Dürfen Gefangene zur Beerdigung ihrer engsten Angehörigen gehen?
3 Antworten
Wenn sie einen Antrag stellen und der genehmigt wird ist es in Begleitung durch das Wachpersonal möglich.
Die können das beantragen. Je nachdem, wie die sich bisher verhalten haben oder was die überhaupt verbrochen haben, kann dann geprüft werden, ob die für die Zeit der Beerdigung rausdürfen. Entweder in Begleitung eines Beamten oder sogar ganz selbständig mit der Auflage, bis zu einer bestimmten Zeit zurückzukehren. Aber es kann auch gute Gründe geben, warum das abgelehnt wird. Die Haftstrafe hat man sich ja selber eingebrockt. Und dazu gehört auch, daß man damit leben muß, nicht zu Veranstaltungen gehen zu können, auch nicht zu Beerdigungen.
Das hängt stark von der Art des Vollzugs und dem Sicherheitsrisiko ab, ist also Situationsbedingt.
Prinzipiell gibt es keinen Anspruch darauf.