische abscheuern um die Kritzeleien weg zu kriegen..
Du schaffst das ;)
Ich würde mir das Kaugummi abkratzen nicht gefallen lassen! ER HAT NUR EIN VERDAMMTES KAUGUMMI GEGESSEN IST DAS DENN SOOOOO SCHLIMM?
eine Mitteilung nach Hause geht schon klar.. würde einfach nicht erscheinen, soll ihre Sklavenarbeit mal schön alleine machen.
Du hast gegen der Schulordnung verstoßen. Also ist es möglich. Obwohl es etwas übertrieben ist...
Jo die Lehrerin wird diese Strafe bestimmt nicht nur bei ihm anwenden
Was doch ? :D
ist das nicht diskriminierende Arbeit und verstößt gegen das Schulgesetz? :D
@Chris Ja es ist verboten
@CuteGirly Hab meine Antwort bearbeitet jetzt müsste man sehen können was ich gemeint habe
Bei uns musste das die ganze Schule schon mal machen, weil das keine Arbeit für die Putzfrauen ist und wir Schüler selber die Kaugummis unter die Tische kleben... Also ich denke nicht, dass es verboten ist
Wenn es die ganze schule macht ist das okay aber wenn das nur EINER zur STRAFE machen muss ist das was gaaanz anderes
Nein er darf nicht zum Kaugummi abkratzen gezwungen werden
Ja es ist erlaubt und nein du kannst kein Verweis statt der Arbeit anfordern
Doch er kann einen Verweis anfordern
Sie darf dich nicht zum kaugummi abkratzen zwingen! Bleib einfach dann zuhause und geh nicht hin. Du wirst zwar einen Verweis bekommen aber das ist nicht so erniedrigend wie kaugummi abkratzen
Sie hat gemeint sie kann das gerne mit dem Direktor und mir ausdiskutieren und der ist bestimmt auf der Seite von ihr...
Na und? Der Direktor kann auch nicht mehr machen als das Gesetz erlaubt
Also die Schulordnung und die ist individuell
Es ist egal was in der schulordnung steht! du hast das kaugummi weggeworfen, also hast du nichts falsch gemacht! Die können dich versuchen zu zwingen zum kaugummi abkratzen in die schule zu kommen aber vor gericht währe die Schule nunja... ziemlich am ar***
Nach § 23 Abs. 3 darf eine Schule auf dem Gebiet der inneren Schulangelegenheiten Verwaltungsakte erlassen und gilt somit als Sonderbehörde. Verwaltungsakte greifen schwerwiegend in die Grundrechte eines Schülers ein, wie z.B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Entscheidung über Nichtversetzung, Entlassung eines Schülers oder Noten im Abgangszeugnis.[7] Gegen einen Verwaltungsakt kann seitens der Eltern bzw. Schüler ein Widerspruch eingelegt werden, der zu einem Widerspruchsverfahren führt
Das entscheidet dann wohl der Richter
Keine schwäche zeigen
Genau!