Strafe wegen Kaugummi kauen

6 Antworten

Die Strafe ist zwar ziemlich hart (bei uns in der Q1 wird entweder gar keine Strafe, eine Extrahausaufgabe oder ein Kuchen gefordert), aber du hast keine Wahl wenn du nicht noch eine schlimmere Strafe haben möchtest. Und ich denke auch, dass deine Strafe sehr viel besser ist als ein Verweis, oder? So schlimm ist das mit den Kaugummis nicht, bei uns gab es an einem Tag vor den Ferien die Anordnung, dass alle Kurse das in ihren Kursräumen machen müssen und zusätzlich mussten wir die Tische abscheuern um die Kritzeleien weg zu kriegen..

Du schaffst das ;)

GloriousPCMR  15.04.2015, 20:19

Ich würde mir das Kaugummi abkratzen nicht gefallen lassen! ER HAT NUR EIN VERDAMMTES KAUGUMMI GEGESSEN IST DAS DENN SOOOOO SCHLIMM?

eine Mitteilung nach Hause geht schon klar.. würde einfach nicht erscheinen, soll ihre Sklavenarbeit mal schön alleine machen.

Du hast gegen der Schulordnung verstoßen. Also ist es möglich. Obwohl es etwas übertrieben ist...

CuteGirly  15.04.2015, 20:20

Genau!

joshka  15.04.2015, 20:27
@CuteGirly

Jo die Lehrerin wird diese Strafe bestimmt nicht nur bei ihm anwenden 

CuteGirly  15.04.2015, 20:09

Was doch ? :D

ChrisDgaf 
Beitragsersteller
 15.04.2015, 20:11
@CuteGirly

ist das nicht diskriminierende Arbeit und verstößt gegen das Schulgesetz? :D

GloriousPCMR  15.04.2015, 20:12
@ChrisDgaf

@Chris Ja es ist verboten

@CuteGirly Hab meine Antwort bearbeitet jetzt müsste man sehen können was ich gemeint habe

blabbli  15.04.2015, 20:18
@ChrisDgaf

Bei uns musste das die ganze Schule schon mal machen, weil das keine Arbeit für die Putzfrauen ist und wir Schüler selber die Kaugummis unter die Tische kleben... Also ich denke nicht, dass es verboten ist

GloriousPCMR  15.04.2015, 20:21
@blabbli

Wenn es die ganze schule macht ist das okay aber wenn das nur EINER zur STRAFE machen muss ist das was gaaanz anderes

GloriousPCMR  15.04.2015, 20:08

Nein er darf nicht zum Kaugummi abkratzen gezwungen werden

Ja es ist erlaubt und nein du kannst kein Verweis statt der Arbeit anfordern

GloriousPCMR  15.04.2015, 20:08

Doch er kann einen Verweis anfordern

Sie darf dich nicht zum kaugummi abkratzen zwingen! Bleib einfach dann zuhause und geh nicht hin. Du wirst zwar einen Verweis bekommen aber das ist nicht so erniedrigend wie kaugummi abkratzen

ChrisDgaf 
Beitragsersteller
 15.04.2015, 20:09

Sie hat gemeint sie kann das gerne mit dem Direktor und mir ausdiskutieren und der ist bestimmt auf der Seite von ihr...

GloriousPCMR  15.04.2015, 20:11
@ChrisDgaf

Na und? Der Direktor kann auch nicht mehr machen als das Gesetz erlaubt

joshka  15.04.2015, 20:13
@GloriousPCMR

Also die Schulordnung und die ist individuell

GloriousPCMR  15.04.2015, 20:16
@joshka

Es ist egal was in der schulordnung steht! du hast das kaugummi weggeworfen, also hast du nichts falsch gemacht! Die können dich versuchen zu zwingen zum kaugummi abkratzen in die schule zu kommen aber vor gericht währe die Schule nunja... ziemlich am ar***

joshka  15.04.2015, 20:24
@GloriousPCMR

Nach § 23 Abs. 3 darf eine Schule auf dem Gebiet der inneren Schulangelegenheiten Verwaltungsakte erlassen und gilt somit als Sonderbehörde. Verwaltungsakte greifen schwerwiegend in die Grundrechte eines Schülers ein, wie z.B. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Entscheidung über Nichtversetzung, Entlassung eines Schülers oder Noten im Abgangszeugnis.[7] Gegen einen Verwaltungsakt kann seitens der Eltern bzw. Schüler ein Widerspruch eingelegt werden, der zu einem Widerspruchsverfahren führt

Das entscheidet dann wohl der Richter 

keni2005  19.11.2019, 20:18
@ChrisDgaf

Keine schwäche zeigen